Fester Preis, vorher
Was wir machen, hat einen Preis, bevor wir anfangen — auf der Preisseite, fast immer als «ab»-Preis zzgl. MwSt., nicht erst auf Anfrage.
Ratgeber
Von Yusuf Makhu · Inhaber von Makhu Studio
Wer in Wuppertal ein Restaurant eröffnen will, braucht auch ohne Alkohol die Gewerbeanmeldung (26 € für natürliche, 33 € für juristische Personen) und die Belehrung nach § 43 IfSG (25 €). Mit Alkoholausschank kommt die Gaststättenerlaubnis dazu: in Wuppertal 800 € für eine natürliche Person. Für die Gesamtinvestition gibt es keine amtliche Zahl; eine Gastro-Beratung rechnet Szenarien von rund 80.000 bis rund 380.000 € vor.
Kurz: Die Gebühr der Gewerbeanmeldung stammt aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW; die Belehrung erbringt für Wuppertal die Stadt Solingen. Die Gebühr der Gaststättenerlaubnis, im Alltag auch Schankerlaubnis oder Schanklizenz genannt, gilt in Wuppertal bei Neuerrichtung oder Übernahme eines Betriebs; für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter beträgt sie 1.200 € (Stadt Wuppertal, abgerufen am 02.10.2026). Für Nordrhein-Westfalen insgesamt nennt das Wirtschafts-Service-Portal.NRW in der Regel etwa 100 bis 1.500 €. Eine abgeschlossene Ausbildung verlangt keine der Quellen, die wir geprüft haben. Die Reihenfolge in sechs Schritten: Kosten rechnen, Erstberatung, den Raum klären, das Gewerbe anmelden, die Genehmigungen holen und erst danach Karte, Schild, Website und Google Unternehmensprofil.
Bevor du irgendwo unterschreibst, steht eine Kalkulation: Kaution und Miete, Küche, Einrichtung, Ware, Genehmigungen, Personal — und die Position, die als Erste gestrichen wird. Eine Gastro-Beratung nennt genau das Marketing-Budget den Posten, der in der Kalkulation systematisch auf null gesetzt wird, und sieht darin einen Grund für Insolvenzen (gastroinsider.de, abgerufen am 15.09.2026).
Schild, Karte, Website und Google-Profil sind kein Luxus am Ende, sondern der Teil, über den dich die Nachbarschaft am Eröffnungstag überhaupt findet. Wie viel davon realistisch ist, steht weiter unten mit Marktzahlen und mit unseren eigenen Festpreisen.
Die erste Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer in Wuppertal ist das Startercenter NRW Wuppertal-Solingen-Remscheid am Heinrich-Kamp-Platz 2, getragen unter anderem von der Bergischen IHK und den Wirtschaftsförderungen der drei Städte. Die monatliche Infoveranstaltung kostet 0 € (Bergische IHK, abgerufen am 15.09.2026).
Das ist auch die Stelle, die dir sagt, ob für dein Vorhaben eine Förderung in Frage kommt. Wir sind weder Rechts- noch Steuerberatung und tun auch nicht so: wir machen das, was danach sichtbar wird.
Aus einem Ladenlokal wird nicht automatisch eine Gaststätte. Wer Geschäftsräume in eine Gaststätte umwandelt, braucht eine Nutzungsänderung — auch dann, wenn gar nicht gebaut wird; für Gaststätten gehören ein Bestuhlungsplan und die Zahl der Plätze zu den Unterlagen (BauO NRW 2018).
Die Gebührenspanne dafür ist eine Landesregelung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW: 50,00 € bis 5.000,00 €, dazu die Gebühr für bauliche Maßnahmen, wenn im Zuge der Nutzungsänderung gebaut wird. Die Bauaufsicht Wuppertal rechnet nach derselben Ordnung; als Beispiel nennt sie die Nutzungsänderung eines Ladenlokals zu Wohnen mit 75 m² Bruttogrundfläche: 75 × 2 € = 150,00 € — ein Beispiel der Stadt, keine Gebühr für eine Gaststätte (wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/ablaeufe-und-verfahren/p/032.php, abgerufen am 01.10.2026).
Zur Dauer schreibt die Bauaufsicht Wuppertal: Eine Nutzungsänderung wird meistens im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. Zehn Arbeitstage nach Antragseingang weist die Bauaufsicht auf mögliche formale Mängel in den Unterlagen hin; die sind in Wuppertal innerhalb von acht Wochen zu beheben. Danach sieht das Gesetz eine Entscheidungsdauer von sechs Wochen vor, sobald die Unterlagen vollständig sind und alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen; die Bauaufsicht kann diese Frist ausnahmsweise um einen Monat verlängern (Bauaufsicht Wuppertal, wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/ablaeufe-und-verfahren/p/036.php und wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/ablaeufe-und-verfahren/p/032.php, abgerufen am 01.10.2026).
Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO läuft in Wuppertal über das GewerbeCenter: mit Termin vor Ort, schriftlich oder über die Online-Gewerbeanzeige. Sie ist gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit anzuzeigen, und die Bestätigung gibt es nach Angabe der Stadt beim Termin vor Ort im Regelfall sofort, schriftlich oder online innerhalb von 3 Tagen, wenn das Formular vollständig und korrekt ist und die Unterlagen vorliegen. Im Termin wird nur bargeldlos bezahlt.
Der Name, den du hier anmeldest, ist der Name, der danach überall steht: auf dem Schild, auf der Karte, im Google-Profil, im Impressum. Genau deshalb kommt dieser Schritt vor der Gestaltung und nicht danach.
Direkt nach der Anmeldung kommt Post: Rechnungen für angebliche Register, Formulare, die wie Behördenpost aussehen, Anrufe «im Auftrag von Google». Unterschreib nichts am Telefon und lass dir alles schriftlich geben.
Zwei Dinge betreffen fast jeden: die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, bevor zum ersten Mal mit Lebensmitteln gearbeitet wird, und — sobald Alkohol im Lokal ausgeschenkt wird — die Gaststättenerlaubnis. Ohne Alkohol ist die Erlaubnis nicht nötig; das Land nennt als Ausnahmen unter anderem alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben und zubereitete Speisen.
Übernimmst du ein bestehendes Lokal, geht die Erlaubnis nicht automatisch auf dich über: sie hängt an der Person und an den konkreten Räumen. Für den Übergang sieht das Land eine vorläufige Erlaubnis vor. Die Gebühren und die Unterlagen stehen unten in der Tabelle, jede Zeile mit ihrer Quelle.
Für den Antrag auf die Gaststättenerlaubnis verlangt die Stadt Wuppertal mehr als ein Formular: neben dem Ausweis, bei einem Reisepass mit Meldebescheinigung, unter anderem ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, eine Kopie des Miet- oder Pachtvertrags, vier Grundrisszeichnungen im Format DIN A4 mit den Quadratmeterflächen, die IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung (oder den Nachweis einer Berufsausbildung im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe) und, wenn Speisen verabreicht werden, die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG. Mehrere dieser Nachweise, darunter die steuerlichen Bescheinigungen, die Schuldnerauskunft und der Gewerbezentralregister-Auszug, dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein: Besorge sie also nicht zu früh (Stadt Wuppertal, Gaststätte - Erlaubnis zum Betrieb, abgerufen am 02.10.2026).
Die Stadt empfiehlt die persönliche Vorsprache im GewerbeCenter; dafür vereinbarst du vorher einen Termin, und bezahlt wird dort nur bargeldlos. Den Antrag kannst du auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen. Die vollständige Liste der Unterlagen steht bei der Stadt.
Wenn Name, Räume und Genehmigungen stehen, lohnt sich die Sichtbarkeit — und zwar in der Reihenfolge, in der die Nachbarschaft dich sucht: Google-Profil, eigene Website mit lesbarer Karte, Schild an der Tür. Das Google-Profil selbst kostet bei Google nichts.
Was davon bei uns was kostet, musst du nicht erfragen: Es steht auf der Preisseite, fast alles als «ab»-Preis, alles zzgl. MwSt. und ohne Laufzeit.
Gebühren, Zuständigkeiten und Gesetzesstand ändern sich. Stand der amtlichen Quellen auf dieser Seite: 15.09.2026, die Angaben zu Nutzungsänderung und Werbeanlage (Stadt Wuppertal, Bauaufsicht Wuppertal): 01.10.2026, die zu Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis, Unterlagen, Außengastronomie und IHK-Unterrichtung (Stadt Wuppertal, Wirtschafts-Service-Portal.NRW, Bergische IHK): 02.10.2026; Stand der Seite: 10.10.2026. Wir sind keine Rechts- und keine Steuerberatung: wir setzen um, was auf Karte, Schild und Website muss. Bevor du auf Grundlage dieser Seite handelst, lass dir den aktuellen Stand von der Stadt Wuppertal, vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder von der Bergischen IHK bestätigen.
Eine amtliche Zahl dafür gibt es nicht; eine Gastro-Beratung rechnet je nach Szenario mit rund 80.000 bis rund 380.000 € Gesamtinvestition (consult-gastro.de, abgerufen am 15.09.2026). Was im Netz kursiert, stammt fast durchweg von Anbietern — Franchise-Geber, Kassenhersteller, Beratungen —, nicht von der IHK. Wir geben deshalb weiter, was wir gefunden haben, mit Namen und Datum dran, und erfinden nichts dazu.
Eine Gastro-Beratung rechnet ein Bistro mit 30 Plätzen in der Übernahme mit rund 80.000 € Gesamtinvestition vor, davon 3.500 € für Marketing. Dieselbe Quelle rechnet ein Restaurant in Hamburg mit rund 200.000 € (8.000 € Marketing) und eines in München mit rund 380.000 € (15.000 € Marketing) durch. Das sind Szenarien einer privaten Beratung für ganz Deutschland, keine Wuppertaler Zahlen und keine Zusage — je nach Lage, Größe und Zustand der Küche liegt dein Fall darüber oder darunter (consult-gastro.de, abgerufen am 15.09.2026).
Für den Teil, den wir machen, brauchst du keine Schätzung: der Preis steht vorher fest. Das Gastro-Paket liegt bei ab 1.270 € zzgl. MwSt. und enthält Karte, Website und Google-Profil. Eine Gastro-Beratung beziffert eine professionell gebaute Restaurant-Website allein mit 1.500 bis 4.000 € (gastroinsider.de, abgerufen am 15.09.2026); die beiden Zahlen beschreiben unterschiedliche Leistungsumfänge, deshalb steht hier beides nebeneinander und nicht «günstiger als». Eine normale Website ist bei uns in der Regel in 3 Tagen fertig; nach der Übergabe sind Änderungen eine Woche lang kostenlos.
Ein Hinweis, der oft untergeht: Social Media ist in keinem unserer Pakete enthalten — auch nicht im Gastro-Paket. Es ist eine eigene monatliche Leistung ab 220 €/Monat zzgl. MwSt., die du jederzeit beenden kannst.
Jede Gastronomie braucht die Gewerbeanmeldung und die Belehrung nach § 43 IfSG. Die Gaststättenerlaubnis samt IHK-Unterrichtung kommt nur dazu, wenn Alkohol zum Verzehr im Lokal ausgeschenkt wird. Wird aus Geschäftsräumen erst eine Gaststätte, brauchst du eine Nutzungsänderung, und für Tische draußen eine eigene Erlaubnis.
Die folgende Tabelle ist der Kern dieser Seite. Jede Zeile sagt, was zu tun ist, was es kostet und — das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber schludern — auf welcher Ebene die Zahl überhaupt gilt: manche setzt die Stadt Wuppertal fest, manche das Land Nordrhein-Westfalen, manche der Bund.
Wo wir eine Gebühr nicht in einer amtlichen Quelle gefunden haben, schreiben wir das hin und nennen dazu, wen du fragen musst. Eine geschätzte Zahl wäre hier schlimmer als gar keine.
| Pflicht | Worum es geht | Gebühr und Geltungsbereich | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) | Gilt für jedes Gewerbe, also auch für Restaurant, Imbiss und Café. Anzuzeigen gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit, in Wuppertal über das GewerbeCenter mit Termin, schriftlich oder über die Online-Gewerbeanzeige. Die Bestätigung gibt es nach Angabe der Stadt beim Termin vor Ort im Regelfall sofort, schriftlich oder online innerhalb von 3 Tagen, wenn die Unterlagen vollständig sind; bezahlt wird im Termin nur bargeldlos. | In Wuppertal 26 € für natürliche und 33 € für juristische Personen, dazu 13 € je weiterer gesetzlicher Vertretung. Die Beträge stammen aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (Wirtschafts-Service-Portal.NRW: «gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen»); die Stadt Wuppertal nennt sie unter «Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung». | Stadt Wuppertal, Gewerbeanmeldung, und Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw/unternehmensgruendung/gewerbe-anmelden-online/), abgerufen 02.10.2026 |
| Gaststättenerlaubnis (GastG) | Nur nötig, wenn Alkohol zum Verzehr im Lokal ausgeschenkt wird — zusätzlich zur Gewerbeanmeldung. Im Alltag heißt sie auch Schankerlaubnis, Schanklizenz oder Gaststättenkonzession. Das Land nennt als Ausnahmen unter anderem alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen und Hausgäste. Verlangt werden ein Führungszeugnis und in der Regel ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister; die Erlaubnis hängt an der Person und an den konkreten Räumen, bei einer Übernahme gibt es eine vorläufige Erlaubnis. Antrag online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. | In Wuppertal 800 € für eine natürliche Person und 1.200 € für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, bei Neuerrichtung oder Übernahme eines Gaststättenbetriebs; jeder weitere gesetzliche Vertreter oder Betriebsleiter kostet 350 €, ein Gesellschafter einer GbR 600 €. Bei besonderer Betriebsart sind es 1.700 € beziehungsweise 2.100 €, bei Verfahren mit besonderem Umfang gibt es eine Einzelfallberechnung bis höchstens 3.500 €. Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt und eine vorläufige Erlaubnis braucht, zahlt 200 € zusätzlich; eine Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis, etwa um Außengastronomie, kostet 200 €. Für Nordrhein-Westfalen insgesamt nennt das Wirtschafts-Service-Portal.NRW in der Regel etwa 100 bis 1.500 € — eine Landesspanne, kein Wuppertaler Betrag. | Stadt Wuppertal, Gaststätte - Erlaubnis zum Betrieb, abgerufen 02.10.2026 (Gebühren in Wuppertal); Wirtschafts-Service-Portal.NRW, Gaststättenerlaubnis, abgerufen 02.10.2026 (Spanne für NRW) |
| Belehrung nach § 43 IfSG | Die Hygiene- und Infektionsschutzbelehrung, bevor zum ersten Mal mit Lebensmitteln gearbeitet wird: für Küche, Imbiss, Bäckerei, Eisdiele, Café und Catering. Sie läuft online per Videoanruf oder vor Ort, mit einem Film und einem kurzen Test, und wird in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache angeboten. Wichtig: der Arbeitgeber muss am ersten Arbeitstag zusätzlich am Arbeitsplatz belehren und das dokumentieren. | 25,00 €, per Vorkasse. Zuständig ist für Wuppertal die Stadt Solingen, die diese Leistung für Wuppertal, Remscheid und Solingen erbringt — die Zahl gilt also für diese drei Städte, nicht bundesweit. | Stadt Solingen, Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, abgerufen 15.09.2026 |
| Nutzungsänderung (BauO NRW 2018) | Wer Geschäftsräume in eine Gaststätte umwandelt, braucht eine Genehmigung — auch ohne Bauarbeiten. Für Gaststätten gehören ein Bestuhlungsplan und die Zahl der Plätze zu den Unterlagen. Wird die Genehmigung nicht ausgeführt, erlischt sie. | Die Gebühr beträgt 50,00 € bis 5.000,00 €, dazu die Gebühr für bauliche Maßnahmen, wenn im Zuge der Nutzungsänderung gebaut wird. Das ist die nordrhein-westfälische Gebührenregelung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW. Die Bauaufsicht Wuppertal rechnet nach ihr und nennt als Beispiel die Nutzungsänderung eines Ladenlokals zu Wohnen: 75 m² Bruttogrundfläche × 2 € = 150 € — ein Beispiel der Stadt, keine Gebühr für eine Gaststätte. | Serviceportal des Kreises Coesfeld zur Nutzungsänderung nach BauO NRW, abgerufen 15.09.2026; Bauaufsicht Wuppertal, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/ablaeufe-und-verfahren/p/032.php), abgerufen 01.10.2026 |
| IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG | Voraussetzung für die Gaststättenerlaubnis, also nur mit Alkoholausschank: Die Stadt Wuppertal verlangt dafür die Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung oder den Nachweis einer Berufsausbildung im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe. Wer eine Abschlussprüfung in einem gastronomischen Ausbildungsberuf bestanden hat, erhält die Bescheinigung nach Angabe der Bergischen IHK mit dem IHK-Prüfungszeugnis und ist von der Unterrichtung befreit. | Bei der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid 58 € Teilnehmergebühr, einschließlich der Unterlagen. Das ist die Gebühr dieser IHK; bei anderen IHKs kann sie anders sein. Die Teilnahme setzt nach Angabe der IHK eine vorherige Anmeldung und gute Deutschkenntnisse voraus; nach Unterrichtungen in anderen Sprachen fragst du vorher bei der IHK an. Für 2026 stehen bei der Bergischen IHK noch drei Termine aus: 14. Oktober, 11. November und 9. Dezember (Stand 04.10.2026). | Bergische IHK, Termine der Gaststättenunterrichtung in Wuppertal, abgerufen 04.10.2026; Bergische IHK, Bescheinigung über Unterrichtung nach Gaststättengesetz (ihk.de/bergische/aus-weiterbildung/pruefungen/abschlusspruefungen/bescheinigung-ueber-unterrichtung-gaststaettengeetz-3445090), abgerufen 02.10.2026 |
| Tische draußen (Außengastronomie) | Tische und Stühle auf öffentlicher Fläche brauchen eine eigene Erlaubnis; Saison ist vom 1. April bis 30. September. Dazu gehören unter anderem eine Kopie der Gewerbeanmeldung, ein Lageplan und ein Bestuhlungsplan, bei Alkoholausschank auch die Gaststättenerlaubnis. Hast du schon eine Gaststättenerlaubnis und nimmst die Außengastronomie später dazu, brauchst du außerdem einen Änderungs- oder Erweiterungsantrag. | In Wuppertal 9,70 € je m² und Monat in Zone 1 (Fußgängerzonen und weitere Straßen in Barmen und Elberfeld sowie sechs Stadtplätze, die die Stadt einzeln aufzählt) und 6,10 € je m² und Monat in Zone 2, dem übrigen Stadtgebiet; Verwaltungsgebühr mindestens 28 €. Der Änderungsantrag für die Gaststättenerlaubnis kostet in Wuppertal 200 €. | Stadt Wuppertal, Sondernutzung Außengastronomie, und Stadt Wuppertal, Gaststätte - Erlaubnis zum Betrieb (Änderungsantrag), abgerufen 02.10.2026 |
Stand der amtlichen Quellen dieser Tabelle: 15.09.2026; die Nutzungsänderung (Bauaufsicht Wuppertal): 01.10.2026; die Gewerbeanmeldung (Stadt Wuppertal und Wirtschafts-Service-Portal.NRW), die Gaststättenerlaubnis und die Außengastronomie (beide Stadt Wuppertal), die Landesspanne des Wirtschafts-Service-Portals zur Gaststättenerlaubnis und die IHK-Unterrichtung (Bergische IHK): 02.10.2026. Die Gebühren gelten in dem Bereich, der in der jeweiligen Zelle genannt ist — Stadt, Land oder Bund —, und nicht darüber hinaus. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.
Nein, so weit unsere Quellen reichen: Für das Eröffnen einer Gastronomie verlangt keine der von uns geprüften amtlichen Seiten eine abgeschlossene Ausbildung. Es ist die Frage, die in der Suche am häufigsten auftaucht — meistens in der Form «ohne Ausbildung» oder «ohne Koch zu sein».
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW nennt für die Gaststättenerlaubnis ein Führungszeugnis und in der Regel einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister — also eine Zuverlässigkeitsprüfung, keine Prüfung deines Handwerks. Eine Meisterpflicht wie im Friseurhandwerk gibt es in der Gastronomie nicht. Was sehr wohl verlangt wird, ist die Belehrung nach § 43 IfSG, und die ist kein Ausbildungsnachweis, sondern eine Unterweisung.
Verbindlich sagen dir das die Bergische IHK und das GewerbeCenter der Stadt Wuppertal — und zwar bevor du unterschreibst, nicht danach. Kochen können musst du trotzdem, oder jemanden einstellen, der es kann; das steht allerdings in keinem Gesetz.
Die Genehmigungen sind einmal. Die folgenden drei Pflichten begleiten dich danach jeden Tag — und alle drei landen genau dort, wo wir arbeiten: auf der Karte, auf der Website und an der Fassade.
Dazu kommt der Steuersatz: seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speisen in der Gastronomie wieder 7 % Mehrwertsteuer, Getränke bleiben bei 19 % (Bundesministerium der Finanzen, «Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026», 30.12.2025). Wer die Karte seitdem nicht angefasst hat, zeigt heute noch die alten Preise — auf Papier, im Netz und auf dem Bildschirm.
| Pflicht | Was zu tun ist | Ebene | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|---|
| Preisverzeichnis neben dem Eingang | Neben dem Eingang muss ein Preisverzeichnis mit den wesentlichen Speisen und Getränken aushängen; die Preise verstehen sich inklusive Bedienungsgeld und Zuschlägen (§ 13 Abs. 2 und 5 PAngV 2022). Ausgestellte Waren tragen ihr Preisschild. | Bund | Preisangabenverordnung 2022, § 13, gesetze-im-internet.de, abgerufen 15.09.2026 |
| 14 Allergene | Bei nicht vorverpackten Speisen müssen die 14 Allergene angegeben werden: in der Karte oder im Preisverzeichnis, per Aushang oder elektronisch mit deutlichem Hinweis im Lokal. Fußnoten sind erlaubt, wenn sie leicht verständlich sind und beim Gericht hervorgehoben auf sie verwiesen wird. | Bund und EU | § 4 LMIDV mit VO (EU) 1169/2011, gesetze-im-internet.de, abgerufen 15.09.2026 |
| Werbeanlage über 1 m² | Die Stadt Wuppertal schreibt zu Werbeanlagen: «Eine Genehmigungspflicht besteht ab einer Größe von 1 m²». Als genehmigungsfrei nennt die Bauaufsicht Wuppertal zum Beispiel «Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m²». Eine erste Beratung gibt es bei der Bürgerberatung Bauen der Bauaufsicht; den Antrag stellt man digital über das Bauportal.NRW. Die Gebühr berechnet die Bauaufsicht nach den Herstellungskosten (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 3.1.4.1.6: 10 Prozent der Herstellungssumme, mindestens 100 €; recht.nrw.de, Stand 25.04.2026, abgerufen am 01.10.2026). | Land NRW (§ 10 BauO NRW), Vollzug durch die Bauaufsicht Wuppertal | Stadt Wuppertal, Werbeanlagen, und Bauaufsicht Wuppertal, Werbeanlagen (wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/ablaeufe-und-verfahren/p/035.php), abgerufen 01.10.2026 |
Stand der Quellen: 15.09.2026; Werbeanlage (Stadt Wuppertal und Bauaufsicht Wuppertal): 01.10.2026; Mehrwertsteuer: Seite des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.12.2025, abgerufen am 02.10.2026. Die Gebührenregel zur Werbeanlage steht in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (Stand 25.04.2026, abgerufen am 01.10.2026); was die Gebühr bei deinem Schild ergibt, hängt von dessen Herstellungskosten ab.
Für Daily Bites, eine Frituur mit Kebab und Burgern in Voeren (Belgien), haben wir die gedruckte Speisekarte und die Karten für die Bildschirme im Lokal gestaltet und die Website gebaut. Auf der Website steht die ganze Karte als Text auf einer eigenen Seite, nicht als PDF oder Foto: 125 Positionen in 16 Kategorien, auf Niederländisch und auf Französisch (von uns gezählt auf dailybites.be am 25.09.2026, erneut geprüft am 28.09.2026).
Ein Wuppertaler Kunde ist Daily Bites nicht. Das Projekt zeigen wir mit Zustimmung des Betriebs, ohne Zahl zu Besuchen oder Umsatz.
Darauf geben wir bewusst keine Antwort: Wir haben keine belastbare Zahl dafür, wie viel Gewinn ein Restaurant in Wuppertal macht, und wir erfinden keine. Was wir über Gewinnspannen gefunden haben, sind Schätzungen von Kassen- und Franchise-Anbietern für Döner und Kioske, nicht für Restaurants — die tragen eine solche Entscheidung nicht.
In Foren steht diese Frage in jeder Sprache: ob 25.000 € für eine Pizzeria reichen, ob 50.000 € für ein Restaurant genügen, was ein Imbiss wirklich kostet. Die Antworten dort sind so verlässlich wie die Leute, die sie schreiben — und die Zahlen, die dagegengehalten werden, stammen meistens von Anbietern, die etwas verkaufen wollen.
Wofür wir geradestehen, ist der Teil, den wir machen: der Preis dafür steht vor dem Start fest, es gibt keine Laufzeit, und wenn du nur eine Karte brauchst, bekommst du nur eine Karte. Für alles andere ist das Startercenter NRW die richtige Adresse, und die Erstberatung dort kostet nichts.
Was wir machen, hat einen Preis, bevor wir anfangen — auf der Preisseite, fast immer als «ab»-Preis zzgl. MwSt., nicht erst auf Anfrage.
Du kaufst eine Leistung, keine Bindung. Monatliches gibt es nur da, wo es monatlich anfällt, und du kannst es beenden.
Google-Profil und Speisekarte zuerst, Website später — die Reihenfolge richtet sich nach deinem Budget, nicht nach unserem Paket.
Was wir nicht belegen können, schreiben wir nicht hin. Auch dann nicht, wenn eine Zahl die Seite überzeugender machen würde.
Das hier ist der Teil, bei dem wir helfen — nach der Anmeldung und nach den Genehmigungen, nicht davor. Fast alle Preise sind «ab»-Preise zzgl. MwSt.; wo nicht, steht es dabei. Es gibt keine Laufzeit, und die vollständige Liste steht auf der Preisseite.
Das Paket für Restaurant, Imbiss, Café und Pizzeria: Karte und Website, die zusammenpassen, plus das Google-Profil.
ab 1.270 € zzgl. MwSt.
Druckfertige Karte mit korrekter Preisauszeichnung und Allergenen — als eigener Auftrag, auch ohne Website.
ab 140 € zzgl. MwSt.
Der Eintrag bei Google kostet bei Google nichts; bezahlt wird das Einrichten, Verifizieren und Sortieren. Das ist meistens der erste Ort, an dem dich jemand aus der Nachbarschaft findet.
ab 220 € zzgl. MwSt.
Das Schild an der Fassade, im selben Bild wie Karte und Website. Bei mehr als 1 m² Fläche ist vorher eine Baugenehmigung nötig, siehe oben.
ab 670 € zzgl. MwSt.
Wir bereiten den Antrag für die Bauaufsicht vor und reichen ihn ein. Die Gebühr der Stadt kommt dazu und wird direkt dort bezahlt; sie richtet sich nach den Herstellungskosten (Bauaufsicht Wuppertal, abgerufen am 01.10.2026).
110 € zzgl. MwSt.
In keinem Paket enthalten — auch nicht im Gastro-Paket. Wenn du es willst, ist es eine eigene monatliche Leistung, und du kannst sie jederzeit beenden.
ab 220 €/Monat zzgl. MwSt.
Immer die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO und die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Sobald Alkohol im Lokal ausgeschenkt wird, kommt die Gaststättenerlaubnis dazu; ohne Alkohol ist sie nach Auskunft des Wirtschafts-Service-Portals NRW nicht nötig. Wird aus einem Ladenlokal erst eine Gaststätte, braucht es zusätzlich eine Nutzungsänderung nach der BauO NRW. Gebühren, Geltungsbereich und Quellen stehen oben in der Tabelle, Stand 15.09.2026; Nutzungsänderung: 01.10.2026; Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis (in Wuppertal 800 € für eine natürliche Person) und IHK-Unterrichtung (bei der Bergischen IHK 58 €): 02.10.2026.
Dafür gibt es keine amtliche Zahl. Eine Gastro-Beratung rechnet ein Bistro mit 30 Plätzen in der Übernahme mit rund 80.000 € Gesamtinvestition vor, davon 3.500 € Marketing, und kommt für Hamburg auf rund 200.000 € und für München auf rund 380.000 € (consult-gastro.de, abgerufen am 15.09.2026). Das sind Szenarien einer privaten Beratung für ganz Deutschland, keine Wuppertaler Zahlen. Fest steht nur der Teil, den wir machen: das Gastro-Paket ab 1.270 € zzgl. MwSt.
Grundsätzlich jede Person, die ein Gewerbe anmelden darf. Beim Ausschank von Alkohol prüft die Behörde zusätzlich die Zuverlässigkeit: verlangt werden ein Führungszeugnis und in der Regel ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Wirtschafts-Service-Portal.NRW, abgerufen am 15.09.2026). Eine abgeschlossene Ausbildung verlangt keine der von uns geprüften amtlichen Quellen. Verbindlich ist die Auskunft des GewerbeCenters der Stadt Wuppertal.
Nach den amtlichen Quellen, die wir geprüft haben, ja: eine Meisterpflicht wie im Friseurhandwerk gibt es in der Gastronomie nicht, und für die Gaststättenerlaubnis wird kein Ausbildungsnachweis verlangt, sondern ein Führungszeugnis und in der Regel ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Was verlangt wird, ist die Belehrung nach § 43 IfSG vor dem ersten Arbeiten mit Lebensmitteln — eine Unterweisung, keine Ausbildung. Lass dir das für deinen Fall von der Bergischen IHK bestätigen.
Der Reihe nach: eine Kalkulation, geklärte Räume samt Nutzungsänderung, die Gewerbeanmeldung, die Belehrung nach § 43 IfSG und — bei Alkoholausschank — die Gaststättenerlaubnis. Danach kommt das Dauerhafte: Preisverzeichnis neben dem Eingang, die 14 Allergene auf der Karte und, bei mehr als 1 m² Schildfläche, eine Baugenehmigung für die Werbeanlage. Die sechs Schritte oben auf dieser Seite gehen das der Reihe nach durch, jeweils mit Quelle.
Nach den amtlichen Quellen, die wir geprüft haben, ja: eine Kochausbildung wird für die Eröffnung nirgends verlangt. Geprüft wird beim Alkoholausschank die Zuverlässigkeit — Führungszeugnis und in der Regel Auszug aus dem Gewerbezentralregister —, nicht dein Handwerk (Wirtschafts-Service-Portal.NRW, abgerufen am 15.09.2026). Pflicht ist die Belehrung nach § 43 IfSG für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten. Praktisch brauchst du trotzdem jemanden in der Küche, der kochen kann; rechtlich steht das nirgends.
Bundesweit gleich sind diese Grundlagen: Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, Belehrung nach § 43 IfSG vor dem ersten Arbeiten mit Lebensmitteln, Preisverzeichnis nach § 13 PAngV und die 14 Allergene nach § 4 LMIDV. Das Gaststättenrecht ist Ländersache; in Nordrhein-Westfalen brauchst du die Gaststättenerlaubnis bei Alkoholausschank. Die Beträge sind es nicht: die Gebühr für die Gewerbeanmeldung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW — in Wuppertal 26 € beziehungsweise 33 € —, und die Gaststättenerlaubnis kostet in Wuppertal 800 € für eine natürliche Person (Stadt Wuppertal, abgerufen am 02.10.2026), während die Spanne von etwa 100 bis 1.500 € eine Angabe für Nordrhein-Westfalen insgesamt ist. Alle Zahlen auf dieser Seite gelten für Wuppertal und NRW, Stand 15.09.2026; Nutzungsänderung und Werbeanlage: 01.10.2026; Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis und IHK-Unterrichtung: 02.10.2026.
Nach der Eröffnung bleiben die laufenden Pflichten: ein Preisverzeichnis neben dem Eingang mit den wesentlichen Speisen und Getränken, Preise inklusive Bedienungsgeld und Zuschlägen (§ 13 PAngV), die 14 Allergene bei nicht vorverpackten Speisen (§ 4 LMIDV mit der EU-Verordnung 1169/2011) und korrekte Preise nach den aktuellen Steuersätzen — seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speisen wieder 7 %, für Getränke 19 % (Bundesministerium der Finanzen, 30.12.2025). Für die Website kommt das Impressum nach § 5 DDG dazu. Alles, was Kasse, Buchführung und Steuervorauszahlungen betrifft, gehört einer Steuerberatung.
Belegen können wir hier nur den Umsatzsteuersatz: seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speisen in der Gastronomie wieder 7 %, Getränke bleiben bei 19 % (Bundesministerium der Finanzen, «Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026», 30.12.2025). Was sonst an das Finanzamt geht — Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Vorauszahlungen —, hängt von deiner Rechtsform und deinem Ergebnis ab. Diese Frage gehört einer Steuerberatung, nicht uns: wir sind keine.
Dazu veröffentlichen wir keine Zahl, weil wir keine belastbare haben. Die Margen, die im Netz kursieren, stammen von Kassen- und Franchise-Anbietern und beziehen sich auf Döner-Imbisse und Kioske, nicht auf Restaurants; als Grundlage für eine Existenzgründung taugen sie nicht. Wer belastbar rechnen will, bekommt die Hilfe kostenlos beim Startercenter NRW Wuppertal-Solingen-Remscheid am Heinrich-Kamp-Platz 2 (Bergische IHK, abgerufen am 15.09.2026).
Vor allem eines im Kopf: die Gaststättenerlaubnis des Vorgängers geht nicht automatisch auf dich über. Sie hängt an der Person und an den konkreten Räumen; für den Übergang sieht das Land eine vorläufige Erlaubnis vor (Wirtschafts-Service-Portal.NRW, abgerufen am 15.09.2026). Dazu kommt deine eigene Gewerbeanmeldung. Und alles, was den alten Namen trägt — Schild, Karte, Google-Profil, Impressum —, muss auf den neuen Inhaber umgestellt werden.
In Wuppertal 26 € für natürliche und 33 € für juristische Personen; jede weitere gesetzliche Vertretung kostet 13 € zusätzlich (Stadt Wuppertal, abgerufen am 02.10.2026). Beim Termin im GewerbeCenter wird nur bargeldlos bezahlt. Wie die Anmeldung abläuft und welche Unterlagen du brauchst, steht in unserer Anleitung «Gewerbe in Wuppertal anmelden».
Das können wir dir nicht seriös beantworten, und wir erfinden dazu keine Zahl: Eine belastbare Gewinnzahl für Restaurants in Wuppertal haben wir nicht (siehe «Wie viel Gewinn hat Gastro?»). Was du vorher selbst prüfen kannst: die Kalkulation mit allen Kosten, die Gebühren und Unterlagen der Genehmigungen oben in der Tabelle und die Räume, in denen eine Gaststätte erlaubt sein muss. Beim Durchrechnen hilft kostenlos das Startercenter NRW Wuppertal-Solingen-Remscheid am Heinrich-Kamp-Platz 2 (Bergische IHK, abgerufen am 15.09.2026).
Sag uns, wo du stehst — Anmeldung durch, Räume geklärt, Karte noch offen. Wir sagen dir, was wir machen und was es kostet, bevor wir anfangen.
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