Ratgeber

Pflichten in der Gastronomie

Von · Inhaber von Makhu Studio

Zu den Pflichten in der Gastronomie gehören bundesweit ein Preisverzeichnis neben dem Eingang (§ 13 PAngV), die Angabe, welche der 14 Allergene enthalten sind (§ 4 LMIDV), und ein Mehrweg-Angebot, wenn du Essen in Einweg-Kunststoff oder Getränke im Einwegbecher erst beim Verkauf befüllst (§§ 60 und 61 VerpackDG). Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speisen 7 % Mehrwertsteuer, für Getränke 19 % (§ 12 UStG).

Edelstahlarbeitsfläche in einer Restaurantküche mit Gastro-Behältern, Stichthermometer, Einweghandschuh und schwarzem Ordner, dahinter arbeitet das Küchenpersonal (Symbolbild)
Inhalt

Kurz: Im Preisverzeichnis enthält jeder Preis Bedienung und Zuschläge. Die Allergene muss der Gast vor der Bestellung erfahren können — auf der Karte, per Aushang, elektronisch oder mündlich mit schriftlicher Grundlage. Auf das Mehrweg-Angebot weist ein Schild hin; kleine Betriebe dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter füllen. Ob du dich im Verpackungsregister LUCID registrieren musst (§ 6 VerpackDG), hängt davon ab, ob dein Betrieb als «Hersteller» gilt. Bei Verpackungen, die erst im Laden befüllt werden, ist dein Betrieb nach der Zentralen Stelle Verpackungsregister Hersteller, wenn sie deinen Namen, dein Logo oder deine Marke tragen; Ausnahme: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), deren Lieferant im selben EU-Staat sitzt — dann ist der Lieferant Hersteller.

Stand: Die Gesetzestexte und die Seiten von Bundesfinanzministerium, Bundeslandwirtschaftsministerium, Verbraucherzentrale und IHK haben wir am 25.09.2026 abgerufen, einzelne Quellen später noch einmal oder neu (das Datum steht jeweils an der Quelle), die Angaben der Stadt Wuppertal am 15.09.2026, die der Bauaufsicht am 28.09.2026; Stand der Seite: 10.10.2026. Gesetze und Gebühren ändern sich. Wir sind keine Rechts- und keine Steuerberatung, sondern eine Werbeagentur: Wir setzen um, was auf Karte, Schild, Verpackung und Website muss. Verbindlich für deinen Betrieb sind die Auskünfte der Bergischen IHK, der Stadt Wuppertal und deiner Steuerberatung.

Überblick

Alle Pflichten auf einen Blick

Diese Tabelle ist der Kern der Seite: jede Pflicht mit dem Gesetz, aus dem sie kommt, dem Datum, seit dem sie gilt, und der amtlichen Quelle, in der wir sie nachgelesen haben. Die Abschnitte darunter erklären jede Zeile in Ruhe.

Pflichten in der Gastronomie: was, seit wann, woher
PflichtWas sie verlangtSeit wannQuelle (abgerufen)
Preisverzeichnis (§ 13 PAngV) Preise für Speisen oder Getränke in einem Preisverzeichnis; ein Verzeichnis mit den wesentlichen Speisen und Getränken neben dem Eingang; alle Preise inklusive Bedienungsgeld und sonstiger Zuschläge. Gilt bundesweit. Preisangabenverordnung vom 12.11.2021, in Kraft seit 28.05.2022Preisangabenverordnung, § 13, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
14 Allergene (§ 4 LMIDV) Bei nicht vorverpackten Speisen angeben, welche der 14 Allergene aus Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011 enthalten sind: auf Karte oder Preisverzeichnis, per Schild oder Aushang, elektronisch mit Hinweis im Lokal oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation. Die Pflicht gilt bundesweit, die Liste EU-weit. Für lose Ware seit 13.12.2014 (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 44 Abs. 1 und Art. 55); die LMIDV ist seit 13.07.2017 in Kraft§ 4 LMIDV, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
7 % Mehrwertsteuer auf Speisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) Keine neue Pflicht, sondern ein neuer Steuersatz: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 7 %, die Abgabe von Getränken ausgenommen und weiter 19 %. Dass die ausgezeichneten Preise stimmen, verlangt § 13 PAngV. Gilt bundesweit. 01.01.2026 (Bundesministerium der Finanzen, «Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026», 30.12.2025)Umsatzsteuergesetz, § 12, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
Mehrweg anbieten (§§ 60 und 61 VerpackDG) Wer Essen in Einweg-Kunststoffverpackungen oder Getränke in Einwegbechern erst beim Verkauf befüllt, bietet dieselbe Ware auch in Mehrweg an — nicht teurer, nicht zu schlechteren Bedingungen — und weist mit einem Schild darauf hin. Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche dürfen die Pflicht auch erfüllen, indem sie mitgebrachte Behälter befüllen; auch dafür gehört ein Schild in den Laden. Gilt bundesweit. Seit 01.01.2023, damals im Verpackungsgesetz (Umweltbundesamt); seit 12.08.2026 im VerpackDG§ 60 VerpackDG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
Registrierung im Verpackungsregister LUCID (§ 6 VerpackDG) Wer als «Hersteller» gilt, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren, und zwar vor dem ersten Bereitstellen (§ 6 Abs. 1 VerpackDG). Bei Serviceverpackungen — Verpackungen, die erst bei der Übergabe mit Ware gefüllt werden — kommt es laut dieser Stelle zuerst darauf an, ob die Verpackung deinen Namen, dein Logo oder deine Marke trägt: Dann ist dein Betrieb Hersteller; Ausnahme: Kleinstunternehmen mit einem Lieferanten im selben EU-Staat (Einzelheiten im Abschnitt «Mehrweg und Verpackungen»). Trägt sie nichts davon und kaufst du sie in Deutschland, ist nicht dein Betrieb Hersteller, sondern das erste Unternehmen der inländischen Lieferkette; beziehst du sie aus dem Ausland, gilt dein Betrieb in der Regel als Hersteller. Bei Verpackungsmaterial auf Rollen, etwa Folie oder Einschlagpapier, ist der Befüller Hersteller. Geht die Systembeteiligung auf einen Vorvertreiber über, bleibt der Hersteller trotzdem selbst zur Registrierung verpflichtet (§ 7 Abs. 2 VerpackDG). Ob das für deinen Betrieb gilt, klärt die Bergische IHK. Gilt bundesweit. Seit 01.07.2022 auch für Letztvertreiber von Serviceverpackungen, damals im Verpackungsgesetz (Umweltbundesamt); VerpackDG in Kraft seit 12.08.2026§ 6 VerpackDG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 28.09.2026

Stand der Quellen: 25.09.2026; § 6 VerpackDG am 28.09.2026 erneut abgerufen. 01.01.2026: Bundesministerium der Finanzen (bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html), 30.12.2025. Allergene bei loser Ware seit 13.12.2014: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 44 Abs. 1 Buchst. a und Art. 55 (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011R1169), abgerufen 02.10.2026. Mehrweg seit 01.01.2023: Umweltbundesamt (umweltbundesamt.de/themen/neue-mehrwegangebotspflicht-fuer-speisen-getraenke), abgerufen 02.10.2026. Registrierung für Letztvertreiber von Serviceverpackungen seit 01.07.2022: Umweltbundesamt (umweltbundesamt.de/themen/aenderungen-im-verpackungsgesetz-1-juli-2022), abgerufen 02.10.2026. Wer bei Serviceverpackungen als Hersteller gilt: Zentrale Stelle Verpackungsregister (verpackungsregister.org/themen/serviceverpackungen), abgerufen 28.09.2026. Alle Pflichten dieser Tabelle gelten bundesweit; verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.

Preise

Muss ein Preisverzeichnis am Eingang hängen? (§ 13 PAngV)

Ja: Neben dem Eingang muss ein Preisverzeichnis angebracht sein, aus dem die Preise der wesentlichen Speisen und Getränke hervorgehen. Gehört die Gastronomie zu einem anderen Betrieb, reicht das Verzeichnis am Eingang des Gastronomieteils (§ 13 Abs. 2 PAngV).

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Das ist nicht die einzige Pflicht: Wer in einer Gaststätte oder einem ähnlichen Betrieb Speisen oder Getränke anbietet, muss die Preise in einem Preisverzeichnis angeben. Das Verzeichnis hängt gut lesbar aus, liegt auf den Tischen oder wird jedem Gast vor der Bestellung vorgelegt — und auf Wunsch noch einmal beim Bezahlen (§ 13 Abs. 1 und 2 PAngV).

Jeder Preis im Verzeichnis enthält das Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge (§ 13 Abs. 5 PAngV). Ein Service-Zuschlag, der erst auf der Rechnung auftaucht, gehört also schon in den Preis auf der Karte. Speisen, die sichtbar in der Theke oder im Kühlregal stehen, bekommen ein Preisschild oder eine Beschriftung — oder stehen mit ihrem Preis im Verzeichnis (§ 13 Abs. 1 PAngV).

Wer die Preise im Verzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angibt, handelt nach § 20 PAngV ordnungswidrig. Die Höhe der Geldbuße steht nicht in der Verordnung selbst, sondern im Wirtschaftsstrafgesetz 1954, auf das § 20 PAngV verweist: bis zu 25.000 € (§ 3 Abs. 2 WiStrG 1954, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026).

Für die Gestaltung heißt das: Die Karte am Tisch und das Verzeichnis am Eingang tragen dieselben Preise in zwei Formaten. Wer sie getrennt pflegt, hat früher oder später an einer Stelle einen alten Preis hängen.

Allergene

Müssen Allergene auf der Speisekarte stehen? (§ 4 LMIDV)

Angeben musst du sie, aber nicht zwingend auf der Karte: Erlaubt sind auch ein Schild am Gericht, ein Aushang, eine elektronische Angabe mit Hinweis im Lokal oder die mündliche Auskunft mit schriftlicher oder elektronischer Aufzeichnung (§ 4 Abs. 3 und 4 LMIDV). Für alles, was du unverpackt abgibst — das Gericht auf dem Teller, das Brötchen über die Theke, die Portion, die du auf Wunsch des Gastes erst beim Verkauf einpackst —, gilt: Welche der 14 Allergene aus Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011 enthalten sind, muss angegeben werden (§ 4 Abs. 2 LMIDV). Die vollständige Liste steht unten in der Tabelle.

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Wie du informierst, lässt das Gesetz zum Teil offen, aber nicht beliebig (§ 4 Abs. 3 und 4 LMIDV): auf einem Schild am oder beim Gericht, auf der Speise- und Getränkekarte oder im Preisverzeichnis, per Aushang im Lokal, elektronisch — dann mit einem Hinweis im Lokal, wo die Angaben zu finden sind — oder mündlich durch Personal, das über die Zutaten Bescheid weiß. Mündlich geht nur, wenn es eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung gibt, die Gäste und Behörde auf Nachfrage einsehen können, und ein gut sichtbarer Hinweis darauf aushängt.

Auf der Karte sind Fußnoten erlaubt, wenn sie leicht verständlich sind und beim Namen des Gerichts hervorgehoben auf sie verwiesen wird. Die Angaben müssen «gut sichtbar, deutlich und gut lesbar» sein, der Gast muss sie vor der Bestellung sehen können, und nichts darf sie verdecken — auch keine Bildzeichen (§ 4 Abs. 3 LMIDV).

Seit wann: Für lose Ware gilt die Allergeninformation seit dem 13.12.2014 (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 44 Abs. 1 Buchst. a und Art. 55, EUR-Lex, abgerufen am 02.10.2026); die deutsche Durchführungsverordnung, die LMIDV, ist seit dem 13.07.2017 in Kraft (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026). Unbeabsichtigte Verunreinigungen mit allergieauslösenden Bestandteilen trotz sorgfältiger Arbeitsweise bei der Zubereitung — sogenannte Spuren — sind laut Verbraucherzentrale von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Auch Zusatzstoffe wie Farb- oder Konservierungsstoffe sind bei nicht vorverpackten Speisen und Getränken anzugeben, etwa durch die Angabe «mit Farbstoff» oder «mit Konservierungsstoff» — auf dieselbe Art und über dasselbe Medium wie die Allergenangaben (§ 5 Abs. 1 und 2 LMZDV, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026). Welche Zusatzstoffe betroffen sind und wann die Angabe entfallen darf, steht in § 5 LMZDV; vollständig wiedergegeben ist das hier nicht. Und was nicht auf diese Seite gehört, sagen wir lieber offen: Welche Allergene in deinen Gerichten stecken, weiß nur deine Küche. Wir setzen die Angaben sauber auf die Karte, prüfen aber keine Rezepte.

Die 14 Allergene nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
Nr.Allergen — jeweils mit den daraus gewonnenen Erzeugnissen
1 Glutenhaltiges Getreide: Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer
2 Krebstiere
3 Eier
4 Fische
5 Erdnüsse
6 Sojabohnen
7 Milch, einschließlich Laktose
8 Schalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse
9 Sellerie
10 Senf
11 Sesamsamen
12 Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, berechnet als insgesamt vorhandenes Schwefeldioxid — ein EU-weit geltender Schwellenwert
13 Lupinen
14 Weichtiere

Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, «Allergenkennzeichnung ist Pflicht» (bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/allergenkennzeichnung.html), abgerufen 28.09.2026. Gekürzt: Anhang II nennt bei einigen Gruppen Ausnahmen, etwa für bestimmte Erzeugnisse aus Getreide, Soja, Milch, Fisch oder Schalenfrüchten; die vollständige Fassung steht auf der Seite des Ministeriums. Zum Text oben: Verbraucherzentrale, Artikel zur Allergenkennzeichnung in Kita und Schule (verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/allergenkennzeichnung-in-kita-und-schule-was-muss-ich-beachten-120399), Stand 16.06.2026; Zusatzstoffe: § 5 LMZDV (gesetze-im-internet.de/lmzdv/__5.html), abgerufen 02.10.2026.

Steuersatz

Mehrwertsteuer seit 2026: neuer Steuersatz, keine neue Pflicht

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %; die Abgabe von Getränken ist ausdrücklich ausgenommen und bleibt bei 19 %. So steht es in § 12 Abs. 2 Nr. 15 des Umsatzsteuergesetzes (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026), und so erklärt es das Bundesministerium der Finanzen: Der reduzierte Satz «gilt für Speisen, nicht aber für Getränke» («Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026», 30.12.2025, abgerufen am 25.09.2026).

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Das ist keine neue Pflicht, sondern ein neuer Steuersatz. Ob du die Senkung an deine Gäste weitergibst, entscheidest du selbst. Die Pflicht dahinter bleibt: Die Preise in deinem Preisverzeichnis müssen stimmen und alle Zuschläge enthalten (§ 13 PAngV). Hast du die Preise seitdem angepasst, sollten sie überall angepasst sein — auf der Karte, am Eingang, auf dem Bildschirm und im Netz.

Kombiangebote aus Speise und Getränk, die Aufteilung auf der Rechnung und alles, was deine Kasse betrifft, sind Fragen für deine Steuerberatung. Wir sind keine.

Verpackung

Mehrweg und Verpackungen

Seit dem 12. August 2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG (vom 13.07.2026, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026). Es ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz und führt die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 in Deutschland durch. Vieles bleibt, wie es war: Das Verpackungsregister LUCID und die dualen Systeme werden fortgeführt (IHK Koblenz, Stand 15.09.2026). Für die Gastronomie gibt es hier zwei Fragen: Musst du Mehrweg anbieten, und musst du im Register stehen?

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Mehrweg ist die Pflicht, die deine Gäste sehen. Wer Essen in Einweg-Kunststoff oder Getränke im Einwegbecher erst beim Verkauf befüllt — zum Mitnehmen oder zum Essen vor Ort —, muss dieselbe Ware auch in Mehrweg anbieten und mit einem Schild darauf hinweisen; kleine Betriebe dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen. Einwegbecher zählen dabei aus jedem Material (IHK Schwaben, aktualisiert 28.08.2026). Wer liefert, gibt den Hinweis in den Darstellungsmedien, die er dafür nutzt — nach unserem Verständnis gehört er damit auch auf deine Website oder Bestellseite.

Das Verpackungsregister ist die Pflicht, die niemand sieht, sofern sie deinen Betrieb betrifft. Registrieren muss sich, wer als «Hersteller» gilt. Bei Verpackungen, die erst im Laden befüllt werden, kommt es laut Zentraler Stelle Verpackungsregister zuerst darauf an, ob die Verpackung deinen Namen, dein Logo oder deine Marke trägt. Die Registrierung ist laut dieser Stelle kostenfrei; erledigt sein muss sie vor dem ersten Bereitstellen (§ 6 Abs. 1 VerpackDG). Wie es für deinen Betrieb genau aussieht, sagt dir die Bergische IHK. Die Einzelheiten stehen in der Tabelle, jede Zeile mit ihrer Quelle.

Mehrweg und Verpackungsregister: was gilt, für wen, woher
PflichtWas giltGeltungsbereich und FolgenQuelle (abgerufen)
Mehrweg anbieten Wer Essen in Einweg-Kunststoffverpackungen oder Getränke in Einwegbechern erst beim Verkauf befüllt, bietet dieselbe Ware auch in einer Mehrwegverpackung an — nicht teurer und nicht zu schlechteren Bedingungen, bei Bechern samt Deckel. Als Einweg-Kunststoff zählt auch, was nur teilweise aus Kunststoff besteht. Tüten, Folienverpackungen wie Wrapper, Teller und Getränkeverpackungen sind keine Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen im Sinne des Gesetzes; Einwegbecher für Getränke sind eigens genannt (§ 3 Abs. 19 und 20, § 60 Abs. 1 VerpackDG).Bundesrecht. Fehlt das Angebot oder ist Mehrweg teurer: Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 66 Abs. 1 Nr. 28 und 29, Abs. 3 VerpackDG). § 60 VerpackDG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
Hinweisschild Deutlich sicht- und lesbare Tafeln oder Schilder in der Verkaufsstelle, die auf das Mehrwegangebot hinweisen — oder bei kleinen Betrieben auf das Befüllen mitgebrachter Behälter. Bei Lieferung gehört der Hinweis in die Darstellungsmedien, die du dafür nutzt (§ 60 Abs. 2 und § 61 Abs. 4 VerpackDG).Bundesrecht. Fehlender oder falscher Hinweis: Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 66 Abs. 1 Nr. 26, Abs. 3 VerpackDG). § 61 VerpackDG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
Kleine Betriebe Höchstens fünf Beschäftigte und höchstens 80 m² Verkaufsfläche: Statt eigener Mehrwegverpackung darfst du mitgebrachte Behälter deiner Gäste befüllen. Teilzeitkräfte zählen anteilig, bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Wochenstunden mit 0,75; wer liefert, rechnet Lager- und Versandflächen zur Verkaufsfläche dazu. Ein Schild ist trotzdem Pflicht.Bundesweite Schwelle nach § 61 Abs. 1 VerpackDG; die Grenzen gelten beide zugleich. § 61 VerpackDG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
Registrierung in LUCID Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst bei der Übergabe mit Ware gefüllt werden, etwa Brötchentüten. Ab dem 01.07.2022 mussten sich nach dem damaligen Verpackungsgesetz auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen registrieren (Umweltbundesamt). Seit dem 12.08.2026 knüpft § 6 Abs. 1 VerpackDG die Registrierung an den Begriff «Hersteller» der EU-Verordnung 2025/40. Wer bei Serviceverpackungen Hersteller ist, erklärt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (siehe die nächste Zeile); danach ist nicht jeder Betrieb, der sie befüllt, automatisch Hersteller. Die Systembeteiligung lässt sich laut dieser Stelle nur noch in zwei Ausnahmefällen auf den Vorvertreiber verlagern (§ 7 Abs. 2 VerpackDG), nicht bei Verpackungen mit eigenem Namen oder Logo; zur Registrierung bleibt der Hersteller selbst verpflichtet. Die Registrierung selbst ist kostenfrei (Zentrale Stelle Verpackungsregister).Bundesrecht. Wer sich als Hersteller nicht oder nicht rechtzeitig registrieren lässt: Geldbuße bis zu 100.000 € (§ 66 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VerpackDG). Umweltbundesamt, «Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Juli 2022», und Zentrale Stelle Verpackungsregister, verpackungsregister.org/registrierung/alle-informationen-zur-registrierung, abgerufen 02.10.2026
Verpackung mit eigenem Logo Wer Serviceverpackungen mit eigenem Namen, Logo oder eigener Marke bestellt, ist nach der Zentralen Stelle Verpackungsregister Hersteller — unabhängig davon, ob der Lieferant im In- oder Ausland sitzt. Ausnahme: Hat dein Betrieb weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme und sitzt der Lieferant im selben EU-Staat, ist der Lieferant Hersteller. Bei der Registrierung gibt der Hersteller unter anderem die Markennamen an, unter denen er seine Verpackungen erstmals im Bundesgebiet bereitstellt (§ 6 Abs. 2 VerpackDG). Bundesrecht. Wer als «Hersteller» gilt, regelt die EU-Verordnung 2025/40; verbindlich für deinen Betrieb klärt es die Bergische IHK.Zentrale Stelle Verpackungsregister, verpackungsregister.org/themen/serviceverpackungen, abgerufen 28.09.2026
Übergang vom alten Gesetz Wer nach dem alten Verpackungsgesetz registriert war, gilt weiter als registriert; Änderungen der Registrierungsdaten sind bis zum 12.11.2026 vorzunehmen. Wer nach dem VerpackDG erstmals registrierungspflichtig ist, musste sich bis zum 12.09.2026 registrieren. Bundesrecht (§ 68 Abs. 2 VerpackDG)§ 68 VerpackDG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
Einwegkunststofffonds: Boxen und Becher Entwarnung für Lebensmittelbehälter wie To-go-Boxen und für Getränkebecher: Gemeint sind nach Auskunft der IHK Südlicher Oberrhein die tatsächlichen Kunststoff-Produzenten oder Importeure, zum Beispiel ein Hersteller von leeren Kaffeebechern, «und nicht der Betreiber eines Kiosks oder eines Kaffeeautomaten». Wer solche Behälter und Becher nur befüllt, ist danach kein «Hersteller» im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes. Bundesrecht (Einwegkunststofffondsgesetz). Wer Boxen oder Becher selbst im Ausland bestellt und einführt, kann als Importeur dazuzählen (§ 3 Nr. 3 EWKFondsG).IHK Südlicher Oberrhein, «Welche Unternehmen fallen unter das Einwegkunststoff-fonds-Gesetz?», abgerufen 28.09.2026
Einwegkunststofffonds: Tüten und Wrapper Anders bei Tüten und Folienverpackungen aus flexiblem Material wie Wrapper, deren Lebensmittelinhalt direkt aus der Tüte oder Folie gegessen wird und keiner weiteren Zubereitung bedarf: Hier ist der Befüller gemeint (§ 3 Nr. 3 und Anlage 1 Nr. 2 EWKFondsG). Die IHK Südlicher Oberrhein nennt als Beispiel den Kinobetreiber, der Popcorn in Kunststofftüten abfüllt und verkauft. Es reicht, wenn Tüte oder Folie nur teilweise aus Kunststoff besteht (§ 3 Nr. 1 EWKFondsG). Bundesrecht. Wer darunter fällt, muss sich laut IHK Südlicher Oberrhein auf der Plattform DIVID des Umweltbundesamts registrieren, seine Mengen melden und die Abgabe zahlen, auch bei geringen Mengen. Ob deine Tüten oder Wrapper betroffen sind, klärt die Bergische IHK.§ 3 und Anlage 1 EWKFondsG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 28.09.2026

Gesetzestext: VerpackDG vom 13.07.2026, in Kraft seit 12.08.2026, abgerufen 25.09.2026, § 6 erneut am 28.09.2026; Einwegkunststofffondsgesetz und IHK Südlicher Oberrhein abgerufen 28.09.2026. Die Geldbußen sind gesetzliche Höchstbeträge, keine Erfahrungswerte aus Wuppertal. Wer bei Serviceverpackungen als Hersteller gilt: Zentrale Stelle Verpackungsregister (verpackungsregister.org/themen/serviceverpackungen), abgerufen 28.09.2026. Einwegbecher aus jedem Material: IHK Schwaben (ihk.de/schwaben/produktmarken/branchen-und-netzwerke/freizeitwirtschaft-gastgewerbe-tourismus/aktuelles-freizeitwirtschaft/verpackungsgesetz-gastronomie-5665330), aktualisiert 28.08.2026. Verpackungsregister LUCID und duale Systeme bleiben: IHK Koblenz (ihk.de/koblenz/unternehmensservice/umwelt-nachhaltigkeit/rechtliche-rahmenbedingungen/verpackungsgesetz-verpackg-eu-ppwr-6821644), Stand 15.09.2026. Verbindlich für deinen Betrieb ist die Auskunft der Bergischen IHK.

Vor der Tür

Vor der Tür: Aufsteller, Tische, Schild

Das Preisverzeichnis am Eingang steht selten allein: davor der Aufsteller mit dem Tagesgericht, daneben ein paar Tische, darüber das Schild. Für alle drei ist in Wuppertal die Stadt zuständig, und alle drei solltest du kennen, bevor du etwas drucken oder bauen lässt.

Vor der Tür in Wuppertal: was gilt und was es kostet
WasWas giltGebühr und GeltungsbereichQuelle (abgerufen)
Aufsteller auf dem Gehweg Für den Aufsteller auf dem öffentlichen Gehweg brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis. «Es wird pro Geschäft nur ein Gehwegaufsteller genehmigt», und er darf nur unmittelbar an der Ladenfront stehen; beantragen kannst du ihn online oder auf Papier. Für Verstöße nennt die Stadt Bußgelder bis zu 1.000 €.In Wuppertal 12,80 €/Monat in Zone 1 und 10,20 €/Monat in Zone 2, dazu 28 € Verwaltungsgebühr — eine Gebühr der Stadt Wuppertal für die Sondernutzung nach § 18 StrWG NRW, keine bundesweite Zahl. Stadt Wuppertal, Sondernutzung Gehwegaufsteller, abgerufen 15.09.2026
Tische und Stühle draußen Außengastronomie auf öffentlichem Grund braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Beim Erstantrag verlangt die Stadt eine Kopie der Gewerbeanmeldung, eine Kopie des Ausweisdokuments, wenn du Alkohol ausschenkst eine Kopie der gaststättenrechtlichen Erlaubnis, einen Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500 und einen Bestuhlungsplan. Die Saison läuft vom 01.04. bis 30.09.; in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und Stadtplätzen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine ganzjährige Nutzung möglich. Für Erstanträge rechnet die Stadt mit vier Wochen ab Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, für Folgeanträge mit zwei.In Wuppertal 9,70 € je m² und Monat in Zone 1 — dazu gehören die Fußgängerzonen von Barmen und Elberfeld, einzelne weitere Straßen und mehrere Stadtplätze — und 6,10 € in Zone 2 (übriges Stadtgebiet); Stehtische 8,20 € beziehungsweise 5,10 € je Stück und Monat; Verwaltungsgebühr mindestens 28 €. Städtische Gebühren, keine bundesweiten Zahlen. Stadt Wuppertal, Sondernutzung Außengastronomie, abgerufen 15.09.2026
Schild über 1 m² Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig; genehmigungsfrei sind laut Bauaufsicht zum Beispiel «Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m²». Den Antrag stellst du digital über das Bauportal.NRW; beraten lassen kannst du dich vorher in der Bürgerberatung Bauen am Johannes-Rau-Platz 1.Landesrecht NRW (§ 10 BauO NRW 2018), vollzogen von der Bauaufsicht Wuppertal. Gebühr laut Stadt Wuppertal: Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW); für Werbeanlagen nennt deren Tarifstelle 3.1.4.1.6 10 Prozent der Herstellungssumme, mindestens 100 € (recht.nrw.de, Stand 25.04.2026, abgerufen am 01.10.2026). Stadt Wuppertal, Bauaufsicht, Werbeanlagen, abgerufen 28.09.2026

Stand der städtischen Angaben: 15.09.2026, die der Bauaufsicht 28.09.2026. Die Gebühren dieser Tabelle gelten in Wuppertal und nicht darüber hinaus. Landesrecht dahinter: Straßen- und Wegegesetz NRW, § 18 (Sondernutzungen) und § 19a (Sondernutzungsgebühren, von Gemeinden nur aufgrund einer Satzung), recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01072026-strassen-und-wegegesetz-des-landes-nordrhein-westfalen-strwg-nrw/ (Fassung gültig ab 01.07.2026), abgerufen 02.10.2026. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt.

Die Karte

Was das für deine Speisekarte bedeutet

Die Preise stehen auf der Karte am Tisch, im Verzeichnis am Eingang, auf dem Aufsteller, auf dem Bildschirm über der Theke und auf deiner Website. Wer sie an fünf Stellen getrennt pflegt, hat irgendwann an einer den alten Preis hängen — und die Allergen-Fußnoten gleich mit.

Das lösen wir nicht mit Gesetzestext, sondern mit dem Aufbau der Karte: dieselben Preise und dieselben Fußnoten in jedem Format. Diese Punkte gehen wir bei jeder Karte mit dir durch.

Aufgeklappte Speisekarte von Daily Bites, aufgestellt auf einem schwarzen Tisch, die Innenseiten mit Gerichten und Preisen
Aus unserer Arbeit: die gedruckte Speisekarte von Daily Bites in Voeren (Belgien)

Endpreise mit allem

Bedienung und alle Zuschläge stecken im Preis; nichts kommt erst auf der Rechnung dazu (§ 13 Abs. 5 PAngV).

Ein Verzeichnis für den Eingang

Die wesentlichen Speisen und Getränke mit Preis, neben der Tür (§ 13 Abs. 2 PAngV), aus denselben Daten wie die Karte am Tisch. Was davon in deinem Auftrag steckt, steht vorher schriftlich im Festpreis.

Allergene, die man findet

Leicht verständliche Fußnoten, auf die beim Gericht hervorgehoben verwiesen wird, und nichts, was sie verdeckt (§ 4 Abs. 3 LMIDV).

Preise nach dem aktuellen Steuersatz

Speisen 7 %, Getränke 19 % seit dem 01.01.2026 (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) — gerechnet von dir oder deiner Steuerberatung, sauber gesetzt von uns.

Mehrweg-Hinweis, wo verkauft und bestellt wird

Ein Schild an der Theke und, wenn du lieferst, der Hinweis dort, wo bestellt wird (§§ 60 und 61 VerpackDG).

Unsere Preise

Wenn du das nicht selbst machen willst

Alles oben kannst du selbst umsetzen, und diese Seite soll dir genau dabei helfen. Wenn du lieber kochst, machen wir den Teil, der sichtbar wird. Die Preise stammen aus unserer Preisliste (Stand 17.09.2026), verstehen sich zzgl. MwSt. und ohne Laufzeit; wo ein Festpreis statt eines «ab»-Preises gilt, steht es dabei.

Speisekarte (nur Gestaltung)

Druckfertig, mit 7 % MwSt. und Allergenen — als eigener Auftrag, auch ohne Website. Gedruckt wird zum Selbstkostenpreis.

ab 140 € zzgl. MwSt.

Gastro-Paket

Für Restaurant, Imbiss, Café und Pizzeria: Karte und Website, die zusammenpassen. Nicht enthalten: Bestellung oder Reservierung (fester Preis: +370 € zzgl. MwSt.), Schild und Menuboard (Schild oder Leuchtreklame ab 670 € zzgl. MwSt.) und der Druck der Karten, der zum Selbstkostenpreis dazukommt.

  • Speisekarte mit 7 % MwSt. und Allergenen
  • Website mit indexierbarer Karte — die Gerichte stehen als Text da, nicht als PDF
  • Google-Profil

ab 1.270 € zzgl. MwSt.

Schild / Leuchtreklame

Gestaltung, Genehmigung, Herstellung und Montage — das Schild an der Fassade, im selben Design wie die Karte.

ab 670 € zzgl. MwSt.

Werbeanlage: Genehmigung (über 1 m²)

Antrag und Pläne für die Bauaufsicht, wenn du nur die Genehmigung brauchst. Fester Preis, kein «ab» — beim kompletten Schild ist er schon drin.

110 € zzgl. MwSt.

Verpackung mit Logo

Pizzakartons, Becher und Tüten mit deinem Logo. Dafür gibt es in unserer Preisliste keinen festen Preis: Er hängt an Material und Menge, und du bekommst ihn schriftlich, bevor du zusagst. Die Registrierung in LUCID sprechen wir vorher an.

Weitere Ratgeber

Häufige Fragen

Darf ein Service-Zuschlag erst auf der Rechnung stehen?

Nein. Jeder Preis im Preisverzeichnis enthält das Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge (§ 13 Abs. 5 PAngV, bundesweit). Ein Service-Zuschlag, der erst auf der Rechnung auftaucht, gehört also schon in den Preis auf der Karte.

Welche 14 Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere, jeweils mit den daraus gewonnenen Erzeugnissen (Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Für Schwefeldioxid und Sulfite gilt der EU-weite Schwellenwert von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l. Die Liste mit den Einzelheiten steht oben in der Tabelle.

Reicht es, Allergene mündlich zu nennen?

Ja, aber nicht ohne Papier: Mündlich geht nur, wenn es eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung gibt, die Gäste und Behörde auf Nachfrage einsehen können, und ein gut sichtbarer Hinweis darauf aushängt (§ 4 Abs. 3 und 4 LMIDV). Die Auskunft gibt Personal, das über die Zutaten Bescheid weiß.

Müssen auch kleine Betriebe Mehrweg anbieten?

Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche dürfen die Pflicht bundesweit auch erfüllen, indem sie mitgebrachte Behälter ihrer Gäste befüllen (§ 61 Abs. 1 VerpackDG). Beide Grenzen gelten zugleich, und Teilzeitkräfte zählen anteilig. Ein Schild, das darauf hinweist, ist trotzdem Pflicht.

Muss sich ein Restaurant oder Imbiss bei LUCID registrieren?

Registrieren muss sich, wer als «Hersteller» gilt (§ 6 VerpackDG). Bei Verpackungen, die erst im Laden befüllt werden, kommt es laut Zentraler Stelle Verpackungsregister zuerst darauf an, ob sie deinen Namen, dein Logo oder deine Marke tragen: Dann ist dein Betrieb Hersteller, außer bei Kleinstunternehmen mit einem Lieferanten im selben EU-Staat. Die Registrierung ist laut dieser Stelle kostenfrei; wie es für deinen Betrieb genau aussieht, sagt dir die Bergische IHK.

Kann ein Webdesigner in Wuppertal Speisekarte und Website aus denselben Daten bauen?

Ja. Im Gastro-Paket von Makhu Studio in Wuppertal-Barmen kommen Speisekarte, Website und Google-Profil aus denselben Daten, damit auf Karte und Website derselbe Preis und dieselben Allergen-Fußnoten stehen: ab 1.270 € zzgl. MwSt., ohne Laufzeit. Preise und Steuersätze rechnest du oder deine Steuerberatung; wir setzen sie. Welche Pflichten für deinen Betrieb gelten, sagt dir die Bergische IHK.

Deine Karte auf dem Stand von 2026?

Schick uns deine aktuelle Karte als Foto per WhatsApp. Wir sagen dir, was wir daran neu setzen würden und was es kostet, bevor wir anfangen.

+49 152 5899 7275 · Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr

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