Ratgeber

Imbiss oder Dönerladen in Wuppertal eröffnen

Von · Inhaber von Makhu Studio

Einen Imbiss eröffnen kostet nach Schätzungen privater Firmen 20.000 bis 90.000 € Startkapital, ein kleiner Dönerladen 40.000 bis 100.000 €; amtliche Zahlen sind das nicht. Amtlich belegt sind für Wuppertal 26 € für die Gewerbeanmeldung (33 € für juristische Personen) und 25 € für die Belehrung nach § 43 IfSG (zuständig ist die Stadt Solingen). Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du nur, wenn du Alkohol im Lokal ausschenkst.

Werbeagentur seit 2020 · heute in Wuppertal-Barmen

Imbissküche vor der Eröffnung: Edelstahlgeräte unter Schutzfolie, Pappkartons und Kabel unter Lampen und Glühbirnenketten (Symbolbild)
Inhalt

Kurz: Die Spannen für das Startkapital von Imbiss und Dönerladen stammen von einem Franchise-Portal und einem Businessplan-Dienst und gelten für ganz Deutschland. Die Gaststättenerlaubnis kostet in Wuppertal 800 € für eine natürliche Person; für NRW insgesamt nennt das Wirtschafts-Service-Portal in der Regel etwa 100 bis 1.500 €. Eine abgeschlossene Ausbildung verlangt keine der Vorschriften, die wir geprüft haben. Die Reihenfolge in sieben Schritten: Kosten durchrechnen, Beratung und Finanzierung, den Laden klären, das Gewerbe anmelden, die Belehrung, die Entscheidung über Alkohol und erst dann Karte, Schild und Google Unternehmensprofil.

  1. Rechne durch, was die Eröffnung kostet

    Eine amtliche Zahl dafür, was ein Imbiss kostet, gibt es nicht. Die Spannen im Netz stammen von Franchise-Portalen, Kassenanbietern und Businessplan-Diensten — also von Firmen, die etwas verkaufen. Wir geben sie trotzdem weiter, mit Namen und Datum, weil sie zeigen, wie weit die Spanne reicht. Miete, Kaution und Ware hängen an deinem Laden und stehen hier bewusst nicht.

    Die großen Posten sind Umbau und Küche. Das Marketing zur Eröffnung ist im Vergleich klein — und trotzdem schreibt eine Gastro-Beratung über Restaurants, das Marketing werde in fast jeder Gründungskalkulation auf null oder nahe null gesetzt (gastroinsider.de, abgerufen am 28.09.2026). Lass es drin.

    Was ein Imbiss oder Dönerladen kostet: Schätzungen privater Anbieter
    PostenSpanne laut QuelleQuelle (abgerufen)
    Imbiss: Startkapital 20.000 bis 90.000 € lexpress-franchise.com (Franchise-Portal), 15.09.2026
    Imbiss: Marketing und Eröffnung 1.000 bis 4.000 € lexpress-franchise.com (Franchise-Portal), 15.09.2026
    Kleiner Dönerladen: Gesamtinvestition 40.000 bis 100.000 € lexpress-franchise.com, 15.09.2026, und SmartBusinessPlan (smartbusinessplan.de/ratgeber/doenerladen-eroeffnen/), 28.09.2026
    Dönerladen: Gesamtinvestition, zweite Schätzung 50.000 bis 150.000 € cazendo (Kassenanbieter), 15.09.2026
    Dönerladen: Umbau 10.000 bis 40.000 € lexpress-franchise.com, 15.09.2026
    Dönerladen: Küche 8.000 bis 25.000 € lexpress-franchise.com, 15.09.2026
    Dönerladen: Theke, Licht, Sitzplätze und Branding 5.000 bis 20.000 € lexpress-franchise.com, 15.09.2026
    Dönerladen: Dönergrill 1.500 bis 4.500 € lexpress-franchise.com, 15.09.2026
    Dönerladen: Kasse mit TSE 800 bis 2.500 € lexpress-franchise.com, 15.09.2026
    Dönerladen: Marketing zur Eröffnung 1.000 bis 5.000 € lexpress-franchise.com, 15.09.2026
    Dönerladen: laufende Kosten 5.000 bis 15.000 € im Monat lexpress-franchise.com, 15.09.2026

    Alle Zahlen dieser Tabelle sind Schätzungen privater Anbieter für ganz Deutschland — keine amtlichen und keine Wuppertaler Zahlen, abgerufen am 15.09.2026. lexpress-franchise.com ist ein Franchise-Portal, SmartBusinessPlan ein Businessplan-Dienst, cazendo ein Kassenanbieter. Die Einzelposten beim Dönerladen stammen aus dem Artikel von lexpress-franchise.com zum Dönerladen. Für den Imbiss führt dasselbe Portal in seiner Kostenaufstellung weitere Einzelposten auf; hier steht davon nur «Marketing und Eröffnung». Die Spanne von 20.000 bis 90.000 € gilt laut Quelle je nach Konzept und Standort: Ein kleiner stationärer Stand liegt am unteren Ende, ein neuer Imbisswagen am oberen (lexpress-franchise.com, abgerufen am 28.09.2026).

  2. Hol dir die kostenlose Beratung und kläre die Finanzierung

    Erste Anlaufstelle in Wuppertal ist nach Angabe der Wirtschaftsförderung Wuppertal das Startercenter NRW Wuppertal-Solingen-Remscheid, in Wuppertal am Heinrich-Kamp-Platz 2. Betrieben wird es unter anderem von der Bergischen IHK und den Wirtschaftsförderungen der drei Städte. Einmal im Monat gibt es eine Infoveranstaltung, die Teilnahme ist kostenfrei (Wirtschaftsförderung Wuppertal, wuppertal.de/microsite/WiFoe/Gruendung___Start-up/Gruendung-und-Startup.php, abgerufen am 28.09.2026).

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    Wenn das eigene Geld nicht reicht: Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist ein Kredit der KfW; die NRW.BANK führt ihn in ihrer Förderübersicht. Beantragt wird er über deine Hausbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet. Er geht bis 200.000 €, davon höchstens 80.000 € für Betriebsmittel, mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden (Förderübersicht der NRW.BANK, nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15012/erp-gruenderkredit---startgeld.html, mit Verweis auf das Merkblatt der KfW, Stand 18.06.2026, abgerufen am 28.09.2026).

    Eine Zusage ist das nicht: Sobald die Zusage der KfW da ist, kannst du nach Angabe der KfW den Kreditvertrag bei deiner Bank abschließen (KfW, Produktseite «ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)», kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Nachfolge/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-StartGeld-(067)/, abgerufen am 28.09.2026). Ob das für dich in Frage kommt, sprichst du vorher im Startercenter durch; dessen Beratungsleistungen sind nach eigener Angabe kostenfrei (bergisches-startercenter.de, abgerufen am 28.09.2026). Wir sind weder Rechts- noch Steuer- noch Finanzberatung und tun auch nicht so.

  3. Kläre den Laden, bevor du den Mietvertrag unterschreibst

    Aus einem Ladenlokal wird nicht automatisch ein Imbiss. Wer einen Laden oder ein Büro in einen Imbiss umwandelt, braucht nach der Bauordnung NRW eine Nutzungsänderung — auch dann, wenn gar nicht gebaut wird. Für Gaststätten gehören ein Bestuhlungsplan und die Zahl der Plätze zu den Unterlagen.

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    Die Gebühr dafür richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW: 50 bis 5.000 €, zuzüglich der Gebühr für bauliche Maßnahmen, wenn dabei gebaut wird (Serviceportal des Kreises Coesfeld, serviceportal.kreis-coesfeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/271/show, abgerufen am 28.09.2026). Die Bauaufsicht Wuppertal rechnet nach derselben Ordnung; ihr Rechenbeispiel steht in der Tabelle unten.

    Zur Dauer schreibt die Bauaufsicht Wuppertal: Eine Nutzungsänderung wird meistens im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. Zehn Arbeitstage nach Antragseingang weist die Bauaufsicht auf mögliche formale Mängel in den Unterlagen hin; die sind in Wuppertal innerhalb von acht Wochen zu beheben. Danach sieht das Gesetz eine Entscheidungsdauer von sechs Wochen vor, sobald die Unterlagen vollständig sind und alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen; die Bauaufsicht kann diese Frist ausnahmsweise um einen Monat verlängern (Bauaufsicht Wuppertal, wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/ablaeufe-und-verfahren/p/036.php und wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/ablaeufe-und-verfahren/p/032.php, abgerufen am 28.09.2026). Frag bei der Bauaufsicht der Stadt nach, bevor du unterschreibst — nicht danach.

    Diese Seite behandelt den Imbiss im Ladenlokal. Für den Imbisswagen gibt es einen eigenen Ratgeber; für Imbiss-Container haben wir die Regeln nicht geprüft.

  4. Melde das Gewerbe an

    Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO läuft in Wuppertal über das GewerbeCenter: mit Termin vor Ort, schriftlich oder über die Online-Gewerbeanzeige. Sie ist gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit fällig; beim Termin vor Ort gibt es die Bestätigung nach Angabe der Stadt im Regelfall sofort. Die Gebühr beträgt in Wuppertal 26 € für natürliche und 33 € für juristische Personen; die Beträge stammen aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (Stadt Wuppertal und Wirtschafts-Service-Portal.NRW, abgerufen am 01.10.2026).

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    Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss die Betriebsstätte außerdem beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden; den Meldebogen für Lebensmittelunternehmer verlinkt die Stadt Wuppertal auf derselben Seite (abgerufen am 01.10.2026).

    Der Name, den du hier anmeldest, steht danach überall: auf dem Schild, auf der Karte, im Google-Profil, im Impressum. Deshalb kommt dieser Schritt vor der Gestaltung und nicht danach.

  5. Mach die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

    Bevor du zum ersten Mal mit Lebensmitteln arbeitest, brauchst du die Belehrung nach § 43 IfSG — du selbst und jede Person, die bei dir mit Lebensmitteln arbeitet. Zuständig ist für Wuppertal die Stadt Solingen: «Im Bergischen Städtedreieck ist dafür die Stadt Solingen zuständig» (Bergische IHK, abgerufen am 28.09.2026). Nach Angabe der Stadt Wuppertal nimmt Solingen die Aufgabe für Solingen, Remscheid und Wuppertal aufgrund einer Vereinbarung dieser Städte seit dem 01.04.2012 wahr (Stadt Wuppertal, wuppertal.de/vv/produkte/305/Belehrung_nach_dem_Infektionsschutzgesetz.php, abgerufen am 28.09.2026).

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    Die Belehrung kostet für diese drei Städte 25,00 € und läuft online per Videoanruf oder vor Ort; die Online-Belehrung gibt es in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache (Stadt Solingen, abgerufen am 30.09.2026). Nach Angabe der Stadt Solingen gilt die Bescheinigung, wenn du innerhalb von drei Monaten mit der Arbeit anfängst — mach sie also nicht zu früh.

    Wer Personal einstellt, muss am ersten Arbeitstag zusätzlich selbst am Arbeitsplatz belehren und das dokumentieren.

  6. Entscheide, ob du Alkohol ausschenkst

    Beim Imbiss ist das die Weiche mit den größten Folgen. Für alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen brauchst du keine Gaststättenerlaubnis: Das Gaststättengesetz nimmt beides ausdrücklich aus (§ 2 Abs. 2 GastG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026). Döner, Pommes und Cola ohne Bier — dann entfällt die Erlaubnis.

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    Schenkst du Alkohol zum Verzehr im Lokal aus, brauchst du sie. In Wuppertal kostet sie 800 € für eine natürliche Person und 1.200 € für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter (Stadt Wuppertal, wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000536965.php, abgerufen am 30.09.2026); für NRW insgesamt nennt das Wirtschafts-Service-Portal.NRW in der Regel etwa 100 bis 1.500 € (service.wirtschaft.nrw/unternehmensgruendung/handwerksrolle-und-gaststaettenerlaubnis/gaststaettenerlaubnis/, abgerufen am 30.09.2026). Die Stadt Wuppertal verlangt unter anderem ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung nach § 4 GastG (Stadt Wuppertal, abgerufen am 30.09.2026). Bei der Bergischen IHK kostet diese Unterrichtung 58 € einschließlich der Unterlagen, und die Teilnahme setzt eine vorherige Anmeldung und gute Deutschkenntnisse voraus (Bergische IHK, abgerufen am 28.09.2026). Beantragen kannst du die Erlaubnis online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder mit Termin im GewerbeCenter der Stadt Wuppertal (Wirtschafts-Service-Portal.NRW und Stadt Wuppertal, wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000536965.php, abgerufen am 30.09.2026).

    Übernimmst du einen bestehenden Imbiss mit Ausschank, geht die Erlaubnis des Vorgängers nicht auf dich über: Sie hängt an der Person und an den Räumen. Für den Übergang kannst du nach § 11 GastG eine vorläufige Erlaubnis beantragen; sie wird nach Angabe des Wirtschafts-Service-Portals.NRW im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt (abgerufen am 28.09.2026).

  7. Erst dann: Karte, Schild und Google-Profil

    Wenn Name, Laden und Genehmigungen stehen, lohnt sich die Sichtbarkeit — in der Reihenfolge, in der die Nachbarschaft dich findet: Google-Profil, Karte mit Preisen und Allergenen, Schild an der Fassade. Das Google-Profil selbst kostet bei Google nichts.

    Beim Schild gilt: In Wuppertal sind Werbeanlagen über 1 m² genehmigungspflichtig; zuständig ist die Bauaufsicht. Und ein Kundenstopper auf dem Gehweg ist eine Sondernutzung mit eigener Gebühr. Beides steht unten in der Tabelle.

Gebühren, Zuständigkeiten und Gesetze ändern sich. Stand der amtlichen Gebührenquellen: 15.09.2026, nachgeprüft am 28.09.2026; Gesetzestexte: 25.09.2026, VerpackDG und § 11 GastG: 28.09.2026; Bergische IHK, Förderübersicht der NRW.BANK, KfW, Wirtschaftsförderung Wuppertal, Bundesfinanzministerium und die Seiten der Stadt Wuppertal zu Gaststättenerlaubnis und Bauaufsicht: 28.09.2026, die Gaststättenerlaubnis (Stadt Wuppertal, Wirtschafts-Service-Portal.NRW) und die Belehrung der Stadt Solingen erneut am 30.09.2026, die Gewerbeanmeldung (Stadt Wuppertal, Wirtschafts-Service-Portal.NRW) erneut am 01.10.2026; Stand der Seite: 10.10.2026. Die Kostenspannen stammen von privaten Anbietern und sind keine amtlichen Zahlen. Wir sind keine Rechts- und keine Steuerberatung: Wir machen Karte, Schild, Website und Google-Profil. Bevor du auf Grundlage dieser Seite handelst, lass dir den aktuellen Stand von der Stadt Wuppertal, vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder von der Bergischen IHK bestätigen.

Qualifikation

Braucht man eine Ausbildung für einen Imbiss oder Dönerladen?

Nein — jedenfalls verlangt keine der Vorschriften, die wir geprüft haben, eine abgeschlossene Ausbildung, um einen Imbiss oder Dönerladen zu eröffnen. Die Gewerbeordnung sagt es im ersten Satz: „Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet“, soweit das Gesetz keine Ausnahmen oder Beschränkungen vorsieht (§ 1 Abs. 1 GewO, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026). Einen Meisterbrief oder eine Kochausbildung verlangt keine der geprüften Vorschriften.

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Was verlangt wird, sind Unterweisungen und Nachweise, keine Ausbildung: die Belehrung nach § 43 IfSG für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, und — nur wenn du Alkohol ausschenkst — für die Gaststättenerlaubnis unter anderem ein Führungszeugnis und die IHK-Unterrichtung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG). Wer eine Abschlussprüfung in einem gastronomischen Ausbildungsberuf bestanden hat, bekommt diese Bescheinigung nach Angabe der Bergischen IHK gleich mit dem Prüfungszeugnis (Bergische IHK, «Bescheinigung über Unterrichtung nach Gaststättengesetz», ihk.de/bergische/aus-weiterbildung/pruefungen/abschlusspruefungen/bescheinigung-ueber-unterrichtung-gaststaettengeetz-3445090, abgerufen am 28.09.2026).

Und die Frage, die in Foren wirklich gestellt wird: ob man als Deutscher überhaupt einen Dönerladen aufmachen darf oder nur Türken. Eine Regel nach Herkunft gibt es nicht — die Gewerbeordnung gilt für jede Person. Was zählt, ist der Aufenthaltsstatus: Wer einen Aufenthaltstitel hat, darf nach § 4a Abs. 1 AufenthG eine Erwerbstätigkeit ausüben, und dazu zählt nach § 2 Abs. 2 AufenthG auch die selbständige Tätigkeit — es sei denn, ein Gesetz verbietet es; eingeschränkt sein kann sie trotzdem (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026). Ob dein Titel eingeschränkt ist, klärst du im Zweifel mit der Ausländerbehörde, bevor du Geld ausgibst.

Genehmigungen

Welche Genehmigungen braucht ein Imbiss?

Jeder Imbiss und jeder Dönerladen braucht die Gewerbeanmeldung und die Belehrung nach § 43 IfSG. Die Gaststättenerlaubnis samt IHK-Unterrichtung brauchst du nur, wenn du Alkohol zum Verzehr im Lokal ausschenkst. Je nach Laden kommen dazu: eine Nutzungsänderung, die Sondernutzungserlaubnis für Kundenstopper und Tische draußen und in Wuppertal die Genehmigung für ein Schild über 1 m².

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Diese Tabelle ist der Kern der Seite. Jede Zeile sagt, was zu tun ist, was es kostet, für welchen Bereich die Zahl gilt — Stadt Wuppertal, die drei bergischen Städte, Bergische IHK oder Land NRW — und aus welcher offiziellen Quelle sie stammt.

Wo eine Stelle keinen festen Betrag veröffentlicht, steht das so in der Zeile und daneben, wen du fragst. Eine geschätzte Zahl wäre hier schlimmer als gar keine.

Genehmigungen und Gebühren für Imbiss und Dönerladen: was, wie viel, wo es gilt und woher die Zahl stammt
PflichtWorum es gehtGebühr und GeltungsbereichQuelle (abgerufen)
Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) Für jeden Imbiss und jeden Dönerladen. Anzuzeigen gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit, in Wuppertal über das GewerbeCenter: mit Termin, schriftlich oder online. Beim Termin vor Ort gibt es die Bestätigung nach Angabe der Stadt im Regelfall sofort.In Wuppertal 26 € für natürliche und 33 € für juristische Personen, dazu 13 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person. Die Beträge stammen aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (Wirtschafts-Service-Portal.NRW: «gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen»); die Stadt Wuppertal nennt sie unter «Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung». Stadt Wuppertal, Gewerbeanmeldung, und Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw/unternehmensgruendung/gewerbe-anmelden-online/), abgerufen 01.10.2026
Belehrung nach § 43 IfSG Vor dem ersten Arbeiten mit Lebensmitteln, für dich und dein Personal. Online per Videoanruf oder vor Ort; die Online-Belehrung gibt es in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache. Der Arbeitgeber belehrt am ersten Arbeitstag zusätzlich am Arbeitsplatz und dokumentiert das.25,00 €, per Vorkasse. Zuständig für Wuppertal ist die Stadt Solingen: nach Angabe der Bergischen IHK im Bergischen Städtedreieck, nach Angabe der Stadt Wuppertal aufgrund einer Vereinbarung der Städte Solingen, Remscheid und Wuppertal seit dem 01.04.2012. Die Zahl gilt für Wuppertal, Remscheid und Solingen. Stadt Solingen, Digitale Hygienebelehrung, abgerufen 30.09.2026; Stadt Wuppertal, Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (wuppertal.de/vv/produkte/305/Belehrung_nach_dem_Infektionsschutzgesetz.php), abgerufen 28.09.2026
Gaststättenerlaubnis (§ 2 GastG) Nur nötig, wenn du Alkohol zum Verzehr im Lokal ausschenkst. Ausgenommen sind nach § 2 Abs. 2 GastG unter anderem alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen. Die Stadt Wuppertal verlangt unter anderem ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung in den gaststättenrechtlichen Kenntnissen (oder den Nachweis einer Berufsausbildung im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe); die Erlaubnis hängt an der Person und an den Räumen.In Wuppertal 800 € für eine natürliche Person und 1.200 € für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, bei Neuerrichtung oder Übernahme eines Gaststättenbetriebs; 350 € kommen für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter oder Betriebsleiter dazu. Bei besonderer Betriebsart sind es 1.700 € beziehungsweise 2.100 €, bei Verfahren mit besonderem Umfang gibt es eine Einzelfallberechnung bis höchstens 3.500 €. Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt und eine vorläufige Erlaubnis braucht, zahlt 200 € zusätzlich. Weitere Sätze, etwa für Gesellschafter einer GbR, nennt die Stadt auf ihrer Seite. Für NRW insgesamt nennt das Wirtschafts-Service-Portal in der Regel etwa 100 bis 1.500 €. Stadt Wuppertal, Gaststätte - Erlaubnis zum Betrieb, abgerufen 30.09.2026 (Unterlagen und Gebühr in Wuppertal); Wirtschafts-Service-Portal.NRW, Gaststättenerlaubnis (service.wirtschaft.nrw/unternehmensgruendung/handwerksrolle-und-gaststaettenerlaubnis/gaststaettenerlaubnis/), abgerufen 30.09.2026 (Spanne für NRW)
IHK-Unterrichtung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG) Voraussetzung für die Gaststättenerlaubnis, also nur mit Alkoholausschank: eine Bescheinigung der IHK, dass du über die Grundzüge des Lebensmittelrechts unterrichtet wurdest. Wer eine Abschlussprüfung in einem gastronomischen Ausbildungsberuf bestanden hat, erhält sie nach Angabe der Bergischen IHK mit dem IHK-Prüfungszeugnis und ist von der Unterrichtung befreit.Bei der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid 58 € Teilnehmergebühr, einschließlich der Unterlagen. Das ist die Gebühr dieser IHK; bei anderen IHKs kann sie anders sein. Die Teilnahme setzt nach Angabe der IHK eine vorherige Anmeldung und gute Deutschkenntnisse voraus; nach Unterrichtungen in anderen Sprachen fragst du vorher bei der IHK an. Bergische IHK, Termine der Gaststättenunterrichtung in Wuppertal, abgerufen 28.09.2026; Bergische IHK, Bescheinigung über Unterrichtung nach Gaststättengesetz (ihk.de/bergische/aus-weiterbildung/pruefungen/abschlusspruefungen/bescheinigung-ueber-unterrichtung-gaststaettengeetz-3445090), abgerufen 28.09.2026
Nutzungsänderung (BauO NRW 2018) Wer einen Laden oder ein Büro in einen Imbiss umwandelt, braucht eine Genehmigung — auch ohne Bauarbeiten. Für Gaststätten gehören ein Bestuhlungsplan und die Zahl der Plätze zu den Unterlagen.In NRW 50,00 € bis 5.000,00 €, zuzüglich der Gebühr für bauliche Maßnahmen, wenn im Zuge der Nutzungsänderung gebaut wird. Berechnet wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW. Die Bauaufsicht Wuppertal rechnet nach ihr und nennt als Beispiel die Nutzungsänderung eines Ladenlokals zu Wohnen: 75 m² Bruttogrundfläche × 2 € = 150 € — ein Beispiel der Stadt, keine Gebühr für einen Imbiss. Serviceportal des Kreises Coesfeld zur Nutzungsänderung nach BauO NRW und Bauaufsicht Wuppertal, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/ablaeufe-und-verfahren/p/032.php), abgerufen 28.09.2026
Kundenstopper auf dem Gehweg (Sondernutzung) Ein Aufsteller auf dem öffentlichen Gehweg braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Genehmigt wird pro Geschäft nur einer, direkt an der Fassade. Antrag online oder auf Papier.In Wuppertal 12,80 € im Monat in Zone 1 (Fußgängerzonen und weitere Straßen in Barmen und Elberfeld sowie sechs Stadtplätze, die die Stadt einzeln aufzählt) und 10,20 € im Monat in Zone 2 (übriges Stadtgebiet), dazu 28 € Verwaltungsgebühr. Stadt Wuppertal, Sondernutzung Gehwegaufsteller, abgerufen 28.09.2026
Tische draußen (Außengastronomie) Tische und Stühle auf öffentlicher Fläche brauchen eine eigene Erlaubnis; Saison ist vom 1. April bis 30. September. Dazu gehören unter anderem eine Kopie der Gewerbeanmeldung, ein Lageplan und ein Bestuhlungsplan, bei Alkoholausschank auch die Gaststättenerlaubnis.In Wuppertal 9,70 € je m² und Monat in Zone 1 (Fußgängerzonen und weitere Straßen in Barmen und Elberfeld sowie sechs Stadtplätze, die die Stadt einzeln aufzählt) und 6,10 € je m² und Monat in Zone 2, dem übrigen Stadtgebiet; Verwaltungsgebühr mindestens 28 €. Stadt Wuppertal, Sondernutzung Außengastronomie, abgerufen 28.09.2026
Schild über 1 m² (Werbeanlage) In Wuppertal sind Werbeanlagen über 1 m² genehmigungspflichtig (Rechtsgrundlage: § 10 in Verbindung mit § 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW); in ausgewiesenen Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten gibt es für Werbeanlagen an der Stätte der Leistung Erleichterungen. Dafür gibt es ein eigenes Antragsformular; eine erste Beratung gibt es bei der Bürgerberatung Bauen der Stadt.Kein fester Betrag, sondern ein Anteil der Herstellungskosten nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (AVwGebO NRW): 10 Prozent der Herstellungssumme, mindestens 100 € (Tarifstelle 3.1.4.1.6, recht.nrw.de, Stand 25.04.2026, abgerufen am 01.10.2026). Was das bei deinem Schild ergibt, sagt dir die Bürgerberatung Bauen, bevor du bestellst. Stadt Wuppertal, Werbeanlagen, abgerufen 28.09.2026

Stand der Gebührenquellen: 15.09.2026, nachgeprüft am 28.09.2026; Bergische IHK, Gaststättenerlaubnis der Stadt Wuppertal, Nutzungsänderung, Außengastronomie und Werbeanlagen: 28.09.2026; die Gewerbeanmeldung (Stadt Wuppertal, Wirtschafts-Service-Portal.NRW) haben wir am 01.10.2026 erneut gelesen; Gaststättenerlaubnis (Stadt Wuppertal, Wirtschafts-Service-Portal.NRW) und Belehrung (Stadt Solingen): 30.09.2026. Jede Gebühr gilt in dem Bereich, der in ihrer Zelle steht — Stadt, Land, die drei Städte, für die Solingen die Belehrung übernimmt, oder die Bergische IHK —, und nicht darüber hinaus. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.

Dauerhaft

Karte, Preise, Verpackung: was nach der Eröffnung jeden Tag gilt

Die Genehmigungen holst du einmal. Die folgenden Pflichten begleiten dich danach jeden Tag — und sie landen genau dort, wo wir arbeiten: auf der Karte, am Eingang und auf der Verpackung.

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Dazu kommt der Steuersatz: Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speisen in der Gastronomie wieder 7 % Mehrwertsteuer, Getränke bleiben bei 19 % (Bundesministerium der Finanzen, «Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026», 30.12.2025, bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html, abgerufen am 28.09.2026). Diese Sätze gelten bundesweit.

Dönerspieß am Grill, davor Hände beim Schneiden, daneben Fladenbrot unter einem Tuch (Symbolbild)
Was dauerhaft gilt: Preise am Eingang, Allergene, Mehrweg
PflichtWas zu tun istEbeneQuelle (abgerufen)
Preisverzeichnis neben dem Eingang Wer in Gaststätten und ähnlichen Betrieben Speisen oder Getränke anbietet, gibt die Preise in einem Preisverzeichnis an. Neben dem Eingang hängt eines mit den wesentlichen Speisen und Getränken (§ 13 Abs. 1 und 2 PAngV). BundPreisangabenverordnung, § 13, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
14 Allergene Bei loser, nicht vorverpackter Ware müssen die Allergene gut sichtbar angegeben werden: auf Schildern, in der Speisekarte oder im Preisverzeichnis, per Aushang oder elektronisch. Mündlich geht nur, wenn es eine schriftliche Aufzeichnung gibt und ein Hinweis darauf aushängt. Bund und EU§ 4 LMIDV mit VO (EU) 1169/2011, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
Mehrweg-Angebot für To-go Wer Essen zum Mitnehmen in Einweg-Kunststoffverpackungen oder Getränke in Einwegbechern abgibt, die erst im Laden befüllt werden, muss dieselbe Ware auch in einer Mehrweg-Verpackung anbieten — nicht teurer und nicht zu schlechteren Bedingungen — und mit gut sichtbaren Schildern darauf hinweisen. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche — beides zusammen — dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter der Kundschaft befüllen und müssen gut sichtbar darauf hinweisen. Bund§§ 60 und 61 VerpackDG (in Kraft seit 12.08.2026), gesetze-im-internet.de, abgerufen 28.09.2026

Stand der Quellen: 25.09.2026, VerpackDG: 28.09.2026; Mehrwertsteuer: Seite des Bundesfinanzministeriums vom 30.12.2025, abgerufen am 28.09.2026. Diese Pflichten gelten bundesweit, nicht nur in Wuppertal. Ob dein Betrieb unter die Ausnahme für kleine Betriebe fällt, bestätigt dir im Zweifel die Bergische IHK.

Ehrlich

Wie viel Gewinn macht ein Dönerladen — und reicht mein Geld?

Zum Gewinn gibt es keine amtliche Zahl, aber eine Schätzung aus der Branche: Ein Kassenanbieter rechnet für einen Dönerladen mit 250 bis 400 Verkäufen am Tag zu durchschnittlich 8,50 €, kommt so auf rund 55.000 bis 88.000 € Umsatz im Monat und setzt eine operative Marge von 8 bis 15 % an (cazendo, abgerufen am 15.09.2026). Das ist die Rechnung einer Firma, die Kassen verkauft, für ganz Deutschland — keine Wuppertaler Zahl und keine Zusage für deinen Laden. Für einen Imbiss ohne Döner haben wir keine vergleichbare Schätzung gefunden, und wir rechnen uns keine aus.

Ob das Geld reicht, fragen viele: Von 86 echten Fragen aus Foren, sozialen Netzwerken und Blogs, die wir für unsere Recherche gesammelt haben, drehen sich 20 darum, einen Imbiss oder Dönerladen aufzumachen. Kein anderer Geschäftstyp kommt in dieser Sammlung so oft vor. Was ein Dönerladen kostet, fragen Leute auf Deutsch in Foren und auf Türkisch in Videos auf Facebook und YouTube; auf Deutsch auch, ob das riskant ist. In einer arabischsprachigen Facebook-Gruppe fragt jemand, ob 50.000 € reichen. Die Antworten dort sind so verlässlich wie die Leute, die sie geben.

Ohne Eigenkapital anfangen? Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW kann laut der Förderübersicht der NRW.BANK bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs abdecken (Förderübersicht der NRW.BANK, nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15012/erp-gruenderkredit---startgeld.html, abgerufen am 28.09.2026). Ob du ihn bekommst, entscheiden deine Hausbank und die KfW, an die sie den Antrag weiterleitet — nicht wir.

Wofür wir geradestehen, ist der Teil, den wir machen: Der Preis steht vor dem Start fest, es gibt keine Laufzeit, und wenn du nur eine Karte brauchst, bekommst du nur eine Karte.

Wenn du so weit bist

Wenn du so weit bist: Karte, Schild, Google-Profil, Website

Das ist der Teil, bei dem wir helfen — nach der Anmeldung und nach den Genehmigungen, nicht davor. Fast alle Preise sind «ab»-Preise zzgl. MwSt.; wo nicht, steht es dabei. Es gibt keine Laufzeit, und die vollständige Liste steht auf der Preisseite.

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Welches Paket passt, hängt davon ab, was du zuerst brauchst. Start bringt ein einfaches Logo, das Google-Profil, eine Website mit einer Seite und Impressum und die Gestaltung der Visitenkarten; eine Speisekarte ist darin nicht enthalten. Das Gastro-Paket dreht sich um die Karte; ein Logo ist darin nicht enthalten. Social Media ist in keinem Paket: Das ist eine eigene Leistung ab 220 €/Monat zzgl. MwSt. Eine normale Website ist bei uns in der Regel in 3 Tagen fertig; nach der Übergabe sind Änderungen eine Woche lang kostenlos.

Was wir für einen Imbiss schon gemacht haben: für einen Frituur- und Kebab-Betrieb in Voeren in Belgien eine Website auf Niederländisch und Französisch mit der kompletten Karte als Text, dazu die gedruckte Karte, die Bildschirmkarten für die TV-Bildschirme des Lokals und die Folienbeschriftung der Tür. Keines der drei Kundenprojekte auf unserer Projektseite liegt in Wuppertal — das Studio schon, in Barmen. Eine Ergebniszahl nennen wir nicht, weil keine belegt ist.

Bildschirmkarte «Menu € 14,50» mit Durum Menu und Broodje Menu, darunter ein Döner im Brot mit Pommes, Sauce und Getränk
Eine unserer Bildschirmkarten für Daily Bites in Voeren (Belgien): das Menü für 14,50 €

Start

Für alle, die gerade aufmachen und zuerst einen Auftritt brauchen. Die Speisekarte kommt bei Bedarf als eigene Leistung dazu.

  • Einfaches Logo
  • Google-Profil, verifiziert und eingerichtet
  • Website mit einer Seite und Impressum
  • Visitenkarten (Gestaltung)

ab 740 € zzgl. MwSt.

Gastro-Paket

Wenn die Karte im Mittelpunkt steht: Karte und Website, die zusammenpassen, plus das Google-Profil. Ein Logo ist nicht enthalten.

  • Speisekarte mit 7 % MwSt. und Allergenen
  • Website mit indexierbarer Karte — die Gerichte stehen als Text da, nicht als PDF
  • Google-Profil

ab 1.270 € zzgl. MwSt.

Speisekarte gestalten

Nur die Gestaltung: eine druckfertige Karte mit Preisen und Allergenen — als eigener Auftrag, zum Beispiel zusätzlich zu Start.

ab 140 € zzgl. MwSt.

Logo einzeln

Für alle, die das Gastro-Paket nehmen und noch ein Logo brauchen — für Schild, Karte und Tüte im selben Bild.

ab 100 € zzgl. MwSt.

Schild oder Leuchtreklame

Das Schild an der Fassade. Die Genehmigung der Werbeanlage über 1 m² ist im Preis des kompletten Schildes enthalten, einzeln kostet sie 110 € zzgl. MwSt., als fester Preis ohne «ab». Was die Stadt selbst für die Genehmigung verlangt, ist darin nicht enthalten: Die Gebühr richtet sich nach Angabe der Bauaufsicht Wuppertal nach den Herstellungskosten (abgerufen am 28.09.2026); die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW nennt dafür 10 Prozent der Herstellungssumme, mindestens 100 € (Tarifstelle 3.1.4.1.6, recht.nrw.de, Stand 25.04.2026, abgerufen am 01.10.2026).

ab 670 € zzgl. MwSt.

Weitere Ratgeber

Häufige Fragen

Wie viel Startkapital braucht man für einen Imbiss?

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Ein Franchise-Portal nennt für einen Imbiss 20.000 bis 90.000 € Startkapital und für Marketing und Eröffnung 1.000 bis 4.000 € (lexpress-franchise.com, abgerufen am 15.09.2026). Das ist die Schätzung eines privaten Anbieters für ganz Deutschland, keine Wuppertaler Zahl. Fest planen kannst du die amtlichen Gebühren, in Wuppertal zum Beispiel 26 € für die Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person und 25 € für die Belehrung nach § 43 IfSG.

Imbiss eröffnen?

Bevor du loslegst, kläre drei Dinge. Erstens das Geld: Ein Franchise-Portal nennt für einen Imbiss 20.000 bis 90.000 € Startkapital (lexpress-franchise.com, abgerufen am 15.09.2026), eine Schätzung für ganz Deutschland. Zweitens den Laden: Wird aus einem Laden ein Imbiss, braucht es eine Nutzungsänderung, in NRW 50 bis 5.000 €. Drittens den Alkohol: Ohne Ausschank brauchst du keine Gaststättenerlaubnis (§ 2 Abs. 2 GastG), mit Ausschank im Lokal kostet sie in Wuppertal 800 € für eine natürliche Person (Stadt Wuppertal, abgerufen am 28.09.2026); für NRW insgesamt nennt das Wirtschafts-Service-Portal in der Regel etwa 100 bis 1.500 €.

Dönerladen eröffnen?

Möglich ist das für jede Person, die ein Gewerbe betreiben darf; entscheidend ist das Geld. Ein Franchise-Portal und ein Businessplan-Dienst nennen für einen kleinen Dönerladen 40.000 bis 100.000 € Gesamtinvestition, ein Kassenanbieter 50.000 bis 150.000 € (lexpress-franchise.com und cazendo, abgerufen am 15.09.2026; SmartBusinessPlan, abgerufen am 28.09.2026) — Schätzungen für ganz Deutschland. Rechtlich gilt dasselbe wie für jeden Imbiss: Gewerbeanmeldung, Belehrung nach § 43 IfSG und nur mit Alkoholausschank die Gaststättenerlaubnis.

Ist es möglich, einen Imbiss ohne Eigenkapital zu eröffnen?

Möglich ja, garantiert nein. Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist ein Kredit der KfW; laut der Förderübersicht der NRW.BANK kann er bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs abdecken, bis 200.000 €, davon höchstens 80.000 € für Betriebsmittel. Beantragt wird er vor Beginn des Vorhabens über deine Hausbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet (NRW.BANK, nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15012/erp-gruenderkredit---startgeld.html, mit Verweis auf das Merkblatt der KfW, Stand 18.06.2026, abgerufen am 28.09.2026). Ob du ihn bekommst, prüfen deine Hausbank und die KfW. Sprich das vorher im Startercenter NRW Wuppertal-Solingen-Remscheid durch; dessen Beratungsleistungen sind nach eigener Angabe kostenfrei (bergisches-startercenter.de, abgerufen am 28.09.2026).

Wie viel Gewinn macht ein Imbiss?

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Ein Kassenanbieter schätzt für einen Dönerladen 250 bis 400 Verkäufe am Tag zu durchschnittlich 8,50 €, rund 55.000 bis 88.000 € Umsatz im Monat und eine operative Marge von 8 bis 15 % (cazendo, abgerufen am 15.09.2026). Das ist die Rechnung eines Anbieters für ganz Deutschland, keine Wuppertaler Zahl und keine Zusage. Für einen Imbiss ohne Döner haben wir keine vergleichbare Schätzung gefunden.

Kann jeder einen Imbiss eröffnen?

Grundsätzlich ja: „Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet“, soweit das Gesetz keine Ausnahmen oder Beschränkungen vorsieht (§ 1 Abs. 1 GewO). Eine Ausbildung oder eine bestimmte Herkunft verlangt keine der Vorschriften, die wir geprüft haben. Pflicht sind die Gewerbeanmeldung und die Belehrung nach § 43 IfSG; wer Alkohol ausschenkt, braucht zusätzlich die Gaststättenerlaubnis, für die unter anderem ein Führungszeugnis und die IHK-Unterrichtung nötig sind. Wer einen Aufenthaltstitel hat, darf nach § 4a AufenthG erwerbstätig sein, sofern kein Gesetz es verbietet — ob dein Titel eingeschränkt ist, klärt die Ausländerbehörde.

Brauche ich eine Ausbildung, um ein Dönerladen zu eröffnen?

Nach den Vorschriften, die wir geprüft haben, nicht: Einen Meisterbrief oder eine Kochausbildung verlangt keine davon. Pflicht ist die Belehrung nach § 43 IfSG vor dem ersten Arbeiten mit Lebensmitteln; für Wuppertal kostet sie 25 € und wird von der Stadt Solingen erbracht. Schenkst du Alkohol aus, brauchst du für die Gaststättenerlaubnis außerdem die IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG — eine Unterweisung, keine Ausbildung.

Was braucht man alles, um einen Döner-Imbiss zu eröffnen?

Der Reihe nach: eine Kalkulation; einen Laden, der als Imbiss genutzt werden darf (sonst eine Nutzungsänderung, in NRW 50 bis 5.000 €); die Gewerbeanmeldung (in Wuppertal 26 € für natürliche, 33 € für juristische Personen); die Belehrung nach § 43 IfSG (für Wuppertal 25 € über die Stadt Solingen) und nur mit Alkoholausschank die Gaststättenerlaubnis (in Wuppertal 800 € für eine natürliche Person nach der Stadt Wuppertal, für NRW insgesamt in der Regel etwa 100 bis 1.500 € nach dem Wirtschafts-Service-Portal; abgerufen am 28.09.2026). Danach kommt das Dauerhafte: Preisverzeichnis neben dem Eingang, Allergene auf der Karte, bei Schildern über 1 m² eine Genehmigung und für To-go das Mehrweg-Angebot.

Eigenen Imbissladen eröffnen: Was beachten?

Vor allem die Reihenfolge: erst Laden und Nutzung klären, dann das Gewerbe anmelden, dann die Belehrung und — bei Alkohol — die Gaststättenerlaubnis, und erst danach Schild, Karte und Website bestellen. Vermeiden solltest du einen Mietvertrag ohne geklärte Nutzung, einen Kundenstopper ohne Sondernutzungserlaubnis und eine Karte, die gedruckt wird, bevor Preise und Allergene stimmen. Die sieben Schritte oben auf dieser Seite gehen das der Reihe nach durch, jeweils mit Quelle.

Welche Voraussetzungen braucht man, um einen Imbiss zu eröffnen?

Überschaubar viele: Du meldest ein Gewerbe an (in Wuppertal 26 € für natürliche und 33 € für juristische Personen) und machst vor dem ersten Arbeiten mit Lebensmitteln die Belehrung nach § 43 IfSG (für Wuppertal 25 € über die Stadt Solingen). Der Laden muss als Imbiss genutzt werden dürfen, sonst braucht es eine Nutzungsänderung. Nur wenn du Alkohol im Lokal ausschenkst, kommt die Gaststättenerlaubnis dazu — im Alltag auch Schanklizenz genannt — samt IHK-Unterrichtung; Gebühren und Quellen mit Datum stehen weiter oben in der Tabelle zu den Genehmigungen. Eine Ausbildung oder eine bestimmte Herkunft verlangt keine der Vorschriften, die wir geprüft haben.

Wer erstellt in Wuppertal die Homepage für meinen Imbiss oder Dönerladen?

Makhu Studio in Wuppertal-Barmen, zum Festpreis und ohne Laufzeit. Steht die Karte im Mittelpunkt, passt das Gastro-Paket mit Speisekarte, Website und Google-Profil ab 1.270 € zzgl. MwSt.; die Gerichte stehen dabei als Text auf der Seite, nicht als PDF. Eine eigene Bestellstrecke ohne Provision je Bestellung kommt als Ergänzung für 370 € zzgl. MwSt. dazu.

Du machst gerade einen Imbiss auf?

Sag uns, wo du stehst — Laden gefunden, Gewerbe angemeldet, Karte noch offen. Wir sagen dir vorher, was wir machen und was es kostet.

+49 152 5899 7275 · Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr

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