Ratgeber
Gesundheitszeugnis und rote Karte in Wuppertal: die Belehrung nach § 43 IfSG
Von Yusuf Makhu · Inhaber von Makhu Studio
Das Gesundheitszeugnis, im Alltag auch rote Karte genannt, heißt offiziell Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Für Wuppertal macht sie der Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen: online per Videoanruf oder vor Ort, für 25 €. Sie dauert rund 45 Minuten, die Bescheinigung gibt es sofort. Am ersten Arbeitstag darf sie höchstens drei Monate alt sein.
Inhalt
Kurz: Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet oder in der Küche einer Gaststätte steht, braucht vor dem ersten Arbeitstag die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG. Wuppertal hat dafür keinen eigenen Termin: Zuständig ist der Stadtdienst Gesundheit in Solingen, der die Belehrung online in 26 Sprachen anbietet. Der Arbeitgeber belehrt danach noch einmal am Arbeitsplatz und dokumentiert das.
Gebühren, Zuständigkeiten und Gesetzesstand ändern sich. Stand der amtlichen Quellen auf dieser Seite (Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Bergische IHK, Infektionsschutzgesetz): 04.10.2026; Stand der Seite: 10.10.2026. Wir sind keine Rechtsberatung und keine Gesundheitsbehörde: Diese Seite gibt wieder, was die genannten Stellen veröffentlichen. Verbindlich ist die Auskunft des Stadtdienstes Gesundheit der Stadt Solingen.
Wer braucht ein Gesundheitszeugnis (rote Karte)?
Die Bescheinigung braucht, wer gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit ihnen in Berührung kommt, und wer in der Küche einer Gaststätte oder einer Einrichtung mit Gemeinschaftsverpflegung arbeitet. Dasselbe gilt für Personen, die mit dafür verwendeten Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf diese Lebensmittel zu befürchten ist. So steht es in § 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Nach der Belehrung erklärst du in Textform, dass dir keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei dir bekannt sind (§ 43 Abs. 1 Nr. 2). Das Wort «Gesundheitszeugnis» kommt in § 43 nicht vor; die Vorschrift heißt «Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes».
Welche Lebensmittel gemeint sind, zählt § 42 Abs. 2 auf: Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus; Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis; Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus; Eiprodukte; Säuglings- und Kleinkindernahrung; Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse; Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage; Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen und Nahrungshefen; Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zu ihrer Herstellung (§ 42 Abs. 2 IfSG, abgerufen am 04.10.2026).
Die Pflicht gilt auch für dich selbst, wenn du den Betrieb führst und mitarbeitest: Nach § 43 Abs. 6 gelten die Pflichten des Arbeitgebers entsprechend für Personen, die diese Tätigkeiten selbständig ausüben. Der private Haushalt ist ausgenommen (§ 42 Abs. 1). Ob deine Tätigkeit im Einzelfall darunterfällt, sagt dir der Stadtdienst Gesundheit.
| Frage | Wo es steht | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|
| Welche Tätigkeiten und welche Lebensmittel | § 42 Abs. 1 (Tätigkeiten, Bedarfsgegenstände, Ausnahme privater Haushalt) und Abs. 2 (Liste der Lebensmittel) | § 42 IfSG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 04.10.2026 |
| Belehrung, Bescheinigung und Erklärung in Textform | § 43 Abs. 1; für Selbständige Abs. 6 | § 43 IfSG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 04.10.2026 |
Stand der Quellen dieser Tabelle: 04.10.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext.
- Pflichten in der Gastronomie — was nach der Eröffnung dauerhaft gilt
- Gastronomie — Website mit Speisekarte und Google-Profil für dein Lokal: Gastro-Paket ab 1.270 € zzgl. MwSt.
Wo beantrage ich das Gesundheitszeugnis für Wuppertal?
Beim Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen, nicht in Wuppertal. Die Bergische IHK schreibt dazu: «Im Bergischen Städtedreieck ist dafür die Stadt Solingen zuständig», und die Stadt Wuppertal nennt den Stadtdienst Gesundheit Solingen als «Kooperation der Gesundheitsämter Wuppertal, Solingen, Remscheid» (beide abgerufen am 04.10.2026).
Der normale Weg ist die Online-Belehrung. Die technische Durchführung hat die Stadt an die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH übergeben: Termin und Zahlung laufen über deren Buchungsseite für die Stadt Solingen, die als Zahlungsarten Kreditkarte und PayPal nennt. Zur gebuchten Zeit wirst du per Videoanruf kontaktiert; dieser Anruf zur Identifikation erfolgt nach Angabe von TZG in deutscher Sprache, auch wenn du die Belehrung in einer anderen Sprache wählst (TZG, Terminbuchung Stadt Solingen, abgerufen am 04.10.2026). Nach Angabe der Stadt lassen sich Termine innerhalb der nächsten Tage reservieren.
Wer online nicht teilnehmen kann, macht die Belehrung als Präsenzveranstaltung in den Räumen des Stadtdienstes Gesundheit, Walter-Scheel-Platz 3, 42651 Solingen. Den Termin dafür vereinbarst du per E-Mail an belehrungen@solingen.de. Für Gruppen von 10 bis 25 Personen gibt es Gruppenbelehrungen (Stadt Solingen, abgerufen am 04.10.2026).
Was kostet das Gesundheitszeugnis und wie lange dauert es?
Die Belehrung kostet 25,00 € und dauert rund 45 Minuten; die Bescheinigung rufst du direkt danach ab. Der Betrag gilt für die Belehrung des Stadtdienstes Gesundheit Solingen, der für Wuppertal, Solingen und Remscheid zuständig ist.
| Punkt | Was die Stadt Solingen veröffentlicht | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|
| Gebühr online | 25,00 €, erhoben online während der Terminbuchung | Stadt Solingen, Digitale Hygienebelehrung, abgerufen 04.10.2026 |
| Gebühr vor Ort | 25,00 €, vor der Teilnahme per Überweisung an die Stadt Solingen; ohne Zahlungsbeleg oder Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers erfolgt keine Belehrung | Stadt Solingen, Digitale Hygienebelehrung, abgerufen 04.10.2026 |
| Dauer | Rund 45 Minuten: Belehrungsfilm, Merkblatt und ein Test mit acht Fragen, der wiederholt werden kann | Stadt Solingen, Digitale Hygienebelehrung, abgerufen 04.10.2026 |
| Termin | Online-Termine innerhalb der nächsten Tage; Präsenztermin nach Vereinbarung per E-Mail | Stadt Solingen, Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, abgerufen 04.10.2026 |
| Sprachen | 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichte Sprache; die Sprache wählst du nach der Authentifizierung aus | Stadt Solingen, Digitale Hygienebelehrung, abgerufen 04.10.2026 |
| Bescheinigung | Sofort nach der Belehrung zum Herunterladen und Ausdrucken, alternativ per E-Mail | Stadt Solingen, Digitale Hygienebelehrung, abgerufen 04.10.2026 |
Stand der Quellen dieser Tabelle: 04.10.2026. Die Gebühr gilt für die Belehrung des Stadtdienstes Gesundheit Solingen (Wuppertal, Solingen, Remscheid), nicht bundesweit. Eine Erstattung gibt es nach Angabe der Stadt, wenn du den Termin rechtzeitig vorher absagst. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt Solingen.
Wie lange ist die rote Karte gültig?
Beim ersten Arbeitsantritt darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Nimmst du die Tätigkeit in dieser Zeit auf, belehrt dich der Arbeitgeber am ersten Arbeitstag am Arbeitsplatz und wird das auf der Rückseite der Bescheinigung dokumentiert, dann ist sie nach Angabe der Stadt Solingen lebenslang gültig.
Die Belehrung im Betrieb wiederholt sich: Der Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre, und er dokumentiert die Teilnahme (§ 43 Abs. 4 IfSG). Nach Angabe der Stadt Solingen belehrt bei jedem neuen Arbeitsverhältnis der neue Arbeitgeber am ersten Tag erneut und dokumentiert das auf der Rückseite; zwischen zwei Stellen verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit nicht (abgerufen am 04.10.2026).
Für den Betrieb heißt das: Die Bescheinigung und die letzte Dokumentation der Belehrung bleiben beim Arbeitgeber, liegen an der Betriebsstätte bereit und werden der Behörde auf Verlangen vorgelegt (§ 43 Abs. 5 IfSG). Die Belehrungen, die Schulen für ein Praktikum organisieren, sind auf die Schullaufbahn befristet.
| Frage | Antwort | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|
| Alter beim ersten Arbeitstag | Höchstens drei Monate | § 43 Abs. 1 IfSG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 04.10.2026 |
| Belehrung durch den Arbeitgeber | Nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre, mit Dokumentation | § 43 Abs. 4 IfSG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 04.10.2026 |
| Gültigkeit danach | Lebenslang, wenn die Tätigkeit innerhalb von drei Monaten aufgenommen, am ersten Tag im Betrieb belehrt und das auf der Rückseite dokumentiert wurde | Stadt Solingen, Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, abgerufen 04.10.2026 |
Stand der Quellen dieser Tabelle: 04.10.2026. Die erste und zweite Zeile sind Bundesrecht; die dritte gibt die Auskunft der Stadt Solingen wieder.
Was muss ich zur Belehrung mitbringen?
Für die Online-Belehrung brauchst du ein Gerät für den Videoanruf und den gebuchten Termin; vor Ort den Personalausweis oder Reisepass und den Zahlungsbeleg. Für den Videoanruf empfiehlt die Stadt Solingen die App «tzg Video-Ident» und nennt als Alternativen FaceTime, Signal oder Ginlo; im Serviceportal steht außerdem WhatsApp. Schalte das Gerät 15 Minuten vor dem Termin ein.
Nach der Authentifizierung wählst du die Sprache, siehst den Belehrungsfilm, liest das Merkblatt und beantwortest acht Fragen mit jeweils einer richtigen Lösung. Den Film kannst du anhalten und Abschnitte noch einmal ansehen; den Test kannst du wiederholen.
Zur Präsenzveranstaltung bringst du den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, dazu die Einzahlungsquittung oder eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers; bei einer Online-Überweisung reicht der Beleg in der App auf dem Handy. Minderjährige brauchen die unterschriebene Erklärung der Sorgeberechtigten, online vorab per E-Mail (Stadt Solingen, abgerufen am 04.10.2026).
Was kommt nach dem Gesundheitszeugnis?
Die Belehrung ist nur einer der Schritte vor der Eröffnung. Wer Alkohol ausschenkt, braucht zusätzlich die Gaststättenerlaubnis; dafür verlangt die Stadt Wuppertal, wenn Speisen verabreicht werden, die «Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis» (Stadt Wuppertal, Gaststätte - Erlaubnis zum Betrieb, abgerufen am 04.10.2026).
Unser Teil beginnt danach: Speisekarte mit Preisen und Allergenen, Website und Google Unternehmensprofil. Die Belehrung selbst können wir dir nicht abnehmen.
- Gaststättenerlaubnis in Wuppertal — wann sie nötig ist, Gebühren und Unterlagen
- Restaurant eröffnen in Wuppertal — alle Genehmigungen in der richtigen Reihenfolge
- Imbiss oder Dönerladen eröffnen — die Schritte für Imbiss und Döner
- Ein Café eröffnen — Kosten und Checkliste
- Gastronomie — Karte, Website und Google-Profil für Restaurants, Imbisse und Cafés
- Speisekarte erstellen und drucken lassen — mit Preisauszeichnung und Allergenen
- Internetagentur in Wuppertal — Website zum Festpreis, wenn Belehrung und Anmeldung erledigt sind
Weitere Ratgeber
Häufige Fragen
Sind Gesundheitszeugnis, rote Karte und Belehrung nach § 43 IfSG dasselbe?
Gemeint ist im Alltag dasselbe Papier. Das Gesetz kennt die «Bescheinigung des Gesundheitsamtes» über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz; die Stadt Solingen nennt sie Hygienebelehrung. Die Stadt Wuppertal führt in ihrer Unterlagenliste zur Gaststättenerlaubnis beides nebeneinander auf: die Bescheinigung über die Belehrung «oder amtliches Gesundheitszeugnis» (abgerufen am 04.10.2026).
Kann ich das Gesundheitszeugnis für Wuppertal online machen?
Ja. Der Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen, der für Wuppertal zuständig ist, bietet die Belehrung online per Videoanruf an. Sie dauert rund 45 Minuten und kostet 25,00 €; die Bescheinigung lädst du danach herunter. Wer online nicht teilnehmen kann, vereinbart einen Präsenztermin per E-Mail an belehrungen@solingen.de (Stadt Solingen, abgerufen am 04.10.2026).
In welchen Sprachen gibt es die Belehrung?
In 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und leichter Sprache. Die Sprache wählst du nach der Authentifizierung aus (Stadt Solingen, abgerufen am 04.10.2026). Welche Sprachen das einzeln sind, steht auf der Buchungsseite.
Muss ich die rote Karte erneuern?
Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht, wenn du innerhalb von drei Monaten zu arbeiten beginnst und der Arbeitgeber dich am ersten Tag belehrt und das dokumentiert: Dann gilt sie nach Angabe der Stadt Solingen lebenslang. Wiederholt wird die Belehrung im Betrieb, und zwar alle zwei Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG, abgerufen am 04.10.2026).
Brauche ich als Inhaber selbst ein Gesundheitszeugnis?
Wenn du selbst eine der Tätigkeiten aus § 42 Abs. 1 IfSG ausübst, ja: Nach § 43 Abs. 6 gelten die Pflichten entsprechend für Personen, die diese Tätigkeiten selbständig ausüben, und nach Abs. 5 hältst du deine eigene Bescheinigung an der Betriebsstätte bereit. Für deinen Fall bestätigt das der Stadtdienst Gesundheit.
Brauchen Aushilfen und Praktikanten die Belehrung auch?
§ 43 Abs. 1 IfSG stellt auf die Tätigkeit ab: Die Bescheinigung braucht, wer gewerbsmäßig eine der Tätigkeiten aus § 42 Abs. 1 ausübt oder damit beschäftigt wird. Ob das bei dir zutrifft, sagt dir der Stadtdienst Gesundheit. Für Schulpraktika organisiert der Stadtdienst Gesundheit die Belehrung zusammen mit der Schule; sie ist auf die Schullaufbahn befristet (Stadt Solingen, abgerufen am 04.10.2026).
Belehrung erledigt: Was kostet die erste Website für mein Lokal in Wuppertal?
Ab 740 € zzgl. MwSt.: Das Paket Start von Makhu Studio, einer Internetagentur in Wuppertal-Barmen, enthält ein einfaches Logo, das Google-Profil, eine Website mit einer Seite und Impressum und die Gestaltung der Visitenkarten. Steht die Speisekarte im Mittelpunkt, passt das Gastro-Paket ab 1.270 € zzgl. MwSt. Den Festpreis bekommst du schriftlich, bevor wir anfangen.
Belehrung erledigt, Eröffnung steht an?
Schreib uns, was noch fehlt: Speisekarte, Website, Google-Profil oder Schild. Du erfährst vorher, was es kostet.
+49 152 5899 7275 · Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr