Gastronomie, Imbiss und Café
Pizzakarton, Becher, Serviette, Snacktüte: Bei Lieferung und Mitnahme fährt deine Verpackung durch die halbe Stadt. Wer einmal bei dir bestellt hat, soll die Nummer wiederfinden, ohne noch einmal suchen zu müssen.
Leistung
Pizzakartons bedrucken, Becher, Papiertüten, Servietten und Aufkleber mit deinem Logo — für Imbiss, Pizzeria, Café, Bäckerei und Laden in Wuppertal. Wir gestalten die Verpackung und kümmern uns um den Druck. Und wir sagen dir vorher, was das Verpackungsrecht von dir verlangt: Wer Verpackung mit der eigenen Marke bestellt, muss sich in Deutschland in der Regel im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Werbeagentur seit 2020 · heute in Wuppertal-Barmen
Verpackung ist das einzige Werbemittel, das deine Kundschaft freiwillig mit nach Hause nimmt. Der Karton steht auf einem fremden Küchentisch, die Tüte liegt noch eine Weile im Flur, der Becher steht im Büro neben der Tastatur. In dieser Zeit steht dein Name entweder drauf — oder eben nicht.
In Wuppertal sind das viele Gelegenheiten: OpenStreetMap verzeichnet für die Stadt 935 gastronomische Betriebe, darunter 269 Restaurants, 190 Imbisse und Schnellrestaurants, 106 Cafés und 101 Bäckereien; 89 der erfassten Restaurants und Imbisse sind als italienisch oder Pizza ausgewiesen (OpenStreetMap, abgerufen am 15.09.2026).
Die Lücke, um die es auf dieser Seite geht: Bei «pizzakarton bedrucken» waren zehn von zehn organischen Treffern Onlineshops und Druckereien, bei «papiertüten mit logo» neun von neun — kein einziger Anbieter aus der Region, und kein Local Pack (Google.de, Standort Wuppertal, gemessen am 15.09.2026). Verwandte Suchen waren dort unter anderem «Pizzakartons in kleiner Auflage» und «Pizzakarton mit Logo günstig»: Gesucht wird also nicht die Palette, sondern die kleine Menge mit dem eigenen Namen drauf.
Wir arbeiten aus Wuppertal-Barmen, auch für Solingen, Remscheid, Velbert, Schwelm und Hagen. Du sprichst direkt mit dem Inhaber — auf Deutsch, Spanisch, Arabisch, Englisch, Italienisch, Portugiesisch oder Tarifit.
Pizzakarton, Becher, Serviette, Snacktüte: Bei Lieferung und Mitnahme fährt deine Verpackung durch die halbe Stadt. Wer einmal bei dir bestellt hat, soll die Nummer wiederfinden, ohne noch einmal suchen zu müssen.
Bäckertüten, Kuchenkartons, Becher für den Kaffee zum Mitnehmen. Hier zählt der Eindruck an der Theke — und dass die Tüte, die jemand über den Werth trägt, aus ein paar Metern noch lesbar ist.
Tragetaschen, Aufkleber, Etiketten. Für kleine Mengen ist das der günstigste Weg: neutrale Verpackung einkaufen und mit deinem eigenen Aufkleber verschließen.
Gestaltung und Druck kommen von uns: ein Ansprechpartner, ein Festpreis, eine Rechnung. Was wir nicht tun, ist dir eine Zahl zu nennen, bevor wir wissen, welche Verpackung und welche Menge du brauchst — bei Verpackung hängt der Preis fast vollständig daran, und genau deshalb steht in unserer Preisliste für Verpackung bewusst keine feste Position.
Dein Logo, die Telefonnummer und der Bestellweg auf dem Deckel, groß genug, dass man sie quer durch den Raum liest. Den Entwurf siehst du auf der Form deiner Kartongröße, bevor irgendetwas gedruckt wird.
Becher für Kaffee zum Mitnehmen, für Eis oder als Mehrwegbecher. Rund um einen Becher ist wenig Platz, und er wird in der Hand gedreht: Das Motiv wird dafür gemacht und nicht aus dem Briefkopf verkleinert.
Tragetaschen für den Laden, Bäckertüten für die Theke, Servietten mit Logo für den Tisch. Bei Servietten entscheidet der Kontrast und nicht das Detail: Ein Motiv, das am Bildschirm fein aussieht, verschwindet auf saugendem Papier.
Der günstigste Einstieg, wenn du keine ganze Charge bedrucken lassen willst: neutrale Kartons oder Tüten kaufen und mit deinem Aufkleber verschließen.
Verpackung macht ein schwaches Logo nur öfter sichtbar. Wenn deins aus einem Word-Dokument stammt oder als verpixeltes Bild aus WhatsApp kommt, gestalten wir es vorher neu: ab 100 € zzgl. MwSt. für das Logo allein (unsere Preisliste, Stand 04.10.2026). Du bekommst es in einer Form, die auch auf Schild, Karte und Website funktioniert.
Das ist der Teil, nach dem uns niemand fragt und den wir trotzdem als Erstes ansprechen. Wer Serviceverpackungen — Tüten, Boxen und Becher, die erst im Laden befüllt werden — mit eigenem Namen, Logo oder eigener Marke bestellt, ist nach Auskunft der Zentralen Stelle Verpackungsregister selbst Erzeuger und Hersteller: Er muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und das Recycling dieser Verpackungen finanzieren, nicht die Druckerei. Wichtig für kleine Lokale ist die Ausnahme: Hat dein Betrieb weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme und sitzt der Lieferant der leeren Verpackungen im selben EU-Staat, dann ist der Lieferant Erzeuger und Hersteller. Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister, verpackungsregister.org/themen/serviceverpackungen, abgerufen am 28.09.2026; das gilt in Deutschland.
Seit dem 12.08.2026 gilt dafür das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Es hat das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst und passt das deutsche Verpackungsrecht an die EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) an (Bundesumweltministerium, Gesetzesseite zum VerpackDG, abgerufen am 15.09.2026). Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, also im Register LUCID, bleibt dabei die Grundpflicht der Hersteller (§ 6 Abs. 1 und § 68 Abs. 2 VerpackDG, gesetze-im-internet.de/verpackdg/, abgerufen am 02.10.2026).
Die Registrierung selbst kostet nichts: «Für die Registrierung fallen keine Kosten an», schreibt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (verpackungsregister.org/registrierung/alle-informationen-zur-registrierung, abgerufen am 28.09.2026). Was die Beteiligung an einem dualen System kostet, nennen die Quellen, die wir geprüft haben, nicht — deshalb steht dafür hier keine Zahl.
Unter dem alten Verpackungsgesetz gab es für sogenannte Serviceverpackungen — die Verpackung, die erst im Laden befüllt wird — eine Sonderregel, nach der der Vorlieferant die Systembeteiligung übernehmen konnte. Das VerpackDG behält eine solche Verlagerung bei (§ 7 Abs. 2 VerpackDG, gesetze-im-internet.de/verpackdg/__7.html, abgerufen am 28.09.2026), nach Auskunft der Zentralen Stelle Verpackungsregister aber nur noch für zwei Ausnahmefälle mit neutraler Verpackung aus dem Ausland, die erst danach mit der eigenen Marke versehen wird — und nicht für Betriebe, die Serviceverpackungen mit eigenem Namen, Logo oder eigener Marke bestellen (verpackungsregister.org/themen/serviceverpackungen, abgerufen am 28.09.2026).
Pflicht für den Hersteller der Verpackung. Bei Tüten, Kartons und Bechern mit deinem Logo bist das in der Regel du — außer dein Betrieb ist ein Kleinstunternehmen und der Lieferant sitzt im selben EU-Staat: Dann ist es der Lieferant. Das VerpackDG gilt seit dem 12.08.2026 und hat das Verpackungsgesetz abgelöst.
Die EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) trennt die Rollen, und das VerpackDG knüpft daran an: «Erzeuger» steht für Gestaltung und Konformität der Verpackung, «Hersteller» für die erweiterte Herstellerverantwortung mit Registrierung und Meldung. Wer Serviceverpackung unter der eigenen Marke fertigen lässt, ist in der Regel beides; die Ausnahme für Kleinstunternehmen steht oben.
Das Einwegkunststofffondsgesetz verlangt von «Herstellern» eine Registrierung auf der Plattform DIVID des Umweltbundesamts, eine jährliche Mengenmeldung und eine Abgabe. Hersteller ist nach § 3 Nr. 3 EWKFondsG, wer als Produzent, Befüller, Verkäufer oder Importeur Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 in Deutschland erstmals auf dem Markt bereitstellt. Dazu gehören unter anderem Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt und Getränkebecher, auch wenn sie nur teilweise aus Kunststoff bestehen (§ 3 Nr. 1 EWKFondsG). Ob dein Betrieb Hersteller ist, hängt davon ab, was du befüllst und woher die Verpackung kommt; Genaueres steht in unserem Ratgeber zu den Pflichten in der Gastronomie.
Wer Essen in Einweg-Kunststoffverpackungen oder Getränke in Einwegbechern verkauft, die erst beim Verkauf an die Kundschaft befüllt werden, muss dieselbe Ware auch in Mehrweg anbieten, nicht teurer und nicht zu schlechteren Bedingungen, und in der Verkaufsstelle mit einem Schild darauf hinweisen; bei Lieferung gehört der Hinweis in die Medien, in denen du deine Ware darstellst. Die Pflicht gilt seit dem 01.01.2023; seit dem 12.08.2026 steht sie in § 60 VerpackDG. Kleine Betriebe — höchstens fünf Beschäftigte und höchstens 80 m² Verkaufsfläche — dürfen sie auch erfüllen, indem sie mitgebrachte Behälter befüllen; darauf weisen sie mit einem Schild hin (§ 61 VerpackDG). Das Hinweisschild dafür gestalten wir dir mit.
Ehrliche Antwort: Für Verpackung mit Logo gibt es in unserer Preisliste keine feste Position, und wir erfinden hier auch keine. Der Preis hängt an Material, Menge und Anzahl der Farben — eine kleine Erstauflage rechnet sich völlig anders als eine Palette. Du bekommst deshalb ein Angebot für deine Menge, schriftlich, bevor du zusagst.
Vergleichszahlen aus dem Markt findest du auf dieser Seite ebenfalls nicht. In unserer Preisrecherche vom 15.09.2026 gibt es für bedruckte Verpackung keine belastbare Zeile, und eine Spanne, die wir uns ausdenken, hilft dir beim Verhandeln nicht. Wofür wir feste Zahlen haben — Logo, Speisekarte, Flyer, Website, Schilder —, steht offen auf der Preisseite.
Was in jedem Angebot drinsteht: die Gestaltung, der Druck und der Hinweis, was du vorher registrieren musst. Keine Laufzeit, kein Abo und keine Mindestabnahme, die wir dir vorschreiben.
Wie lange es dauert, sagen wir dir für deine Bestellung im Gespräch, statt hier eine Zahl hinzuschreiben, die für jede Verpackung und jede Menge gleich wäre.
Per WhatsApp: dein Logo, so wie du es hast, welche Verpackung du brauchst und ungefähr wie viel davon. Wenn schon Kartons oder Becher im Lager stehen, reicht ein Foto mit Maßband. Oder wir sehen es uns gemeinsam an: Termine nach Vereinbarung, meist bei dir im Geschäft.
Du siehst dein Motiv auf der Form der Verpackung, bevor irgendetwas gedruckt wird, und bekommst Gestaltung und Druck als Festpreis schwarz auf weiß. Im selben Gespräch sagen wir dir, was für die Registrierung in LUCID auf dich zukommt.
Wir geben die Druckdaten frei und kümmern uns um die Produktion. Sobald die Rechnung bezahlt ist, gehören dir die offenen Dateien: Die nächste Charge kannst du nachbestellen, ohne dass jemand wieder bei null anfängt.
Wir sprechen die Registrierung in LUCID an, bevor du bestellst — mit Quelle und Datum, damit du es selbst nachlesen kannst und nicht uns glauben musst.
Dein Motiv auf Deckel, Becherwand oder Seitenfalte, nicht als Rechteck auf weißem Grund. Was am Bildschirm funktioniert, funktioniert auf braunem Kraftpapier noch lange nicht.
Sobald die Rechnung bezahlt ist, bekommst du die offenen Druckdaten. Keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist und keine Datei, die bei uns eingeschlossen bleibt.
Dieselbe Nummer, dasselbe Logo und derselbe Name auf Karton, Tüte, Schild, Website und im Google Unternehmensprofil. Dieselben Angaben überall zu haben ist ohnehin das Mindeste, was eine Kundin erwartet, die dich zweimal sieht.
Auf dieser Seite steht kein Foto einer bedruckten Verpackung aus einem Kundenauftrag. Was bei einem Kunden nicht öffentlich ist — Fotos aus dem Betrieb, Konten, Zahlen —, zeigen wir erst mit schriftlicher Freigabe, und für Verpackung liegt uns eine solche Freigabe bisher nicht vor. Lieber ohne Kundenbild als mit einem Bild, das jemandem gehört, der nicht gefragt wurde.
Und noch etwas, das man sonst eher verschweigt: Keines der Projekte mit Namen liegt in Wuppertal. Die Kunden, die wir zeigen dürfen, sitzen in Voeren in Belgien, in Parla bei Madrid und in Düsseldorf. Das Studio sitzt in Wuppertal-Barmen, und von hier aus arbeiten wir — aber wir schreiben dir keine Referenz an die Wand, die es hier noch nicht gibt.
Verpackung wirkt am besten, wenn sie nicht allein steht: dasselbe Logo auf der Karte, dieselbe Nummer im Google-Profil, dieselbe Schreibweise auf der Website.
Stand der Preise und Angaben: · Yusuf Makhu, Inhaber (verantwortlich)
Ja. Papiertüten gehören zu den Verpackungen, die sich am einfachsten mit einem Logo bedrucken lassen: Tragetaschen für den Laden, Bäckertüten für die Theke, Snacktüten für den Imbiss. Bei uns bekommst du dafür den Entwurf, den Druck und die offenen Dateien, und den Preis für deine Menge schriftlich, bevor du zusagst. Ein Punkt gehört vor den Druck: Wer Verpackung mit der eigenen Marke bestellt, muss sich in Deutschland in der Regel im Verpackungsregister LUCID registrieren — seit dem 12.08.2026 nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, das das Verpackungsgesetz abgelöst hat (Bundesumweltministerium, abgerufen am 15.09.2026). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, deren Lieferant im selben EU-Staat sitzt; die Registrierung selbst ist kostenlos (Zentrale Stelle Verpackungsregister, verpackungsregister.org, abgerufen am 28.09.2026).
Ja, und genau das ist unsere Arbeit daran. Wir gestalten das Motiv für die Form der Tüte, statt ein vorhandenes Logo kleinzurechnen: was auf die Vorderseite gehört, was auf der Seitenfalte noch lesbar ist und welcher Farbton auf braunem Kraftpapier überhaupt noch so aussieht wie am Bildschirm. Du bekommst den Entwurf, bevor gedruckt wird, und danach die offenen Dateien, damit du dieselbe Tüte später nachbestellen kannst, ohne wieder bei null anzufangen. Wenn du noch kein sauberes Logo hast, gestalten wir es vorher: ab 100 € zzgl. MwSt. für das Logo allein (unsere Preisliste, Stand 04.10.2026). Für die Verpackung selbst gibt es in unserer Preisliste keine feste Position, weil der Preis an Material und Menge hängt; du bekommst ein Angebot für deine Menge.
Schick uns dein Logo und sag uns, welche Verpackung du brauchst. Du bekommst den Entwurf und den schriftlichen Festpreis, bevor etwas gedruckt wird — und den Hinweis auf die LUCID-Registrierung ohne Aufpreis dazu.
+49 152 5899 7275 · Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr