Fotos für Website und Google-Profil
Fotos vom Laden und von den Produkten. Zu jedem Paket dazubuchbar oder einzeln.
Preis nach Termin
Ratgeber
Von Yusuf Makhu · Inhaber von Makhu Studio
Für das Google Unternehmensprofil empfiehlt Google je mindestens drei Außenaufnahmen, Innenaufnahmen, Produktfotos, Fotos bei der Arbeit und Teamfotos: scharf, gut ausgeleuchtet, als JPG oder PNG zwischen 10 KB und 5 MB (Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 25.09.2026). Auf der Website zählt dieselbe Qualität in einer Größe, die die Seite nicht langsam macht — ob du selbst fotografierst oder einen Fotografen in Wuppertal beauftragst.
Kurz: In Lokalen kommen laut Google mindestens drei Fotos von Speisen und Getränken dazu, und Google rät, Fotos nicht stark zu bearbeiten und nicht zu viele Filter oder KI-Tools zu verwenden (Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 25.09.2026). Nach deutschem Recht hat das Recht an einem Foto der, der es gemacht hat, und wer darauf erkennbar ist, muss der Veröffentlichung grundsätzlich zustimmen. Bei Makhu Studio kannst du einen Fototermin zu jedem Paket dazubuchen; der Preis richtet sich nach dem Termin.
Regeln ändern sich. Stand der Google-Hilfeseiten und der Gesetzestexte auf dieser Seite: abgerufen am 25.09.2026 und am 28.09.2026 noch einmal gelesen; Suchzahlen und Google-Ergebnisse: Stand 15.09.2026; Stand dieser Seite: 04.10.2026. Wir sind keine Rechtsberatung: Wenn es um Rechte an Fotos oder um eine Einwilligung geht und du unsicher bist, hol dir rechtlichen Rat.
Weil jemand, der dein Geschäft noch nicht kennt, nach dem entscheidet, was er vorher sieht: das Schaufenster, den Raum, die Ware, die Menschen. Ein echtes Foto beantwortet diese Fragen, bevor jemand anruft. Ein Katalogbild beantwortet sie nicht — es zeigt einen Laden, den es so nicht gibt.
Google sagt das für das Unternehmensprofil auf seine Weise. Auf der Hilfeseite «Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern» steht «Fotos und Videos hinzufügen» als eigener Tipp, mit der Begründung: «Mit Fotos und Videos können Sie potenziellen Kunden zeigen, was Sie anbieten». Eine Zahl, wie viel das bringt, nennt Google dort nicht, und deshalb steht hier auch keine (support.google.com/business/answer/7091, abgerufen am 25.09.2026).
Zwei Sätze aus der Google-Hilfe zu Fotos im Unternehmensprofil sind besonders praktisch. Ein Foto der Außenansicht hilft deiner Kundschaft, dein Geschäft schneller zu finden, sobald sie in der Nähe ist. Und hat dein Titelbild eine schlechte Qualität, verwendet Google eventuell stattdessen ein Bild, das jemand anderes hochgeladen hat (support.google.com/business/answer/6103862, abgerufen am 25.09.2026). Wer kein gutes eigenes Titelbild hat, überlässt die Auswahl also womöglich anderen.
Für die Website gilt dasselbe. In Googles Empfehlungen für Bilder steht der Satz: «Hochwertige Fotos sprechen Nutzer mehr an als unscharfe oder unklare Bilder.» (developers.google.com/search/docs/appearance/google-images, abgerufen am 25.09.2026).
Das Logo, das Titelbild oben im Profil und unternehmensspezifische Fotos: Diese drei Arten von Bildern unterscheidet Google im Unternehmensprofil. Beim Titelbild schreibt Google dazu, dass es nicht garantiert als erstes Bild erscheint. Für die unternehmensspezifischen Fotos nennt Google je Fotoart eine Mindestanzahl — die Tabelle zeigt die sechs, die für Läden, Lokale, Salons und Werkstätten in Frage kommen.
Damit Fotos bei Google gut zur Geltung kommen, nennt Google für das Unternehmensprofil diese Werte: Format JPG oder PNG, Größe 10 KB bis 5 MB, empfohlen 720 Pixel hoch und 720 Pixel breit, mindestens 250 × 250 Pixel. Das Foto sollte scharf und gut ausgeleuchtet sein. Und wichtig für den Anfang: Deine Fotos sind bei Google erst zu sehen, wenn dein Unternehmensprofil bestätigt ist (support.google.com/business/answer/6103862, abgerufen am 25.09.2026).
| Fotoart | Was Google dazu schreibt | Mindestens |
|---|---|---|
| Außenaufnahmen | Damit man dein Geschäft schon von Weitem erkennt: ein Foto aus jeder Richtung, aus der Kundschaft kommen kann, und zu verschiedenen Tageszeiten. | 3 |
| Innenaufnahmen | Ein Eindruck von Ambiente und Ausstattung — wie man sich als Kunde bei dir fühlt. | 3 |
| Produktfotos | Deine beliebtesten Artikel, gleichmäßig ausgeleuchtet. | 3 |
| Fotos bei der Arbeit | Typisch für deine Leistungen: dein Team bei der Arbeit, besondere Dienstleistungen. | 3 |
| Speisen und Getränke | Deine beliebtesten Gerichte, gleichmäßig ausgeleuchtet. Das macht die Karte ansprechender und hilft bei der Planung des Besuchs. | 3 |
| Team | Geschäftsleitung und Mitarbeitende, gern auch informeller — das gibt deinem Geschäft eine persönliche Note. | 3 |
Quelle: Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Tipps für unternehmensspezifische Fotos in Ihrem Unternehmensprofil», support.google.com/business/answer/6123536, abgerufen am 25.09.2026. Die zwei übrigen Fotoarten auf Googles Liste — Zimmer und Gemeinschaftsbereiche wie Sauna oder Frühstücksraum — betreffen vor allem Hotels und Unterkünfte und fehlen hier deshalb.
Auf der Website zählt zuerst dieselbe Qualität wie im Profil. Im selben Absatz, in dem Google hochwertige Fotos empfiehlt, steht die Kehrseite: Bilder machen oft den größten Teil einer Seite aus und können der Grund sein, dass sie langsam lädt. Google rät deshalb zu aktueller Bildoptimierung und zu responsiven Bildern, also zu verschiedenen Versionen desselben Bildes für verschiedene Bildschirmgrößen (developers.google.com/search/docs/appearance/google-images, abgerufen am 25.09.2026).
Praktisch heißt das: Das Originalfoto aus der Kamera gehört nicht auf die Website, sondern eine Version in der Größe, in der es angezeigt wird. Welche Formate die Google-Suche unterstützt, steht auf derselben Seite: BMP, GIF, JPEG, PNG, WebP, SVG und AVIF.
Und zwei Kleinigkeiten, die man leicht vergisst. Erstens ein Dateiname, der sagt, was drauf ist: Google nennt «my-new-black-kitten.jpg» besser als «IMG00023.JPG». Zweitens ein Alt-Text, der das Bild beschreibt. Den nennt Google das wichtigste Attribut, um einem Bild zusätzliche Informationen mitzugeben; er hilft auch Menschen, die Bilder nicht sehen können. Mit Suchbegriffen vollstopfen solltest du ihn nicht: Davor warnt Google ausdrücklich, weil die Seite sonst als Spam eingestuft werden kann.
Für das Google-Profil ist das der falsche Weg, auch wenn ein generiertes Bild schnell gemacht ist und oft glatter aussieht als ein Handyfoto: Google rät, Fotos nicht stark zu bearbeiten und «nicht zu viele Filter oder KI-Tools» zu verwenden. «Es kommt auf die realistische Darstellung an.» (support.google.com/business/answer/6123536, abgerufen am 25.09.2026).
Auch ohne Regel spricht der Alltag dagegen: Wer wegen eines Fotos kommt, will den Laden, das Gericht und die Menschen vorfinden, die er gesehen hat. Ein Bild, das schöner ist als die Wirklichkeit, enttäuscht an der Tür.
Auf der Website kann ein Symbolbild für Stimmung sorgen — als Stimmung, nicht als Foto deines Ladens, deines Teams oder deiner Produkte. Und auch bei einem Stockfoto gilt: Du brauchst eine Lizenz, die deine Nutzung abdeckt.
Dem, der es gemacht hat: Nach deutschem Recht hat er das Recht daran (§ 72 UrhG). Und wer auf dem Foto erkennbar ist, muss der Veröffentlichung grundsätzlich zustimmen (§ 22 KunstUrhG). Diese zwei Regeln solltest du kennen, bevor ein Foto online geht. Hier steht, was im Gesetz steht, mit Link zum amtlichen Text; eine Rechtsberatung ist das nicht.
Erstens das Urheberrecht. Nach deutschem Recht ist nicht nur das künstlerische Foto geschützt (Lichtbildwerk, § 2 UrhG), sondern auch das einfache Lichtbild (§ 72 UrhG), und dort heißt es: «Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.» — also dem, der das Foto gemacht hat. Du bekommst davon ein Nutzungsrecht. Wie weit es reicht, wird vereinbart: einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt (§ 31 Abs. 1 UrhG). Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, entscheidet der Vertragszweck, wofür du die Fotos nutzen darfst (§ 31 Abs. 5 UrhG). Deshalb lohnt es sich, schriftlich festzuhalten, ob die Fotos auf Website, Google-Profil, Social Media, Flyer oder Verpackung dürfen.
Zweitens das Recht am eigenen Bild. § 22 KunstUrhG sagt: «Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.» Wer auf deinem Foto erkennbar ist — Team, Kundschaft, Familie —, muss also grundsätzlich einverstanden sein, bevor das Bild auf der Website oder im Google-Profil steht. Ausnahmen nennt § 23 KunstUrhG, zum Beispiel für Personen, die nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen. Ob so eine Ausnahme greift, ist eine Rechtsfrage. Einfacher ist, vorher zu fragen und die Zustimmung schriftlich zu haben.
| Regel | Was drinsteht | Wo sie gilt | Quelle (abgerufen) |
|---|---|---|---|
| § 2 UrhG | Lichtbildwerke gehören zu den geschützten Werken. | Deutschland, Bundesrecht | gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html, abgerufen 25.09.2026 |
| § 72 UrhG | Auch einfache Lichtbilder sind geschützt. Das Recht daran steht dem Lichtbildner zu, also dem, der das Foto gemacht hat. | Deutschland, Bundesrecht | gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html, abgerufen 25.09.2026 |
| § 31 UrhG | Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich und räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, entscheidet der Vertragszweck. | Deutschland, Bundesrecht | gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html, abgerufen 25.09.2026 |
| § 22 KunstUrhG | Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreiten oder öffentlich zeigen. | Deutschland, Bundesrecht | gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html, abgerufen 25.09.2026 |
| § 23 KunstUrhG | Ausnahmen, unter anderem für Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen — aber nicht, wenn dadurch ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird. | Deutschland, Bundesrecht | gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html, abgerufen 25.09.2026 |
Gesetzestexte abgerufen am 25.09.2026 bei gesetze-im-internet.de. Die Spalte «Was drinsteht» fasst den Text zusammen; verbindlich ist der Wortlaut hinter dem Link. Für Fotos von Menschen gelten daneben weitere Regeln; im Zweifel hol dir rechtlichen Rat.
«Warum ist ein Fotograf so teuer?» ist eine der Fragen, die Google bei der Suche «fotograf wuppertal» zusätzlich zu den Ergebnissen anzeigt (Stand 15.09.2026). Eine Preisliste der Fotografen in Wuppertal haben wir nicht erhoben. Deshalb steht hier keine Zahl — auch keine geschätzte.
Erklären kann man, wofür man bezahlt. Die Zeit vor Ort ist nur der sichtbare Teil: Davor kommen Absprache und Planung, danach die Auswahl und die Bearbeitung der Bilder. Dazu kommt die Ausrüstung, die ein Profi mitbringt — Kamera, Objektive, Licht.
Und ein Teil, der im Preis steckt, ohne dass man ihn sieht: die Rechte. Nach deutschem Urheberrecht hat das Recht an einem Foto der, der es gemacht hat (§ 72 UrhG), und du erwirbst ein Nutzungsrecht, dessen Umfang vereinbart wird (§ 31 UrhG). Ein Foto nur für die eigene Website ist deshalb eine andere Vereinbarung als eines, das zusätzlich auf Plakate, in Anzeigen und auf Verpackungen soll.
Umgekehrt heißt das: Ein günstiger Termin ist kein gutes Geschäft, wenn danach unklar ist, wofür du die Bilder nutzen darfst. Frag das vorher, bei jedem Fotografen — auch bei uns.
Wenn du lieber direkt einen Fotografen beauftragst, klär vorher vier Dinge: Was genau wird fotografiert, wie viele Bilder bekommst du, in welchem Format, und wofür darfst du sie nutzen.
«Fotograf Wuppertal» wird im Schnitt 200-mal im Monat gesucht, «Fotostudio Wuppertal» 100-mal (SISTRIX, Durchschnitt pro Monat in Deutschland, Stand 15.09.2026). Bei der Suche «fotograf wuppertal» hat Google am 15.09.2026 oben im Kartenbereich diese drei Einträge gezeigt. Wir nennen sie, weil Google sie dort zeigt. Eine Empfehlung ist das nicht, und über eine Zusammenarbeit sagt es nichts.
| Eintrag bei Google | Sterne | Bewertungen | Kategorie bei Google |
|---|---|---|---|
| Fotostudio Shooting Star | 5,0 | 465 | Fotograf |
| Photopia Fotostudio Wuppertal | 4,8 | 331 | Fotostudio |
| Mobile Fotografie Wuppertal - Josephine B. Scharrer | 5,0 | 24 | Fotograf |
Google-Suche «fotograf wuppertal» auf google.de, gesucht von Wuppertal aus, abgerufen am 15.09.2026. So wie Google die Einträge an diesem Tag zeigte; Sterne und Bewertungen können sich seitdem geändert haben.
Fotos für Website und Google-Profil bieten wir als eigene Leistung an: Fotos vom Laden und von den Produkten. Was ein Fototermin kostet, hängt von seinem Umfang ab — deshalb steht auch hier keine Zahl. Termin und Umfang stimmen wir vorher ab, und den Preis erfährst du vor dem Termin, nicht erst auf der Rechnung.
Damit es kein Missverständnis gibt: Ein Fototermin ist in keinem unserer Pakete enthalten. Du kannst ihn zu jedem Paket dazubuchen — oder allein, wenn Website und Profil schon stehen.
Fotos vom Laden und von den Produkten. Zu jedem Paket dazubuchbar oder einzeln.
Preis nach Termin
Für alle, die gerade aufmachen. Ein Fototermin ist nicht enthalten und lässt sich dazubuchen.
ab 740 € zzgl. MwSt.
Für ein Geschäft, das schon läuft. Ein Fototermin ist nicht enthalten und lässt sich dazubuchen.
ab 1.420 € zzgl. MwSt.
Für Restaurant, Imbiss, Café und Pizzeria. Ein Fototermin ist nicht enthalten und lässt sich dazubuchen.
ab 1.270 € zzgl. MwSt.
Die Google-Regeln auf dieser Seite stammen aus Googles eigenen Hilfeseiten, die wir am 25.09.2026 gelesen und am 28.09.2026 noch einmal geprüft haben. Die Gesetzestexte sind oben in ihrer Tabelle verlinkt.
| Thema | Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|
| Fotos und Videos im Unternehmensprofil: Formate, Größe, Logo, Titelbild | support.google.com/business/answer/6103862 | 25.09.2026 |
| Fotoarten, Mindestanzahl, Filter und KI-Tools | support.google.com/business/answer/6123536 | 25.09.2026 |
| Ranking in lokalen Suchergebnissen verbessern | support.google.com/business/answer/7091 | 25.09.2026 |
| Bilder auf Websites: Qualität, Formate, Dateinamen, Alt-Text | developers.google.com/search/docs/appearance/google-images | 25.09.2026 (Seite zuletzt aktualisiert am 04.03.2026) |
| Suchanfragen und Google-Ergebnisse für «fotograf wuppertal» | SISTRIX (Durchschnitt pro Monat in Deutschland) und Google-Suche auf google.de, gesucht von Wuppertal aus | 15.09.2026 |
Google ändert seine Hilfeseiten von Zeit zu Zeit. Wenn eine Zahl hier nicht mehr zu der Seite hinter dem Link passt, gilt die Seite hinter dem Link.
Weil du nicht nur die Zeit vor Ort bezahlst. Dazu gehören Absprache und Planung vorher, Auswahl und Bearbeitung der Bilder danach und die Ausrüstung — und die Rechte: Nach deutschem Urheberrecht hat das Recht an einem Foto der, der es gemacht hat (§ 72 UrhG), und du erwirbst ein Nutzungsrecht, dessen Umfang vereinbart wird (§ 31 UrhG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026). Je mehr du mit den Bildern machen willst, desto mehr gehört in diese Vereinbarung. Eine Preisliste der Fotografen in Wuppertal haben wir nicht erhoben, deshalb nennen wir keine Zahl. Bei uns richtet sich der Preis nach dem Termin, und du erfährst ihn vorher.
Schreib uns, was fotografiert werden soll — Laden, Produkte oder beides. Den Preis für den Termin nennen wir dir vorher, nicht danach.
+49 152 5899 7275 · Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr