Bei der Übergabe
Wenn die Website online ist, das Schild hängt oder die Speisekarte gedruckt ist, bekommt jeder Kunde eine kurze Nachricht per WhatsApp mit dem direkten Link. Jeder — nicht nur die, bei denen es gut lief.
Ratgeber
Von Yusuf Makhu · Inhaber von Makhu Studio
Mehr Google-Bewertungen bekommst du, indem du echte Kundinnen und Kunden darum bittest — alle, nicht nur die zufriedenen —, kurz nach dem Auftrag, mit dem direkten Link oder QR-Code aus deinem Google Unternehmensprofil und ohne Rabatt, Geschenk oder sonst eine Gegenleistung. Genau das erlaubt Google ausdrücklich. Gekaufte Bewertungen entfernt Google und kann dafür außerdem das Profil einschränken.
Kurz: Bewertungen zu kaufen ist nicht nur bei Google gegen die Regeln: Gefälschte Verbraucherbewertungen zur Verkaufsförderung in Auftrag zu geben ist nach dem UWG gegenüber Verbrauchern stets unzulässig. Schlechte Bewertungen kannst du nicht selbst löschen: melden, sachlich antworten und bei Erpressung nicht zahlen. Jede Regel steht hier mit ihrer Quelle und dem Tag, an dem wir sie nachgelesen haben.
Erlaubt ist, was Google selbst vorschlägt: Kundinnen und Kunden um eine Bewertung bitten, mit einem Link oder QR-Code, der direkt zum Bewertungsfeld deines Profils führt. Beides findest du in deinem Unternehmensprofil unter «Rezensionen lesen» und dann «Mehr Rezensionen erhalten»; dort kopierst du den Link. Den QR-Code erzeugt Google derzeit nur im Browser am Computer, nicht auf dem Handy (Google-Hilfe «Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen», abgerufen am 30.09.2026).
Nimm den QR-Code, den Google dir dort anbietet: dann zeigt er auf den richtigen Eintrag. Und scann ihn einmal selbst mit dem Handy, bevor du ihn druckst.
Der beste Moment ist kurz danach, wenn dein Kunde gerade erlebt hat, was du gemacht hast: am Abend nach dem Friseurtermin, wenn das Auto abgeholt ist, wenn die Bestellung angekommen ist. Dann hat er etwas zu erzählen — und schreibt in Ruhe, nicht vor dir am Tresen.
Und frag alle gleich. Google verbietet Händlern ausdrücklich, negative Rezensionen zu verhindern oder gezielt um positive zu bitten (Google-Richtlinie «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen am 30.09.2026). Wir lassen deshalb auch den Halbsatz «wenn Sie zufrieden waren» weg: er macht aus einer Bitte an alle eine Bitte an die Zufriedenen.
Google nennt selbst ein paar Stellen: auf dem Beleg, in der Dankeschön-E-Mail, am Ende eines Chats, als ausgedruckten QR-Code im Geschäft — und als Bitte per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder Facebook-Beitrag (Google-Hilfe, abgerufen am 30.09.2026). Wenn deine Kundschaft dir sowieso per WhatsApp schreibt, ist das der kürzeste Weg: eine Nachricht, ein Link, fertig.
Ein Schild mit QR-Code im Laden ist also in Ordnung. Was die Richtlinie dagegen nicht erlaubt: Leute aufzufordern oder unter Druck zu setzen, die Bewertung zu schreiben, solange sie noch vor Ort sind. Das Schild darf hängen — aber niemand soll vor dir am Tresen sein Handy zücken müssen.
Kein Rabatt, kein Gratisgetränk, kein Gutschein — überhaupt keine Gegenleistung. Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Rezensionen zählt Google zu den gefälschten Interaktionen, und die sind «streng verboten» (Google-Hilfe «Tipps für mehr Rezensionen», abgerufen am 30.09.2026). Ob die Bewertung ehrlich ist, spielt dabei keine Rolle: Google entfernt schon Bewertungen, die wegen eines Anreizes geschrieben wurden.
Genauso wenig darfst du vorgeben, was drinstehen soll: keine Bitte um fünf Sterne, keine Textvorschläge, keine Namen von Mitarbeitenden, die erwähnt werden sollen. Erlaubt ist laut Google, um Bewertungen zu echten Erfahrungen zu bitten, ohne zu versuchen, die Bewertung oder den Inhalt zu beeinflussen.
Und keine Bewertungen aus dem eigenen Umfeld: Beiträge von Mitarbeitenden, Familie oder Mitbewerbern fallen bei Google unter Interessenkonflikt und sind nicht zulässig.
Kommt nichts, reicht eine einzige, freundliche Erinnerung ein paar Tage später. Das ist keine Google-Regel, sondern unsere eigene: eine Bitte ist eine Bitte und keine Mahnung.
In die Erinnerung gehört der Link noch einmal — und gern der Satz, dass man dir Kritik auch direkt sagen kann. Aber als zusätzliche Möglichkeit, nicht statt der Bewertung: «Sag es mir lieber direkt» würde die Unzufriedenen genau von der Bewertung wegschicken.
Freundlich, professionell und kurz: So empfiehlt es Google, dazu mit Namen oder Initialen zu unterschreiben und eigene Fehler offen zuzugeben. Bei negativen Bewertungen gilt: nie private Daten des Kunden nennen und ihn nicht persönlich angreifen; du kannst anbieten, die Sache persönlich, per E-Mail oder am Telefon zu klären (Google-Hilfe «Tipps für mehr Rezensionen», abgerufen am 30.09.2026).
Antworten kannst du erst, wenn dein Profil bestätigt ist. Google prüft deine Antwort vor der Veröffentlichung, danach steht sie öffentlich unter der Bewertung — und der Kunde wird benachrichtigt.
Richtlinien und Gesetze ändern sich. Stand der Google-Hilfeseiten und der Gesetzestexte auf dieser Seite: abgerufen am 30.09.2026; Stand dieser Seite: 10.10.2026. Wir sind keine Rechtsberatung: Bei einem Anwaltsschreiben, einer Abmahnung oder einer Erpressung hol dir rechtlichen Rat.
Nein. Bei Google verstößt es gegen die Richtlinien, und gefälschte Verbraucherbewertungen in Auftrag zu geben, um den Verkauf zu fördern, ist nach dem UWG gegenüber Verbrauchern stets unzulässig. Gesucht wird trotzdem danach: «Google Bewertungen kaufen» im Schnitt 4.250-mal im Monat (SISTRIX, Durchschnitt pro Monat in Deutschland, abgerufen am 15.09.2026).
Erstens die Regeln von Google: Bewertungen, für die direkt oder in Form von Sachleistungen bezahlt wurde, zählen dort als gefälschte Interaktionen und werden entfernt. Auch Rezensionen in ungewöhnlichen Mengen oder Mustern, die darauf hindeuten, dass versucht wird, die Bewertung eines Ortes zu manipulieren, rechnet Google zu den manipulierten Bewertungen. Stellt Google fest, dass ein Inhaber gegen diese Regel verstößt, kann es außerdem das Profil einschränken: für eine bestimmte Zeit keine neuen Bewertungen, die bestehenden ausgeblendet oder ein Warnhinweis im Profil, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden.
Zweitens das Gesetz: Das UWG führt in seinem Anhang die geschäftlichen Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Unter Nr. 23c steht dort, gefälschte Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern zu übermitteln oder in Auftrag zu geben, um den Verkauf zu fördern. Das ist deutsches Bundesrecht und gilt für geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern.
Drittens der Kern der Sache: Eine gekaufte Bewertung erzählt nicht, wie es bei dir war, sondern wofür bezahlt wurde. Google schreibt selbst, eine Mischung aus positivem und negativem Feedback wirke oft vertrauenswürdiger.
Die Tabelle fasst zusammen, was genau drinsteht, wo es gilt und woher es stammt.
| Regel | Was drinsteht | Wo sie gilt | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|---|
| Google: gefälschte Interaktionen | Bewertungen, für die direkt oder in Form von Sachleistungen bezahlt wurde, sind gefälschte Interaktionen und werden entfernt. Verboten sind auch Anreize für eine Bewertung — oder dafür, eine negative zu ändern oder zu entfernen. | Google Maps — Hausregel von Google, kein Gesetz | support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114, abgerufen 30.09.2026 |
| Google: um Bewertungen bitten | Erlaubt: um Bewertungen zu echten Erfahrungen bitten, ohne Anreiz und ohne Einfluss auf Sterne oder Inhalt. Nicht erlaubt: gezielt um positive bitten, negative verhindern, Kunden vor Ort drängen, Inhalte vorgeben. Keine Beiträge von Team, Familie oder Mitbewerbern. | Google Maps — Hausregel von Google, kein Gesetz | support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114, abgerufen 30.09.2026 |
| Google: Einschränkung des Profils | Die betroffenen Bewertungen werden entfernt. Zusätzlich kann das Profil eine Zeit lang keine neuen Bewertungen bekommen, die bestehenden ausblenden oder einen Warnhinweis zeigen. Einspruch ist möglich. | Google-Profile | support.google.com/business/answer/14114287, abgerufen 30.09.2026 |
| UWG, Anhang Nr. 23c | Gefälschte Verbraucherbewertungen zur Verkaufsförderung übermitteln oder in Auftrag geben: gegenüber Verbrauchern stets unzulässig. | Deutsches Bundesrecht, gegenüber Verbrauchern | UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3 (gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang.html), abgerufen 30.09.2026 |
| UWG, Anhang Nr. 23b | Behaupten, Bewertungen stammten von Verbrauchern, die die Ware oder Dienstleistung tatsächlich gekauft oder genutzt haben, ohne angemessene und verhältnismäßige Prüfung: gegenüber Verbrauchern stets unzulässig. | Deutsches Bundesrecht, gegenüber Verbrauchern | UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3 (gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang.html), abgerufen 30.09.2026 |
| § 5b Abs. 3 UWG | Wer Verbraucherbewertungen zugänglich macht: Als wesentlich gilt die Information, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Verbrauchern stammen, die die Ware oder Dienstleistung tatsächlich genutzt oder gekauft haben. | Deutsches Bundesrecht; wer Verbraucherbewertungen zeigt, etwa auf der eigenen Website | § 5b UWG (gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5b.html), abgerufen 30.09.2026 |
Stand aller Quellen dieser Tabelle: 30.09.2026. Die Regeln von Google sind Hausregeln des Unternehmens und gelten für Google Maps und die Unternehmensprofile; die UWG-Vorschriften sind deutsches Bundesrecht und gelten gegenüber Verbrauchern. Verbindlich ist der jeweils aktuelle Wortlaut. Wir sind keine Rechtsberatung.
Selbst löschen kannst du als Unternehmen keine Google-Bewertung, und löschen lassen kannst du nur eine, die gegen die Google-Richtlinien verstößt. Was immer geht: melden und sachlich antworten. Melden kannst du jede; entfernt werden aber nur Bewertungen, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen, etwa Spam, vulgäre Sprache, Beiträge ohne echte Erfahrung oder Beiträge eines Mitbewerbers, die deinem Ruf schaden sollen. Eine Bewertung, die dir nicht gefällt, aber sachlich stimmt, sollst du laut Google gar nicht erst melden: «Google schlichtet keine Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden.» (Google-Hilfe «Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden», abgerufen am 30.09.2026)
So meldest du: Unternehmensprofil aufrufen, «Rezensionen lesen», neben der Bewertung «Melden» und den Grund auswählen. Den Stand siehst du im Tool zum Verwalten von Bewertungen. Lehnt Google die Meldung ab, kannst du dort einmal Einspruch einlegen.
Gegenüber dem SWR erklärte Google, Rezensionen würden entfernt, wenn sie gegen die Inhaltsrichtlinien oder lokale Gesetze verstoßen — «und nicht einfach, weil ein Unternehmen sie als diffamierend empfindet» (SWR Aktuell, 24.01.2026). Im selben Bericht beschreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen klaren Trend: Betriebe melden negative Bewertungen systematisch, auch über Internetagenturen und Anwaltskanzleien, und dabei werde auch echte Kritik entfernt. Den Antrag auf Löschung musst du nach Auskunft der IHK Reutlingen nicht durch einen Anwalt stellen lassen.
Zwei Maschen, bei denen du nie zahlen solltest. Die erste: Anrufer, die sich als Google-Mitarbeiter ausgeben und anbieten, negative Bewertungen über eine Kanzlei löschen zu lassen — die IHK Reutlingen schreibt dazu: «Die Anrufe sind Betrug.» Die zweite: Erpresser, die dein Profil mit schlechten Bewertungen fluten und dann Geld, Waren oder Leistungen für das Entfernen verlangen. Google rät in diesem Fall, nicht auf die Erpresser einzugehen, nicht zu zahlen, sofort alle Beweise zu sichern und den Fall über das Meldeformular von Google zu melden (Google-Hilfe zu Erpressungsversuchen mit negativen Rezensionen, abgerufen am 30.09.2026).
Und dann das Wichtigste: antworten. Deine Antwort ist öffentlich und erreicht laut Google viele Kunden, nicht nur den, der die Bewertung geschrieben hat. Google schreibt auch, negative Rezensionen seien nicht unbedingt ein Zeichen für schlechte Geschäftspraktiken, und empfiehlt, auf Rezensionen zu antworten und die eigene Sichtweise zu erläutern.
Wer Kundenstimmen auf der eigenen Website zeigt, sollte zwei Vorschriften des UWG kennen. Nach § 5b Abs. 3 gilt als wesentliche Information, ob und wie du sicherstellst, dass die gezeigten Bewertungen von Leuten stammen, die deine Ware oder Leistung tatsächlich gekauft oder genutzt haben. Und nach Nr. 23b des Anhangs ist es gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, genau das zu behaupten, ohne angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen zu haben. Beides ist deutsches Bundesrecht.
Für die Website kann das heißen: dazuschreiben, ob und wie du prüfst, dass die gezeigten Bewertungen von echten Kundinnen und Kunden stammen — zum Beispiel, dass sie aus deinem Google-Profil übernommen sind und du sie nicht selbst prüfst —, und nicht behaupten, sie seien geprüft, wenn niemand sie prüft. Was das für deine Seite im Einzelnen bedeutet, klärt im Zweifel eine Kanzlei; wir sind keine.
Das ist der Ablauf, den wir für unsere eigenen Kundinnen und Kunden festgelegt haben: Wir bitten genau so, wie es oben steht, und nicht anders.
Wenn die Website online ist, das Schild hängt oder die Speisekarte gedruckt ist, bekommt jeder Kunde eine kurze Nachricht per WhatsApp mit dem direkten Link. Jeder — nicht nur die, bei denen es gut lief.
Unsere Nachricht bittet um eine Bewertung, sonst nichts. Kein Halbsatz, der nur die Zufriedenen anspricht, kein Rabatt, kein Geschenk.
Kommt nichts, fragen wir ein einziges Mal nach: mit dem Link und dem Angebot, uns Kritik gern auch direkt zu sagen — zusätzlich, nicht statt der Bewertung.
Auch die kritische. Und wir bitten niemanden, eine Bewertung zu ändern oder zu löschen.
Jede Regel und jede Zahl, die wir von anderen übernehmen, stammt aus einer dieser Quellen; die Gesetzestexte stehen in der Tabelle weiter oben. Alle Seiten mit Adresse haben wir am 30.09.2026 gelesen, auch den SWR-Bericht unter seiner heutigen Adresse; die SISTRIX-Zahl stammt vom 15.09.2026.
| Quelle | Was wir daraus verwenden | Adresse (abgerufen) |
|---|---|---|
| Google-Richtlinie: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte | Bezahlte Bewertungen (direkt oder in Form von Sachleistungen) sind gefälschte Interaktionen und werden entfernt; als manipulierte Bewertungen gelten auch Anreize, ungewöhnliche Mengen oder Muster, die auf Manipulation hindeuten, und Interessenkonflikte; was Händlern nicht und was ihnen gestattet ist. | support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114, abgerufen 30.09.2026 |
| Google-Hilfe: Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstößen | Betroffene Rezensionen werden entfernt; das Profil kann eingeschränkt werden (zeitweise keine neuen Bewertungen, bestehende ausgeblendet, Warnhinweis); Einspruch möglich. | support.google.com/business/answer/14114287, abgerufen 30.09.2026 |
| Google-Hilfe: Tipps für mehr Rezensionen | Anreize für Rezensionen sind gefälschte Interaktionen und streng verboten; Tipps zum Antworten; Mischung aus positivem und negativem Feedback. | support.google.com/business/answer/3474122, abgerufen 30.09.2026 |
| Google-Hilfe: Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen | Wo du Link und QR-Code findest; QR-Code nur im Browser am Computer; Beleg, Dankeschön-E-Mail, Chat, Aushang, WhatsApp. | support.google.com/business/answer/16816815, abgerufen 30.09.2026 |
| Google-Hilfe: Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden | Jede Rezension kann gemeldet werden, entfernt werden nur Verstöße; keine Schlichtung; einmaliger Einspruch. | support.google.com/business/answer/4596773, abgerufen 30.09.2026 |
| Google-Hilfe: Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen über das Unternehmensprofil melden | Nicht zahlen, nicht auf Erpresser eingehen, Beweise sichern, Meldeformular. | support.google.com/business/answer/16404809, abgerufen 30.09.2026 |
| Google-Hilfe: Kundenrezensionen verwalten | Antworten erst nach Bestätigung des Profils; Google prüft Antworten; Antwort ist öffentlich; Kunde wird benachrichtigt. | support.google.com/business/answer/3474050, abgerufen 30.09.2026 |
| Google-Hilfe: Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google | Pro Standort nur ein Profil; die Richtlinien als Weg, Sperrungen des Profils zu vermeiden. | support.google.com/business/answer/3038177, abgerufen 30.09.2026 |
| IHK Reutlingen: Negativ-Bewertungen löschen lassen | Meldung vom 24.02.2023: angebliche Google-Anrufe sind Betrug; ein Löschantrag muss nicht durch einen Anwalt gestellt werden. | reutlingen.ihk.de, abgerufen 30.09.2026 |
| SWR Aktuell: gelöschte Google-Rezensionen in Baden-Württemberg | Bericht vom 24.01.2026: Aussage von Google zu Löschungen; Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg; nach ihrer Angabe rund 1.000 € gegnerische Anwaltskosten, zu deren Übernahme man sich mit einem unterschriebenen Unterlassungsschreiben verpflichten kann. | swr.de (SWR Aktuell; die frühere Adresse auf tagesschau.de leitet dorthin weiter), abgerufen 30.09.2026 |
| SISTRIX | Suchvolumen «google bewertungen kaufen»: 4.250 pro Monat, Durchschnitt für Deutschland. | SISTRIX, abgerufen 15.09.2026 |
Die Gesetzestexte (UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3 und § 5b) stehen mit ihren Adressen in der Tabelle weiter oben. Stand dieser Übersicht: 30.09.2026.
Alle Bewertungen landen in deinem Google-Profil, und antworten kannst du erst, wenn es bestätigt ist. Wenn das Profil noch fehlt, doppelt existiert oder die falsche Kategorie trägt, richten wir es ein — einmalig und zum Festpreis. Die Einrichtung hat einen «ab»-Preis, die Pflege einen festen Monatspreis, beides zzgl. MwSt.
Einmalig: Anlage oder Übernahme des Profils, Kategorien, Leistungen und Produkte, Fotos und ein regelkonformer Ablauf, mit dem du regelmäßig um Bewertungen bittest.
ab 220 € zzgl. MwSt.
Optional: Beiträge, neue Fotos und Antworten auf Bewertungen. Monatlich kündbar.
37 €/Monat zzgl. MwSt.
Indem du echte Kundinnen und Kunden fragst — alle, nicht nur die zufriedenen —, ohne Gegenleistung und mit dem direkten Link zu deinem Profil. Link und QR-Code findest du im Unternehmensprofil unter «Rezensionen lesen» und «Mehr Rezensionen erhalten»; den QR-Code erzeugt Google derzeit nur im Browser am Computer. Google schlägt vor, ihn auf den Beleg, in die Dankeschön-E-Mail, ans Ende eines Chats oder ausgedruckt ins Geschäft zu bringen (Google-Hilfe, abgerufen am 30.09.2026). Gekaufte Bewertungen sind keine Abkürzung: Google entfernt sie.
Selbst löschen kann ein Unternehmen keine Bewertung. Du kannst jede bei Google melden, entfernt werden aber nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen — etwa Spam, vulgäre Sprache, Beiträge ohne echte Erfahrung oder Beiträge eines Mitbewerbers, die deinem Ruf schaden sollen. Eine Bewertung, die dir nicht gefällt, aber sachlich stimmt, bleibt: Google schlichtet nach eigener Aussage keine Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden (Google-Hilfe «Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden», abgerufen am 30.09.2026). Lehnt Google eine Meldung ab, kannst du einmal Einspruch einlegen.
Für die Meldung bei Google nennt die Google-Hilfe keine Gebühr: Du meldest über dein Unternehmensprofil oder über das Tool zum Verwalten von Bewertungen. Die IHK Reutlingen schreibt dazu, der Antrag auf Löschung müsse nicht durch einen Anwalt gestellt werden (Meldung vom 24.02.2023, abgerufen am 30.09.2026). Geld kostet es, wenn du eine Kanzlei oder Agentur beauftragst; solche Angebote gibt es (SWR Aktuell, 24.01.2026), belastbare Preise dafür haben wir in unserer Recherche nicht gefunden. Vorsicht bei Anrufern, die sich als Google-Mitarbeiter ausgeben und das Löschen anbieten: Die IHK Reutlingen nennt diese Anrufe Betrug.
Einen solchen Weg beschreibt Google nicht. Um eine Bewertung entfernen zu lassen, nennt die Google-Hilfe das Melden, und entfernt wird nur, was gegen die Richtlinien verstößt (abgerufen am 30.09.2026). Ob alte Bewertungen beim Löschen und Neuanlegen wirklich verschwinden, steht in keiner der Hilfeseiten, die wir gelesen haben — wir versprechen es deshalb auch nicht. Fest steht: Google erlaubt pro Standort nur ein Profil und stellt seine Richtlinien als Weg dar, Sperrungen des Profils zu vermeiden (Google-Hilfe «Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google», abgerufen am 30.09.2026). Wir würden dafür kein bestätigtes Profil aufs Spiel setzen.
Löschen kann ein Unternehmen eine Bewertung gar nicht selbst — es kann sie nur bei Google melden, und Google entfernt nur, was gegen die Richtlinien verstößt. Nur positive zuzulassen ist deshalb nicht möglich und auch nicht erlaubt: Google verbietet Händlern ausdrücklich, negative Rezensionen zu verhindern oder gezielt um positive zu bitten (Google-Richtlinie «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», abgerufen am 30.09.2026). Dass Betriebe negative Bewertungen systematisch melden, auch über Agenturen und Kanzleien, beschreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als klaren Trend, bei dem auch echte Kritik verschwinde (SWR Aktuell, 24.01.2026). Google selbst schreibt, eine Mischung aus positivem und negativem Feedback wirke oft vertrauenswürdiger.
Komplett wertlos sind sie nicht. Richtig ist: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht einen klaren Trend, dass Betriebe negative Bewertungen systematisch melden, auch über Kanzleien und Agenturen, und dass dabei auch echte Kritik verschwindet (SWR Aktuell, 24.01.2026). Entfernen kann aber nur Google, und Google erklärte dem SWR, Rezensionen würden entfernt, wenn sie gegen die Inhaltsrichtlinien oder lokale Gesetze verstoßen — nicht einfach, weil ein Unternehmen sie als diffamierend empfindet. Wer eine Bewertung geschrieben hat, kann gegen die Löschung Einspruch einlegen. Als Leser lohnt ein Blick auf die Mischung der Bewertungen und darauf, wie der Betrieb antwortet.
Ein Beweis ist es nicht, aber die Antwort sagt viel. Google schreibt selbst, negative Rezensionen seien nicht unbedingt ein Zeichen für schlechte Geschäftspraktiken, und empfiehlt Unternehmen, auf Rezensionen zu antworten und ihre Sichtweise zu erläutern (Google-Hilfe «Tipps für mehr Rezensionen», abgerufen am 30.09.2026). Eine gute Antwort ist nach diesen Tipps freundlich und kurz, gibt eigene Fehler offen zu, nennt keine privaten Daten des Kunden, greift ihn nicht persönlich an und bietet an, die Sache direkt zu klären.
Wenn du die Bewertung geschrieben hast und Post von einem Anwalt bekommst: nimm das ernst und hol dir rechtliche Hilfe, bevor du etwas unterschreibst. Das rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Oft werde man gedrängt, ein Unterlassungsschreiben zu unterzeichnen, und könne sich damit verpflichten, die gegnerischen Anwaltskosten zu übernehmen — nach ihrer Angabe rund 1.000 €, eine ungefähre Größe und kein fester Betrag (SWR Aktuell, 24.01.2026). Stehst du auf der anderen Seite, also als Unternehmen: Bei Google entfernt wird eine Bewertung nur, wenn sie gegen die Inhaltsrichtlinien oder lokale Gesetze verstößt. Wir sind keine Kanzlei und beraten dazu nicht.
Schreib uns, wie dein Google-Profil heute aussieht. Wir sagen dir, was fehlt und was es kostet, bevor wir anfangen.
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