Tischaufsteller
Für Restaurant, Café, Imbiss und Wartebereich. Steht dort, wo ohnehin gewartet wird, und fragt jeden Gast gleich. Passt zur Karte, wenn Schrift und Farben dieselben sind.
Ratgeber
Von Yusuf Makhu · Inhaber von Makhu Studio
Den QR-Code für Google-Bewertungen erstellst du in deinem Google Unternehmensprofil: «Rezensionen lesen», dann «Mehr Rezensionen erhalten». Dort kopierst du den Link und speicherst den Code als Bild, laut Google derzeit nur im Browser am Computer. Gedruckt gehört er auf einen Tischaufsteller, eine Karte oder einen Aufkleber. Rabatte oder Geschenke für Bewertungen sind bei Google strengstens verboten.
Kurz zu den Regeln: Fragen darfst du alle, die wirklich bei dir waren. Nicht erlaubt ist laut Google, nur gezielt um positive Bewertungen zu bitten, Inhalte vorzugeben oder Leute zum Bewerten zu drängen, solange sie noch bei dir im Laden sind. Jede Regel steht unten mit ihrer Google-Seite und dem Tag, an dem wir sie gelesen haben.
Link und QR-Code liegen an derselben Stelle. Ruf dein Unternehmensprofil auf, wähl «Rezensionen lesen» und dann «Mehr Rezensionen erhalten». Dort bietet Google beides an: den Link zum Kopieren und den QR-Code (Google-Hilfe «Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen», abgerufen am 04.10.2026).
Den Link kopierst du mit «Kopieren». Heb ihn auf: Du brauchst ihn auch für WhatsApp, E-Mail und die Website.
Google erzeugt den QR-Code für Rezensionen derzeit nur in einem Computerbrowser, nicht auf Mobilgeräten. Am Computer klickst du mit der rechten Maustaste auf den Code und wählst «Bild speichern unter…» (Google-Hilfe, abgerufen am 04.10.2026).
Nimm diesen Code und keinen aus einem fremden QR-Generator, der über eine eigene Kurzadresse umleitet. So zeigt der Code direkt auf deinen Eintrag, und kein Dritter steht dazwischen. Das ist unser Rat, keine Vorgabe von Google.
Scann das gespeicherte Bild mit deinem eigenen Handy. Es muss sich das Bewertungsfeld deines Geschäfts öffnen, nicht ein anderer Eintrag mit ähnlichem Namen.
Gut zu wissen: Wer bewerten will, muss in einem Google-Konto angemeldet sein (Google-Hilfe «Tipps für mehr Rezensionen», abgerufen am 04.10.2026). Bei manchen Gästen kommt deshalb zuerst die Anmeldung.
Google nennt selbst vier Stellen: auf dem Beleg, in der Dankeschön-E-Mail, am Ende eines Chats und ausgedruckt im Geschäft (Google-Hilfe, abgerufen am 04.10.2026). Im Laden heißt das: ein Aufsteller auf dem Tisch oder an der Kasse, eine Karte zur Rechnung oder ein Aufkleber an der Tür.
Welcher Träger wo passt, steht weiter unten.
Neben den Code gehört ein kurzer Satz, der sagt, wohin er führt. Zum Beispiel: «Wie war es bei uns? Deine Bewertung auf Google.» Mehr braucht es nicht.
Was nicht dazugehört: fünf Sterne als Vorgabe, ein Rabatt, ein Gratisgetränk oder der Halbsatz «wenn du zufrieden warst». Anreize für Rezensionen sind laut Google strengstens verboten, und gezielt nur um positive Rezensionen zu bitten ist Händlern nicht gestattet (Google-Richtlinie «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen am 04.10.2026).
Der Aufsteller darf stehen: Den QR-Code auszudrucken und im Geschäft anzubringen schlägt Google selbst vor. Die Richtlinie verbietet etwas anderes, nämlich Leute aufzufordern oder unter Druck zu setzen, die Bewertung zu schreiben, während sie noch vor Ort sind.
Für den Alltag heißt das: Der Code steht da, und der Gast entscheidet selbst, ob und wann. Wenn du darauf hinweist, dann als Bitte für später, nicht für jetzt am Tisch. Niemand hält ihm das Handy hin, und niemand wartet an der Kasse, bis er fertig ist.
Die Google-Hilfe und die Richtlinien ändern sich. Stand der drei Google-Seiten auf dieser Seite: abgerufen am 04.10.2026; Stand dieser Seite: 04.10.2026. Wir sind keine Rechtsberatung: verbindlich ist, was in deinem Unternehmensprofil und in den Richtlinien von Google steht.
Erlaubt ist, alle echten Kundinnen und Kunden um eine Bewertung zu bitten, ohne Anreiz und ohne den Inhalt zu beeinflussen. Verboten sind Gegenleistungen, das Aussortieren unzufriedener Kunden und Druck vor Ort. Gefälschte Interaktionen und Rezensionen, die durch Anreize motiviert oder voreingenommen sind, sind laut Google nicht zulässig und werden entfernt.
Die Tabelle gibt die Punkte der Richtlinie wieder, die einen Aufsteller oder eine Karte mit QR-Code betreffen. Es sind Regeln von Google für Google Maps und die Google Suche, keine Gesetze.
| Thema | Was die Richtlinie sagt | Was das für Aufsteller und Karte heißt | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|---|
| Um Bewertungen bitten | Gestattet: Beiträge zu erbitten, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize dafür zu bieten oder zu versuchen, die Bewertung oder den Inhalt der Rezension zu beeinflussen. | Der Code darf auf den Tisch, an die Kasse und auf die Karte, mit einer neutralen Bitte. | Google, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen 04.10.2026 |
| Anreize | Nicht gestattet: Anreize wie Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen für das Veröffentlichen einer Rezension oder für das Überarbeiten oder Entfernen einer negativen. | Kein «Bewerte uns und bekomm einen Kaffee», kein Gutschein, keine Verlosung. | Google, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen 04.10.2026 |
| Nur Zufriedene fragen | Nicht gestattet: negative Rezensionen zu verhindern oder zu verbieten oder Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten. | Alle bekommen denselben Code. Keine Vorab-Frage, die Unzufriedene auf ein internes Formular umleitet und nur die anderen zu Google schickt. | Google, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen 04.10.2026 |
| Druck vor Ort | Wer um Rezensionen bittet, darf Nutzer nicht dazu auffordern oder unter Druck setzen, sie zu schreiben, während sie sich noch vor Ort befinden. | Der Aufsteller steht da, mehr nicht. Niemand wartet neben dem Gast, bis die Bewertung abgeschickt ist. | Google, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen 04.10.2026 |
| Inhalte vorgeben | Händler dürfen nicht verlangen, dass bestimmte Inhalte eingeschlossen werden. Dazu zählt auch, Mitarbeiter aufzufordern, eine bestimmte Anzahl von Rezensionen oder Rezensionen mit bestimmten Inhalten zu erbitten. | Keine Sterne-Vorgabe, kein Textvorschlag, kein «Erwähn bitte den Namen unserer Bedienung», keine Quote fürs Team. | Google, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen 04.10.2026 |
| Wo der Code hin darf | Google schlägt vor: auf Belegen, in Dankeschön-E-Mails, am Ende einer Chatinteraktion und ausgedruckt im Geschäft. Bitten kannst du auch per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder Facebook-Beitrag. | Ausgedruckt im Geschäft: Darunter fallen Aufsteller, Karte und Aufkleber. | Google-Hilfe, «Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen», abgerufen 04.10.2026 |
Richtlinie und Hilfeseite von Google, beide abgerufen am 04.10.2026. Die Regeln gelten für Beiträge auf Google Maps und in der Google Suche; verbindlich ist der Wortlaut bei Google.
Dorthin, wo der Kunde am Ende einen Moment Zeit hat: auf den Tisch, an die Kasse oder in die Hand zum Mitnehmen. Welcher Träger passt, hängt davon ab, wo bei dir bezahlt und gewartet wird.
Drei Dinge gelten für alle drei: genug heller Rand um den Code, dunkler Code auf hellem Grund und ein Probedruck, den du aus dem Abstand scannst, aus dem der Gast ihn später scannt. Das ist unser Rat für den Druck, keine Vorgabe von Google.
Bei uns kostet die Gestaltung einer Karte oder eines Flyers ab 110 € zzgl. MwSt., einmalig. Gedruckt wird zum Selbstkostenpreis. Für Tischaufsteller und Aufkleber steht in unserer Preisliste keine eigene Position: Den Festpreis bekommst du schriftlich, bevor wir anfangen.
Für Restaurant, Café, Imbiss und Wartebereich. Steht dort, wo ohnehin gewartet wird, und fragt jeden Gast gleich. Passt zur Karte, wenn Schrift und Farben dieselben sind.
Im Format einer Visitenkarte, zur Rechnung, in die Tüte oder ins Paket. Der Kunde scannt zu Hause in Ruhe. Für Friseur, Werkstatt, Handwerk und Lieferung der kürzeste Weg.
ab 110 € zzgl. MwSt.
An der Tür, an der Kasse oder am Schaufenster. Hält länger als Papier, lässt sich aber schlechter austauschen. Vor dem Kleben einmal mehr testen.
Ganz ohne Papier: Der Link aus Schritt 1 gehört in die Dankeschön-Nachricht und, wenn dein Kassensystem es kann, auf den Bon.
An derselben Stelle wie den QR-Code: Unternehmensprofil aufrufen, «Rezensionen lesen», «Mehr Rezensionen erhalten», dann «Kopieren». Die Einschränkung auf den Computerbrowser nennt Google nur für den QR-Code, nicht für den Link.
Google nennt als Wege E-Mail, WhatsApp-Nachricht und Facebook-Beitrag (Google-Hilfe, abgerufen am 04.10.2026). Für die Regeln macht es keinen Unterschied, ob jemand scannt oder tippt: kein Anreiz, keine Vorgabe, alle fragen.
Dann gibt es weder Link noch Code: Beides holst du in deinem Unternehmensprofil ab. Fehlt das Profil, existiert es doppelt oder gehört es noch dem Vorbesitzer, kommt das zuerst.
Wir richten das Profil ein, einmalig und zum Festpreis, zzgl. MwSt. und ohne Laufzeit. Danach holst du Link und Code wie oben beschrieben ab.
Einmalig: Anlage oder Übernahme des Profils, Kategorien, Leistungen und Produkte, Fotos und ein regelkonformer Ablauf, mit dem du regelmäßig um Bewertungen bittest.
ab 220 € zzgl. MwSt.
Laut Google derzeit nicht: QR-Codes für Rezensionen lassen sich nur in einem Computerbrowser erzeugen, nicht auf Mobilgeräten (Google-Hilfe «Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen», abgerufen am 04.10.2026). Am Computer rufst du dein Unternehmensprofil auf, wählst «Rezensionen lesen» und «Mehr Rezensionen erhalten», klickst mit der rechten Maustaste auf den Code und speicherst ihn als Bild.
Nein. Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Waren oder Dienstleistungen im Austausch für Rezensionen gelten bei Google als gefälschte Interaktion und sind strengstens verboten. Bewertungen, die wegen eines Anreizes geschrieben wurden, sind nicht zulässig und werden entfernt (Google-Hilfe und Google-Richtlinie, abgerufen am 04.10.2026).
Ja. Den QR-Code auszudrucken und im Geschäft anzubringen schlägt Google selbst vor. Nicht erlaubt ist, Gäste aufzufordern oder unter Druck zu setzen, die Bewertung zu schreiben, während sie noch vor Ort sind (Google-Richtlinie «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen am 04.10.2026). Der Aufsteller steht da, der Gast entscheidet.
Nein. Händlern ist laut Google nicht gestattet, negative Rezensionen zu verhindern oder Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten (abgerufen am 04.10.2026). Darunter fällt auch eine Vorab-Frage, die nur Zufriedene zu Google weiterleitet. Alle bekommen denselben Code.
Ja. Kunden müssen in einem Google-Konto angemeldet sein, um eine Rezension zu verfassen; ein Google-Konto lässt sich laut Google auch mit einer E-Mail-Adresse einrichten, die nicht zu Gmail gehört (Google-Hilfe «Tipps für mehr Rezensionen», abgerufen am 04.10.2026).
Die Gestaltung einer Karte oder eines Flyers kostet ab 110 € zzgl. MwSt., einmalig. Der Druck kommt zum Selbstkostenpreis dazu. Für Tischaufsteller und Aufkleber steht in unserer Preisliste keine eigene Position: Den Festpreis bekommst du schriftlich, bevor wir anfangen.
Schick uns den Namen deines Geschäfts, so wie er bei Google steht. Wir sagen dir, was der Träger kostet, bevor wir anfangen.
+49 152 5899 7275 · Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr