Werbeanlage: Genehmigung (über 1 m²)
Antrag und Pläne für die Bauaufsicht. Fester Preis, kein «ab» — beim kompletten Schild ist er schon drin. Die Gebühr der Stadt kommt dazu und wird direkt dort bezahlt.
110 € zzgl. MwSt.
Ratgeber
Von Yusuf Makhu · Inhaber von Makhu Studio
Eine Nutzungsänderung brauchst du, wenn die genehmigte Nutzung eines Raums durch eine andere ersetzt wird, etwa wenn aus einem Ladenlokal eine Gaststätte wird — auch ohne Umbau. In Wuppertal stellst du den Antrag digital bei der Bauaufsicht. Die Gebühr beträgt in Nordrhein-Westfalen 50 bis 5.000 €; für die Entscheidung sieht das Gesetz sechs Wochen vor, sobald alle Unterlagen vollständig sind.
Kurz: Die Bauaufsicht Wuppertal prüft eine Nutzungsänderung meistens im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Abs. 1 BauO NRW. Wird dabei nichts umgebaut, brauchst du für den Antrag keine bauvorlageberechtigte Person. Für eine Nutzung von bis zu 12 Monaten gibt es die befristete Nutzungsänderungsanzeige. Wer ohne Genehmigung umnutzt und sie nachträglich bekommt, zahlt nach dem Gebührentarif des Landes 75 bis 7.500 €. Und das Schild über der Tür läuft über dieselbe Behörde: Über 1 m² Ansichtsfläche braucht es eine Genehmigung (Bauaufsicht Wuppertal und Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, abgerufen am 04.10.2026).
Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich. Stand der amtlichen Quellen auf dieser Seite: 04.10.2026 (Bauaufsicht Wuppertal, Stadt Wuppertal, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW mit Stand 25.04.2026, Serviceportal des Kreises Coesfeld). Stand der Seite: 10.10.2026. Wir sind keine Rechtsberatung und kein Planungsbüro: Ob dein Vorhaben eine Nutzungsänderung braucht und in welchem Verfahren, sagt dir die Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal. Verbindlich ist immer deren Auskunft.
Immer dann, wenn die genehmigte Nutzung eines Gebäudes oder Raums durch eine andere ersetzt wird, dauerhaft oder vorübergehend. Die Bauaufsicht Wuppertal nennt als Beispiele: aus einer Wohnung wird ein Büro, aus einem Lager eine Verkaufsstätte, aus einem Ladenlokal eine Gaststätte. Gebaut werden muss dafür nichts; es reicht, dass der Raum anders genutzt wird.
Als typische genehmigungspflichtige Fälle zählt die Bauaufsicht auf: die Umnutzung von Wohnen in eine gewerbliche Nutzung, zum Beispiel Büro oder Praxis, die Umnutzung eines Ladenlokals in eine Gaststätte oder Vergnügungsstätte und die Umnutzung in eine Nutzung mit erhöhten Brandschutzanforderungen.
Der Punkt, an dem es oft schiefgeht: Entscheidend ist nicht, was der Vormieter in dem Raum gemacht hat. Die Bauaufsicht schreibt: «Welche Nutzung aktuell genehmigt ist, steht in der letzten Baugenehmigung – diese entspricht nicht zwangsläufig der tatsächlichen Nutzung». Frag deshalb vor dem Mietvertrag beim Vermieter nach der letzten Baugenehmigung.
Keinen Antrag brauchst du nach Angabe der Bauaufsicht für Einzelveranstaltungen mit bis zu 5.000 Teilnehmenden, bis zu 25 Mal im Jahr; vorher ist das Ordnungsamt zu informieren, und die Flucht- und Rettungswege müssen stimmen (Bauaufsicht Wuppertal, Nutzungsänderung, abgerufen am 04.10.2026).
Bei der Bauaufsicht der Stadt Wuppertal; Antrag oder Anzeige reichst du dort digital ein. Welcher der drei Wege für dein Vorhaben gilt, klärt die Bürgerberatung der Bauaufsicht, die die Stadt als erste Anlaufstelle nennt.
Der Regelfall ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Abs. 1 BauO NRW, außer das Gebäude ist ein großer Sonderbau. Wird nichts umgebaut, ist für den Antrag keine bauvorlageberechtigte Person nötig; sonst gelten dieselben Anforderungen wie bei einem regulären Bauantrag. Die Bauaufsicht prüft planungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen, darunter die Zulässigkeit der Nutzung, Stellplätze, Barrierefreiheit und je nach Vorhaben den Brandschutz.
Zu den Unterlagen gehören nach Angabe der Bauaufsicht in der Regel: Antragsformular, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung (nur bei Gewerbe), Flächenberechnung (bei Nutzungsänderung), Berechnung der Gebäudeklasse und der notwendigen Stellplätze, amtliche Basiskarte und Flurkarte, Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Welche davon in deinem Fall nötig sind, sagt die Bürgerberatung.
Für Gaststätten kommt mehr dazu. Der Kreis Coesfeld, ebenfalls eine Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen, nennt für Nutzungsänderungen von Gaststätten zusätzliche Angaben wie Bestuhlungspläne und die Anzahl der Gastplätze (Serviceportal des Kreises Coesfeld, abgerufen am 04.10.2026). Frag in Wuppertal nach, was die Bauaufsicht für deinen Raum verlangt.
| Weg | Wofür | Was die Bauaufsicht dazu schreibt | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|---|
| Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 1 BauO NRW) | Der Regelfall für dauerhafte Nutzungsänderungen, zum Beispiel vom Ladenlokal zur Gaststätte. | «Meistens» wird die Nutzungsänderung in diesem Verfahren geprüft. Ohne bauliche Veränderungen ist für den Antrag keine bauvorlageberechtigte Person notwendig. | Bauaufsicht Wuppertal, Nutzungsänderung, abgerufen 04.10.2026 |
| Befristete Nutzungsänderungsanzeige (§ 64 Abs. 3 BauO NRW) | Vorübergehende Nutzung von bis zu 12 Monaten, etwa wenn ein leerstehendes Ladenlokal sehr kurzfristig genutzt werden soll. | Bauliche Änderungen sind in diesem Verfahren nicht erlaubt. Die Nutzung darf aufgenommen werden, wenn die Bauaufsicht nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang erklärt, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Unterlagen: Antragsformular, Betriebsbeschreibung (bei gewerblicher Nutzung), Flächenangabe, Flurkarte, Grundriss- und Schnittzeichnung. Mehr als 12 Monate gehen nur mit einem regulären Genehmigungsverfahren. | Bauaufsicht Wuppertal, Nutzungsänderung, abgerufen 04.10.2026 |
| Verfahrensfrei | Einzelveranstaltungen in Räumen, die sonst anders genutzt werden. | Bis zu 5.000 Teilnehmende, bis zu 25 Mal im Jahr. Kein Antrag auf Nutzungsänderung; vorher ist das Ordnungsamt zu informieren, angemessene Flucht- und Rettungswege sind einzuhalten. | Bauaufsicht Wuppertal, Nutzungsänderung, abgerufen 04.10.2026 |
Stand der Quelle: Bauaufsicht Wuppertal, Seite «Nutzungsänderung», abgerufen am 04.10.2026. Welcher Weg für dein Vorhaben gilt, entscheidet die Bauaufsicht; die Bürgerberatung hilft bei der Einordnung.
Die Genehmigung kostet in Nordrhein-Westfalen 50 bis 5.000 €. So steht es in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes (AVwGebO NRW), Tarifstelle 3.1.4.3.1, für Nutzungsänderungen ohne genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen. Die Bauaufsicht Wuppertal nennt die AVwGebO NRW als Grundlage ihrer Genehmigungsgebühr.
Wird im Zuge der Nutzungsänderung genehmigungspflichtig gebaut, kommen dieselben 50 bis 5.000 € neben die Gebühr für die Baugenehmigung der Änderung (Tarifstelle 3.1.4.3.2). Weitere Posten rechnet die Behörde gesondert ab: Der Kreis Coesfeld nennt dafür Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und die Prüfung des Standsicherheitsnachweises.
Wo dein Fall in der Spanne landet, steht in keiner der Quellen. Die Bauaufsicht Wuppertal zeigt nur ein Rechenbeispiel, und das betrifft Wohnen: die Nutzungsänderung eines Ladenlokals zu Wohnen mit 75 m² Bruttogrundfläche, 75 × 2 € = 150 €. Für eine Gaststätte nennt die Stadt kein Beispiel. Bei Fragen zur Gebührenberechnung verweist sie an die Bürgerberatung.
Dazu kommt, was nicht an die Stadt geht: Pläne, eine Betriebsbeschreibung und, wenn gebaut wird, eine bauvorlageberechtigte Person. Dafür gibt es keine amtliche Zahl, und wir schätzen keine.
| Fall | Gebühr und Geltungsbereich | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|
| Nutzungsänderung ohne genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen | 50 bis 5.000 €. Land NRW, AVwGebO NRW, Tarifstelle 3.1.4.3.1. | Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Gebührentarif Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026, recht.nrw.de, abgerufen 04.10.2026 |
| Nutzungsänderung mit genehmigungsbedürftigen baulichen Maßnahmen | 50 bis 5.000 €, neben der Gebühr für die Baugenehmigung der Errichtung oder Änderung. Land NRW, Tarifstelle 3.1.4.3.2. | Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Gebührentarif Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026, recht.nrw.de, abgerufen 04.10.2026 |
| Rechenbeispiel der Bauaufsicht Wuppertal | Ladenlokal zu Wohnen, 75 m² Bruttogrundfläche: 75 × 2 € = 150 €. Ein Beispiel der Stadt Wuppertal für Wohnen, keine Gebühr für eine Gaststätte oder ein Geschäft. | Bauaufsicht Wuppertal, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, abgerufen 04.10.2026 |
| Nutzungsänderung ohne Genehmigung, nachträglich geprüft | 75 bis 7.500 €, wenn eine ohne Baugenehmigung ausgeführte Nutzungsänderung nachträglich genehmigt oder ohne Genehmigung belassen wird. Land NRW, Tarifstelle 3.1.8.1.1.2. | Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Gebührentarif Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026, recht.nrw.de, abgerufen 04.10.2026 |
| Verlängerung der Geltungsdauer der Genehmigung | 20 Prozent der Gebühr, die für die Genehmigung erhoben wurde, mindestens 50 € und höchstens 500 €. Land NRW, Tarifstelle 3.1.4.7.1. | Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Gebührentarif Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026, recht.nrw.de, abgerufen 04.10.2026 |
| Zum Vergleich: Auskunft einer anderen Bauaufsicht in NRW | «Die Gebühr beträgt 50,00 EUR bis 5.000,00 EUR zzgl. der Gebühr für bauliche Maßnahmen, sofern diese im Rahmen der Nutzungsänderung durchgeführt werden.» Kreis Coesfeld, nach derselben Landesordnung. | Serviceportal des Kreises Coesfeld, Bauantrag - Nutzungsänderung, abgerufen 04.10.2026 |
Stand der Quellen dieser Tabelle: 04.10.2026; die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW in der Fassung mit Stand 25.04.2026. Alle Beträge sind Landesrecht für Nordrhein-Westfalen und gelten damit auch in Wuppertal. Welche Gebühr die Bauaufsicht für dein Vorhaben festsetzt, steht erst im Bescheid.
Im vereinfachten Verfahren sieht das Gesetz sechs Wochen für die Entscheidung vor, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Unterlagen vollständig sind und alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen. Die Bauaufsicht kann diese Frist ausnahmsweise um einen Monat verlängern.
Davor liegt die Vorprüfung: Zehn Arbeitstage nach Antragseingang schickt die Bauaufsicht Wuppertal ein Schreiben, das auf mögliche formale Mängel in den Unterlagen hinweist. Für deren Behebung gibt sie in Wuppertal acht Wochen. Wie lange das Ganze bei dir dauert, hängt also vor allem daran, wie vollständig der Antrag beim ersten Mal ist.
Für die Planung heißt das: Unterschreib den Mietvertrag nicht mit einem Eröffnungstermin im Kopf, der diese Schritte nicht einrechnet. Und bestell Schild, Karte und Website erst, wenn feststeht, dass der Raum so genutzt werden darf.
Die Genehmigung gilt nicht ewig. Nach Auskunft des Kreises Coesfeld erlischt die Genehmigung zur Nutzungsänderung, wenn die Nutzungsänderung nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung vollzogen ist; auf schriftlichen Antrag vor Ablauf kann sie jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Bauaufsicht Wuppertal schreibt allgemein zur Baugenehmigung: Sie erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Baubeginn angezeigt wird; auf Antrag kann die Geltungsdauer um ein Jahr verlängert werden.
| Schritt | Frist | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|
| Hinweis auf formale Mängel | Zehn Arbeitstage nach Antragseingang. | Bauaufsicht Wuppertal, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, abgerufen 04.10.2026 |
| Mängel beheben | In Wuppertal innerhalb von acht Wochen. | Bauaufsicht Wuppertal, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, abgerufen 04.10.2026 |
| Entscheidung | Sechs Wochen, sobald die Antragsunterlagen vollständig sind und alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen; ausnahmsweise um einen Monat verlängerbar. | Bauaufsicht Wuppertal, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, abgerufen 04.10.2026 |
| Befristete Nutzungsänderungsanzeige | Vier Wochen nach Eingang: Erklärt die Bauaufsicht bis dahin nicht, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf die befristete Nutzung aufgenommen werden. | Bauaufsicht Wuppertal, Nutzungsänderung, abgerufen 04.10.2026 |
| Geltungsdauer der Genehmigung | Drei Jahre, in denen die Nutzungsänderung vollzogen sein muss; Verlängerung um jeweils ein Jahr auf schriftlichen Antrag. Auskunft des Kreises Coesfeld, nicht der Bauaufsicht Wuppertal. | Serviceportal des Kreises Coesfeld, Bauantrag - Nutzungsänderung, abgerufen 04.10.2026 |
Stand der Quellen: 04.10.2026. Die ersten vier Fristen nennt die Bauaufsicht Wuppertal auf ihren Seiten; die Entscheidungsfrist läuft erst mit vollständigen Unterlagen. Die Geltungsdauer stammt vom Kreis Coesfeld, einer anderen Bauaufsicht in NRW. Eine Zusage für dein Vorhaben ist das nicht.
Beides läuft über die Bauaufsicht, und beides ist ein eigener Antrag: Die Nutzungsänderung erlaubt, was im Raum passiert, die Genehmigung der Werbeanlage erlaubt, was außen dransteht. Wer ein Geschäft in einem bisher anders genutzten Raum eröffnet, hat deshalb oft zweimal mit derselben Behörde zu tun.
Für das Schild gilt in Wuppertal: Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig; als genehmigungsfrei nennt die Bauaufsicht zum Beispiel «Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m²». Die Stadt schreibt: «Eine Genehmigungspflicht besteht ab einer Größe von 1 m²». Zu den Werbeanlagen zählt die Bauaufsicht auch Beschriftungen und Beklebungen von Schaufenstern. Den Antrag stellt man digital über das Bauportal.NRW (Bauaufsicht Wuppertal und Stadt Wuppertal, Werbeanlagen, abgerufen am 04.10.2026).
Die Gebühr für die Werbeanlage steht ebenfalls im Gebührentarif des Landes: 10 Prozent der Herstellungssumme, mindestens 100 € (AVwGebO NRW, Tarifstelle 3.1.4.1.6, Stand 25.04.2026, abgerufen am 04.10.2026). Sie geht an die Stadt und ist in unseren Preisen nicht enthalten.
Die Reihenfolge, die Doppelarbeit vermeidet: erst klären, ob der Raum so genutzt werden darf, dann das Gewerbe mit dem endgültigen Namen anmelden, dann das Schild gestalten und beantragen. Die Nutzungsänderung selbst steht nicht in unserer Preisliste; die Genehmigung für das Schild schon.
Antrag und Pläne für die Bauaufsicht. Fester Preis, kein «ab» — beim kompletten Schild ist er schon drin. Die Gebühr der Stadt kommt dazu und wird direkt dort bezahlt.
110 € zzgl. MwSt.
Gestaltung, Genehmigung, Herstellung und Montage.
ab 670 € zzgl. MwSt.
| Punkt | Was die Quelle dazu sagt | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|
| Genehmigungsfrei | Zum Beispiel «Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m²». | Bauaufsicht Wuppertal, Werbeanlagen, abgerufen 04.10.2026 |
| Genehmigungspflicht | «Eine Genehmigungspflicht besteht ab einer Größe von 1 m²». | Stadt Wuppertal, Werbeanlagen, abgerufen 04.10.2026 |
| Gebühr der Stadt | 10 Prozent der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Land NRW, Tarifstelle 3.1.4.1.6. | Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Gebührentarif Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026, recht.nrw.de, abgerufen 04.10.2026 |
Stand der Quellen: 04.10.2026. Die beiden Seiten der Stadt nennen die Grenze von 1 m² unterschiedlich; bei genau 1 m² fragst du die Bürgerberatung der Bauaufsicht.
Ja, wenn die genehmigte Nutzung durch eine andere ersetzt wird. Die Bauaufsicht Wuppertal beschreibt die Nutzungsänderung als Ersatz der genehmigten Nutzung durch eine andere, dauerhaft oder vorübergehend; der Kreis Coesfeld schreibt ausdrücklich, auch eine Änderung der Nutzungsart «ohne irgendwelche bauliche Änderungen» sei baugenehmigungspflichtig (beide abgerufen am 04.10.2026). Ohne bauliche Veränderungen ist der Antrag aber einfacher: In Wuppertal brauchst du dafür keine bauvorlageberechtigte Person.
Der Rahmen beträgt 50 bis 5.000 € (AVwGebO NRW, Tarifstelle 3.1.4.3.1, Stand 25.04.2026, abgerufen am 04.10.2026); wird genehmigungspflichtig umgebaut, kommt die Gebühr für die Baugenehmigung dazu. Einen festen Betrag für Gaststätten nennt keine der Quellen. Das Rechenbeispiel der Bauaufsicht Wuppertal mit 150 € gilt für 75 m² Ladenlokal zu Wohnen. Was bei deinem Raum herauskommt, sagt die Bürgerberatung der Bauaufsicht.
Wenn nichts umgebaut wird, ja: Die Bauaufsicht Wuppertal schreibt, dass für die Einreichung des Antrags dann keine bauvorlageberechtigte Person notwendig ist. Sobald bauliche Veränderungen dazukommen, gelten dieselben Anforderungen wie bei einem regulären Bauantrag. Unterlagen wie Grundrisse und Flächenberechnung gehören nach Angabe der Bauaufsicht in der Regel trotzdem dazu; welche es in deinem Fall sind, sagt die Bürgerberatung (Bauaufsicht Wuppertal, abgerufen am 04.10.2026).
Dann nutzt du den Raum ohne die nötige Genehmigung. Der Gebührentarif des Landes sieht für Nutzungsänderungen, die ohne Baugenehmigung ausgeführt und nachträglich genehmigt oder belassen werden, 75 bis 7.500 € vor (Tarifstelle 3.1.8.1.1.2) und kennt eine eigene Tarifstelle für die «Untersagung rechtswidriger Nutzungen» (3.1.8.2.2; AVwGebO NRW, Stand 25.04.2026, abgerufen am 04.10.2026). Was in deinem Fall droht, ist eine Rechtsfrage: Frag die Bauaufsicht oder eine Rechtsberatung, bevor du öffnest.
Ja, wenn seine Ansichtsfläche über 1 m² liegt: Die Nutzungsänderung deckt die Werbeanlage nicht ab. Die Bauaufsicht Wuppertal nennt Werbeanlagen «mit einer Ansichtsfläche bis 1 m²» als genehmigungsfrei, die Stadt schreibt von einer Genehmigungspflicht «ab einer Größe von 1 m²»; bei genau 1 m² fragst du die Bürgerberatung. Den Antrag stellt man digital über das Bauportal.NRW (abgerufen am 04.10.2026). Den Antrag für die Werbeanlage bereiten wir für 110 € zzgl. MwSt. vor; die Gebühr der Stadt kommt dazu.
Ja, die befristete Nutzungsänderungsanzeige nach § 64 Abs. 3 BauO NRW für bis zu 12 Monate. Du reichst sie mit den Unterlagen bei der Bauaufsicht Wuppertal ein; gebaut werden darf in diesem Verfahren nicht. Meldet sich die Bauaufsicht nicht innerhalb von vier Wochen mit der Erklärung, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nötig ist, darf die Nutzung beginnen. Länger als 12 Monate geht nur mit einem regulären Verfahren (Bauaufsicht Wuppertal, abgerufen am 04.10.2026).
Erst, wenn feststeht, dass der Raum so genutzt werden darf: Vorher können sich Adresse und Eröffnungstermin noch ändern. Danach geht es schnell, denn eine normale Website ist bei Makhu Studio in Wuppertal-Barmen in der Regel in 3 Tagen fertig. Das Paket Start mit einer Seite, einfachem Logo und Google-Profil gibt es ab 740 € zzgl. MwSt.
Schreib uns, was über der Tür stehen soll und wie groß es wird. Wir sagen dir, ob das Schild eine Genehmigung braucht und was Gestaltung, Antrag und Montage kosten, bevor wir anfangen.
+49 152 5899 7275 · Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr